Frage der Woche

Wer bremst, verliert?

Fra­ge: Ich war mit dem Auto unter­wegs, als das Auto hin­ter mir ziem­lich nahe auf­ge­fah­ren ist. Ich tipp­te kurz auf die Brem­se, um die Brems­lich­ter auf­leuch­ten zu las­sen, wor­auf­hin das hin­te­re Auto mehr Abstand nahm. Als ich den Vor­fall mei­ner Frau erzäh­le, mein­te die­se, dass das ver­bo­ten sei. Stimmt das, habe ich mich straf­bar gemacht?

Ant­wort: Nein. Laut Gesetz ist das abrup­te Brem­sen oder gar Anhal­ten nur im Not­fall erlaubt oder wenn kein Fahr­zeug folgt. Ein Not­fall liegt vor, wenn wegen eines plötz­lich auf­tau­chen­den Hin­der­nis­ses sofort gebremst wer­den muss. Wenn Sie wegen eines Tie­res auf der Fahr­bahn eine Voll­brem­sung machen — selbst wenn es sich um eine Maus han­delt — und es in der Fol­ge zu einem Auf­fahr­un­fall kommt, blei­ben Sie straf­los. Ver­bo­ten hin­ge­gen sind unnö­ti­ge Voll­brem­sun­gen — soge­nann­te Schick­ane­stopps. Es droht eine Geld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis zu 3 Jah­ren und ein Aus­weis­ent­zug von min­de­stens 3 Mona­ten. Auch das blos­se Abbrem­sen, um den nach­fol­gen­den Auto­fah­rer ein­zu­schüch­tern, ist straf­bar. Dies gilt selbst dann, wenn sich die Fahrt dadurch nur wenig ver­lang­samt. Das leich­te Antip­pen des Brems­pe­dals hin­ge­gen ist zuläs­sig. Durch das leich­te Antip­pen der Brem­se wird das Fahr­zeug nicht abge­bremst. Die Geschwin­dig­keit des Fahr­zeugs redu­ziert sich ledig­lich durch die Weg­nah­me des Fus­ses vom Gas­pe­dal, was erlaubt ist. Sie haben nicht gebremst und somit kei­ne Ver­kehrs­re­geln miss­ach­tet. Sie haben sich daher nicht straf­bar gemacht. Kommt es trotz­dem zu einem Auf­fahr­un­fall, hat der hin­ter­her­fah­ren­de Fahr­zeug­len­ker die allei­ni­ge Ver­ant­wor­tung. Er muss einen aus­rei­chen­den Abstand hal­ten, um recht­zei­tig brem­sen zu kön­nen. Den­noch ist davon abzu­ra­ten, da das Auf­leuch­ten der Brems­lich­ter zu einer Kurz­schluss­re­ak­ti­on des Nach­fol­gen­den und dadurch zu einem Unfall füh­ren kann.

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Hätten Sie es gewusst?

Wer zahlt, wenn Teenager sprayen?

Fra­ge: Mein 16-jäh­ri­ger Sohn wur­de erwischt, wie er mit einer Spray­do­se eine Skulp­tur ver­un­stal­te­te. Die Rei­ni­gung kostet 4’200 Fran­ken. Der Eigen­tü­mer fin­det, ich müs­se als Vater bezah­len, weil ich «für mein Kind ver­ant­wort­lich» sei. Stimmt das – oder haf­tet mein Sohn selbst?

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Die nicht abgeholte Kündigung

Fra­ge: In mei­nem Miet­ver­trag ist eine Kün­di­gungs­frist von drei Mona­ten vor­ge­se­hen. Ich habe die Woh­nung frist­ge­recht per Ein­schrei­ben gekün­digt. Der Brief wur­de vom Ver­mie­ter weder ent­ge­gen­ge­nom­men noch auf der Post abge­holt und kam als «nicht abge­holt» zurück. Ist mei­ne Kün­di­gung jetzt ungül­tig und muss ich auf einen spä­te­ren Ter­min noch­mals kündigen?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.