Leserfragen

Wer bremst, verliert?

Fra­ge: Ich war mit dem Auto unter­wegs, als das Auto hin­ter mir ziem­lich nahe auf­ge­fah­ren ist. Ich tipp­te kurz auf die Brem­se, um die Brems­lich­ter auf­leuch­ten zu las­sen, wor­auf­hin das hin­te­re Auto mehr Abstand nahm. Als ich den Vor­fall mei­ner Frau erzäh­le, mein­te die­se, dass das ver­bo­ten sei. Stimmt das, habe ich mich straf­bar gemacht?

Ant­wort: Nein. Laut Gesetz ist das abrup­te Brem­sen oder gar Anhal­ten nur im Not­fall erlaubt oder wenn kein Fahr­zeug folgt. Ein Not­fall liegt vor, wenn wegen eines plötz­lich auf­tau­chen­den Hin­der­nis­ses sofort gebremst wer­den muss. Wenn Sie wegen eines Tie­res auf der Fahr­bahn eine Voll­brem­sung machen — selbst wenn es sich um eine Maus han­delt — und es in der Fol­ge zu einem Auf­fahr­un­fall kommt, blei­ben Sie straf­los. Ver­bo­ten hin­ge­gen sind unnö­ti­ge Voll­brem­sun­gen — soge­nann­te Schick­ane­stopps. Es droht eine Geld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis zu 3 Jah­ren und ein Aus­weis­ent­zug von min­de­stens 3 Mona­ten. Auch das blos­se Abbrem­sen, um den nach­fol­gen­den Auto­fah­rer ein­zu­schüch­tern, ist straf­bar. Dies gilt selbst dann, wenn sich die Fahrt dadurch nur wenig ver­lang­samt. Das leich­te Antip­pen des Brems­pe­dals hin­ge­gen ist zuläs­sig. Durch das leich­te Antip­pen der Brem­se wird das Fahr­zeug nicht abge­bremst. Die Geschwin­dig­keit des Fahr­zeugs redu­ziert sich ledig­lich durch die Weg­nah­me des Fus­ses vom Gas­pe­dal, was erlaubt ist. Sie haben nicht gebremst und somit kei­ne Ver­kehrs­re­geln miss­ach­tet. Sie haben sich daher nicht straf­bar gemacht. Kommt es trotz­dem zu einem Auf­fahr­un­fall, hat der hin­ter­her­fah­ren­de Fahr­zeug­len­ker die allei­ni­ge Ver­ant­wor­tung. Er muss einen aus­rei­chen­den Abstand hal­ten, um recht­zei­tig brem­sen zu kön­nen. Den­noch ist davon abzu­ra­ten, da das Auf­leuch­ten der Brems­lich­ter zu einer Kurz­schluss­re­ak­ti­on des Nach­fol­gen­den und dadurch zu einem Unfall füh­ren kann.

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Hätten Sie es gewusst?

Darf der Vermieter einen Schlüssel zurückbehalten?

Fra­ge: Ich habe eine neue Woh­nung gemie­tet. Als ich den Miet­ver­trag durch­ge­le­sen habe, sah ich, dass sich mein Ver­mie­ter das Recht vor­be­hält, einen Schlüs­sel zu behal­ten. Als ich ihn dar­auf ange­spro­chen habe, mein­te die­ser, das sei für den Fall, dass er in die Woh­nung müs­se. Darf das mein Ver­mie­ter? Ant­wort: Nein. Durch den Miet­ver­trag hat sich Ihr Ver­mie­ter ver­pflich­tet, Ihnen

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Verletzt in den Ferien

Fra­ge: Wäh­rend mei­nen Feri­en die­sen Herbst habe ich das Arbeits­zim­mer in unse­rem Haus reno­viert. Dabei ist mir die Bohr­ma­schi­ne auf die Hand gefal­len und ich habe mir zwei Fin­ger gebro­chen. Die geplan­te Klet­ter­tour muss­te ich daher absa­gen. Kann ich die ver­pass­ten Klet­ter­fe­ri­en nach­ho­len? Ant­wort: Nein. Denn wer arbeits­un­fä­hig ist, ist nicht immer auch feri­en­un­fä­hig. Arbeits­un­fä­hig bedeu­tet, dass jemand durch eine

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.