Leserfragen

Wer darf mir den Stecker ziehen?

Fra­ge: Mei­ne Nach­ba­rin erlitt vor eini­gen Tagen einen schwe­ren Schlag­an­fall und liegt seit­her im Koma. Sie hat kei­ne Fami­lie, da ihr Mann vor zwei Jah­ren gestor­ben ist. Da sie durch den Schlag­an­fall urteils­un­fä­hig wur­de, hat die Erwach­se­nen­schutz­be­hör­de einen Ver­tre­tungs­bei­stand ernannt, der nun für sie die medi­zi­ni­sche Behand­lung ent­schei­det. Wird auch bei mir ein­mal ein Frem­der ent­schei­den können?

Ant­wort: Nein. Für den Fall, dass Sie in Fol­ge eines Unfalls oder einer Erkran­kung urteils­un­fä­hig wer­den, soll­ten Sie eine Pati­en­ten­ver­fü­gung ver­fas­sen. Damit kön­nen Sie selbst bestim­men, wer die Ent­schei­dun­gen für Sie tref­fen soll oder wel­che Behand­lun­gen Sie möch­ten. In einer Pati­en­ten­ver­fü­gung kön­nen Sie fest­le­gen, wie Sie medi­zi­nisch behan­delt wer­den möch­ten, wel­chen lebens­ver­län­gern­den Mass­nah­men Sie zustim­men, wo Sie ster­ben wol­len, was mit Ihrem Kör­per nach dem Tod gesche­hen soll und wer an Ihrer Stel­le Ent­schei­dun­gen für Sie zu fäl­len hat. Der Arzt hat sich an die Pati­en­ten­ver­fü­gung zu hal­ten. Wenn Sie bei­spiels­wei­se in Ihrer Pati­en­ten­ver­fü­gung eine Blut­trans­fu­si­on ableh­nen, muss Sie der Arzt ver­blu­ten las­sen, auch wenn Ihre Ange­hö­ri­gen dage­gen sind. Die Ver­fü­gung muss schrift­lich, datiert und unter­zeich­net sein. Zudem muss sie zu einem Zeit­punkt ver­fasst wor­den sein, in dem Sie urteils­fä­hig waren. Nur wenn Unge­setz­li­ches ver­langt wird, wie akti­ve Ster­be­hil­fe, oder wenn Zwei­fel bestehen, dass die Ver­fü­gung wirk­lich Ihrem Wil­len ent­spricht, kann von der Ver­fü­gung abge­wi­chen wer­den. Haben Sie kei­ne Pati­en­ten­ver­fü­gung erstellt, wer­den Sie in nach­fol­gen­den Rei­hen­fol­ge ver­tre­ten: Ehe- bzw. Lebens­part­ner, Nach­kom­men, Eltern oder Geschwi­ster. Wenn kei­ne sol­che Per­son zur Ver­fü­gung steht, wird ein Ver­tre­tungs­bei­stand durch die Behör­den ernannt.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

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