Leserfragen

Wer bremst, verliert?

Fra­ge: Ich war mit dem Auto unter­wegs, als das Auto hin­ter mir ziem­lich nahe auf­ge­fah­ren ist. Ich tipp­te kurz auf die Brem­se, um die Brems­lich­ter auf­leuch­ten zu las­sen, wor­auf­hin das hin­te­re Auto mehr Abstand nahm. Als ich den Vor­fall mei­ner Frau erzäh­le, mein­te die­se, dass das ver­bo­ten sei. Stimmt das, habe ich mich straf­bar gemacht?

Ant­wort: Nein. Laut Gesetz ist das abrup­te Brem­sen oder gar Anhal­ten nur im Not­fall erlaubt oder wenn kein Fahr­zeug folgt. Ein Not­fall liegt vor, wenn wegen eines plötz­lich auf­tau­chen­den Hin­der­nis­ses sofort gebremst wer­den muss. Wenn Sie wegen eines Tie­res auf der Fahr­bahn eine Voll­brem­sung machen — selbst wenn es sich um eine Maus han­delt — und es in der Fol­ge zu einem Auf­fahr­un­fall kommt, blei­ben Sie straf­los. Ver­bo­ten hin­ge­gen sind unnö­ti­ge Voll­brem­sun­gen — soge­nann­te Schick­ane­stopps. Es droht eine Geld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis zu 3 Jah­ren und ein Aus­weis­ent­zug von min­de­stens 3 Mona­ten. Auch das blos­se Abbrem­sen, um den nach­fol­gen­den Auto­fah­rer ein­zu­schüch­tern, ist straf­bar. Dies gilt selbst dann, wenn sich die Fahrt dadurch nur wenig ver­lang­samt. Das leich­te Antip­pen des Brems­pe­dals hin­ge­gen ist zuläs­sig. Durch das leich­te Antip­pen der Brem­se wird das Fahr­zeug nicht abge­bremst. Die Geschwin­dig­keit des Fahr­zeugs redu­ziert sich ledig­lich durch die Weg­nah­me des Fus­ses vom Gas­pe­dal, was erlaubt ist. Sie haben nicht gebremst und somit kei­ne Ver­kehrs­re­geln miss­ach­tet. Sie haben sich daher nicht straf­bar gemacht. Kommt es trotz­dem zu einem Auf­fahr­un­fall, hat der hin­ter­her­fah­ren­de Fahr­zeug­len­ker die allei­ni­ge Ver­ant­wor­tung. Er muss einen aus­rei­chen­den Abstand hal­ten, um recht­zei­tig brem­sen zu kön­nen. Den­noch ist davon abzu­ra­ten, da das Auf­leuch­ten der Brems­lich­ter zu einer Kurz­schluss­re­ak­ti­on des Nach­fol­gen­den und dadurch zu einem Unfall füh­ren kann.

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Hätten Sie es gewusst?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.