Frage der Woche

Wer darf für mich entscheiden?

Fra­ge: Eine Freun­din liegt nach einem schwe­ren Unfall im Kran­ken­haus. Sie hat weder Kin­der noch einen Mann und auch sonst kei­ne noch leben­den Ver­wand­ten. Da Sie seit dem Unfall im Koma liegt, hat die Erwach­se­nen­schutz­be­hör­de einen Ver­tre­tungs­bei­stand ernannt, wel­cher nun für sie über ihre medi­zi­ni­sche Behand­lung ent­schei­det. Kann das auch mir passieren?

Ant­wort: Ja, wenn Sie kei­ne nahen Ver­wand­ten haben. Es emp­fiehlt sich grund­sätz­lich, eine Pati­en­ten­ver­fü­gung oder einen Vor­sor­ge­auf­trag zu ver­fas­sen. Dadurch kön­nen Sie selbst bestim­men, wer in einem sol­chen Fall Ent­schei­dun­gen für Sie tref­fen soll oder wel­che Behand­lun­gen Sie möch­ten. In einer Pati­en­ten­ver­fü­gung kön­nen Sie fest­le­gen, wel­che medi­zi­ni­schen Mass­nah­men Sie möch­ten, wel­chen lebens­ver­län­gern­den Mass­nah­men Sie zustim­men und wer an Ihrer Stel­le Ent­schei­dun­gen für Sie fäl­len soll. Der Arzt hat sich an die Pati­en­ten­ver­fü­gung zu hal­ten. So darf er Ihnen bei­spiels­wei­se kei­ne Blut­trans­fu­si­on ver­ab­rei­chen, wenn Sie in Ihrer Pati­en­ten­ver­fü­gung fest­ge­hal­ten haben, dass Sie kei­ne sol­che Trans­fu­si­on möch­ten. Selbst dann, wenn Ihre Ange­hö­ri­gen die­se Ent­schei­dung ableh­nen. Nur wenn Unge­setz­li­ches ver­langt wird, wie akti­ve Ster­be­hil­fe, oder wenn Zwei­fel bestehen, dass die Ver­fü­gung wirk­lich Ihrem Wil­len ent­spricht, kann von der Ver­fü­gung abge­wi­chen wer­den. In einem Vor­sor­ge­auf­trag kön­nen Sie eine Per­son bestim­men, die bei Ihrer Urteils­un­fä­hig­keit für Sie ein­springt. Die­se ent­schei­det über medi­zi­ni­sche Mass­nah­men (sofern kei­ne Pati­en­ten­ver­fü­gung vor­liegt), Ihre Finan­zen und ver­tritt Sie in recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten. Haben Sie weder eine Pati­en­ten­ver­fü­gung noch einen Vor­sor­ge­auf­trag, wer­den Sie in Bezug auf medi­zi­ni­sche Mass­nah­men in nach­fol­gen­den Rei­hen­fol­ge ver­tre­ten: Ehe- bzw. Lebens­part­ner, Nach­kom­men, Eltern oder Geschwi­ster. Nur wenn kei­ne Per­son zur Ver­fü­gung steht, wird ein Ver­tre­tungs­bei­stand durch die Behör­den ernannt.

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Hätten Sie es gewusst?

Was müssen wir auf dem Balkon tolerieren?

Fra­ge: Unter uns wohnt ein begei­ster­ter Gril­leur. Im Som­mer liegt unse­re gan­ze Woh­nung im Rauch­schild, abends zieht sein Ziga­ret­ten­rauch durchs gekipp­te Schlaf­zim­mer­fen­ster. Nun füt­tert er auch noch Vögel auf dem Bal­kon. Müs­sen wir das alles hinnehmen?

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Führerausweisentzug als Beifahrer?

Fra­ge: Ein befreun­de­ter Jurist erzähl­te mir, dass es ver­bo­ten sein soll, betrun­ke­ne Per­so­nen auf dem Bei­fah­rer­sitz mit­zu­neh­men. Noch erstaun­li­cher fand ich sei­ne Aus­sa­ge, dass bei einem Zwi­schen­fall nicht nur dem Fah­rer, son­dern auch dem betrun­ke­nen Bei­fah­rer der Füh­rer­aus­weis ent­zo­gen wer­den kann. Stimmt das?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.