Frage der Woche

Wer darf mir den Stecker ziehen?

Fra­ge: Mei­ne Nach­ba­rin erlitt vor eini­gen Tagen einen schwe­ren Schlag­an­fall und liegt seit­her im Koma. Sie hat kei­ne Fami­lie, da ihr Mann vor zwei Jah­ren gestor­ben ist. Da sie durch den Schlag­an­fall urteils­un­fä­hig wur­de, hat die Erwach­se­nen­schutz­be­hör­de einen Ver­tre­tungs­bei­stand ernannt, der nun für sie die medi­zi­ni­sche Behand­lung ent­schei­det. Wird auch bei mir ein­mal ein Frem­der ent­schei­den können?

Ant­wort: Nein. Für den Fall, dass Sie in Fol­ge eines Unfalls oder einer Erkran­kung urteils­un­fä­hig wer­den, soll­ten Sie eine Pati­en­ten­ver­fü­gung ver­fas­sen. Damit kön­nen Sie selbst bestim­men, wer die Ent­schei­dun­gen für Sie tref­fen soll oder wel­che Behand­lun­gen Sie möch­ten. In einer Pati­en­ten­ver­fü­gung kön­nen Sie fest­le­gen, wie Sie medi­zi­nisch behan­delt wer­den möch­ten, wel­chen lebens­ver­län­gern­den Mass­nah­men Sie zustim­men, wo Sie ster­ben wol­len, was mit Ihrem Kör­per nach dem Tod gesche­hen soll und wer an Ihrer Stel­le Ent­schei­dun­gen für Sie zu fäl­len hat. Der Arzt hat sich an die Pati­en­ten­ver­fü­gung zu hal­ten. Wenn Sie bei­spiels­wei­se in Ihrer Pati­en­ten­ver­fü­gung eine Blut­trans­fu­si­on ableh­nen, muss Sie der Arzt ver­blu­ten las­sen, auch wenn Ihre Ange­hö­ri­gen dage­gen sind. Die Ver­fü­gung muss schrift­lich, datiert und unter­zeich­net sein. Zudem muss sie zu einem Zeit­punkt ver­fasst wor­den sein, in dem Sie urteils­fä­hig waren. Nur wenn Unge­setz­li­ches ver­langt wird, wie akti­ve Ster­be­hil­fe, oder wenn Zwei­fel bestehen, dass die Ver­fü­gung wirk­lich Ihrem Wil­len ent­spricht, kann von der Ver­fü­gung abge­wi­chen wer­den. Haben Sie kei­ne Pati­en­ten­ver­fü­gung erstellt, wer­den Sie in nach­fol­gen­den Rei­hen­fol­ge ver­tre­ten: Ehe- bzw. Lebens­part­ner, Nach­kom­men, Eltern oder Geschwi­ster. Wenn kei­ne sol­che Per­son zur Ver­fü­gung steht, wird ein Ver­tre­tungs­bei­stand durch die Behör­den ernannt.

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Hätten Sie es gewusst?

Geschenkt ist nicht geschenkt?

Fra­ge: Vor sechs Jah­ren habe ich mich selbst­stän­dig gemacht. Um mir dabei zu hel­fen, hat mir mein Vater einen Betrag von 50’000 Fran­ken geschenkt. Unter­des­sen ist nach mei­ner Mut­ter auch mein Vater gestor­ben. Mei­ne Geschwi­ster behaup­ten nun, die Schen­kung sei von mei­nem Erb­teil abzu­zie­hen. Im Schen­kungs­ver­trag ist aber eine sol­che Rück­zah­lungs­pflicht nicht vor­ge­se­hen. Was im Erb­fall gilt, ist gar nicht

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Hundebiss ohne Folgen?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.