Frage der Woche

Wer entscheidet über mein Leben?

Fra­ge: Eine Freun­din mei­ner Mut­ter hat­te vor ein paar Tagen einen schwe­ren Auto­un­fall. Seit­her ist sie nicht mehr ansprech­bar. Sie lebt allei­ne und hat kei­ne Kin­der. Nun hat die Erwach­se­nen­schutz­be­hör­de eine Per­son bestimmt, wel­che über ihre medi­zi­ni­sche Behand­lung ent­schei­det. Kann über mein Leben auch ein­mal eine frem­de Per­son entscheiden?

Ant­wort: Nein. Für den Fall, dass Sie eines Tages urteils­un­fä­hig wer­den und nicht mehr selbst ent­schei­den kön­nen, soll­ten Sie eine Pati­en­ten­ver­fü­gung oder einen Vor­sor­ge­auf­trag errich­ten. In einer Pati­en­ten­ver­fü­gung kön­nen Sie fest­le­gen, wel­che Behand­lun­gen Sie wol­len, ob lebens­ver­län­gern­de Mass­nah­men ein­ge­setzt wer­den sol­len oder auch wer Ent­schei­dun­gen für Sie tref­fen soll. Die Pati­en­ten­ver­fü­gung ist ver­bind­lich. Das bedeu­tet, der Arzt darf bei­spiels­wei­se kei­ne lebens­ver­län­gern­de Mass­nah­men vor­neh­men, wenn Sie die­se in Ihrer Pati­en­ten­ver­fü­gung abge­lehnt haben. Selbst dann, wenn Ihre Ange­hö­ri­gen ande­rer Mei­nung sind. Die Pati­en­ten­ver­fü­gung muss schrift­lich ver­fasst, datiert und unter­zeich­net sein. Wenn Sie kei­ne Pati­en­ten­ver­fü­gung haben, kön­nen Sie auch in einem Vor­sor­ge­auf­trag eine Per­son bestim­men, wel­che im Fal­le Ihrer Urteils­un­fä­hig­keit über medi­zi­ni­sche Mass­nah­men ent­schei­det. Die­se muss hand­schrift­lich ver­fasst, datiert und unter­zeich­net oder öffent­lich beur­kun­det sein. Da Sie weder eine Pati­en­ten­ver­fü­gung noch einen Vor­sor­ge­auf­trag haben, ent­schei­den bei Ihnen Ihre näch­sten Ange­hö­ri­gen in fol­gen­der Rei­hen­fol­ge an Ihrer Stel­le: Ehe- bzw. Lebens­part­ner, Nach­kom­men, Eltern oder Geschwi­ster. Nur wenn kei­ne die­ser Per­so­nen zur Ver­fü­gung steht, wird die Erwach­se­nen­schutz­be­hör­de einen Ver­tre­tungs­bei­stand ein­set­zen, der die Ent­schei­dun­gen für Sie trifft.

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Hätten Sie es gewusst?

Geschenkt ist nicht geschenkt?

Fra­ge: Vor sechs Jah­ren habe ich mich selbst­stän­dig gemacht. Um mir dabei zu hel­fen, hat mir mein Vater einen Betrag von 50’000 Fran­ken geschenkt. Unter­des­sen ist nach mei­ner Mut­ter auch mein Vater gestor­ben. Mei­ne Geschwi­ster behaup­ten nun, die Schen­kung sei von mei­nem Erb­teil abzu­zie­hen. Im Schen­kungs­ver­trag ist aber eine sol­che Rück­zah­lungs­pflicht nicht vor­ge­se­hen. Was im Erb­fall gilt, ist gar nicht

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Hundebiss ohne Folgen?

Fra­ge: Ich habe mich neu­lich mit dem Auto ver­fah­ren. Ich woll­te daher bei einem Haus nach dem Weg fra­gen. Nach­dem auf mein Läu­ten am Gar­ten­zaun nie­mand öff­ne­te, bin ich zur Haus­tü­re gelau­fen. Plötz­lich kam ein Hund hin­ter dem Haus her­vor­ge­sprun­gen, zer­riss mei­ne Hose und biss mich ins Bein. Der Hun­de­be­sit­zer will mir den ange­rich­te­ten Scha­den nicht bezah­len. Habe ich Anspruch

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.