Frage: Ich war mit dem Auto unterwegs, als das Auto hinter mir ziemlich nahe aufgefahren ist. Ich tippte kurz auf die Bremse, um die Bremslichter aufleuchten zu lassen, woraufhin das hintere Auto mehr Abstand nahm. Als ich den Vorfall meiner Frau erzähle, meinte diese, dass das verboten sei. Stimmt das, habe ich mich strafbar gemacht?
Antwort: Nein. Laut Gesetz ist das abrupte Bremsen oder gar Anhalten nur im Notfall erlaubt oder wenn kein Fahrzeug folgt. Ein Notfall liegt vor, wenn wegen eines plötzlich auftauchenden Hindernisses sofort gebremst werden muss. Wenn Sie wegen eines Tieres auf der Fahrbahn eine Vollbremsung machen — selbst wenn es sich um eine Maus handelt — und es in der Folge zu einem Auffahrunfall kommt, bleiben Sie straflos. Verboten hingegen sind unnötige Vollbremsungen — sogenannte Schickanestopps. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und ein Ausweisentzug von mindestens 3 Monaten. Auch das blosse Abbremsen, um den nachfolgenden Autofahrer einzuschüchtern, ist strafbar. Dies gilt selbst dann, wenn sich die Fahrt dadurch nur wenig verlangsamt. Das leichte Antippen des Bremspedals hingegen ist zulässig. Durch das leichte Antippen der Bremse wird das Fahrzeug nicht abgebremst. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs reduziert sich lediglich durch die Wegnahme des Fusses vom Gaspedal, was erlaubt ist. Sie haben nicht gebremst und somit keine Verkehrsregeln missachtet. Sie haben sich daher nicht strafbar gemacht. Kommt es trotzdem zu einem Auffahrunfall, hat der hinterherfahrende Fahrzeuglenker die alleinige Verantwortung. Er muss einen ausreichenden Abstand halten, um rechtzeitig bremsen zu können. Dennoch ist davon abzuraten, da das Aufleuchten der Bremslichter zu einer Kurzschlussreaktion des Nachfolgenden und dadurch zu einem Unfall führen kann.