Frage der Woche

Wer bezahlt die Reparatur?

Fra­ge: Kurz vor Weih­nach­ten funk­tio­nier­te mein Back­ofen nicht mehr rich­tig. Mein Ver­mie­ter hat unkom­pli­ziert einen Hand­wer­ker auf­ge­bo­ten. Es muss­te bloss ein Ersatz­teil aus­ge­tauscht wer­den. Nach den Fest­ta­gen erhielt ich vom Ver­mie­ter die Rech­nung über 110 Fran­ken für die Repa­ra­tur des Back­ofens. Ich hät­te die Rech­nung zu beglei­chen, da im Miet­ver­trag fest­ge­hal­ten ist, dass Repa­ra­tu­ren bis 300 Fran­ken vom Mie­ter zu bezah­len sind. Stimmt das, muss ich die Kosten tragen?

Ant­wort: Nein. Kosten für den Unter­halt und Repa­ra­tu­ren an der Woh­nung hat der Ver­mie­ter zu tra­gen. Eine Aus­nah­me von die­ser Pflicht ist der soge­nann­te «klei­ne Unter­halt». Die­se Kosten hat der Mie­ter selbst zu tra­gen. Dar­un­ter fal­len klei­ne, für den gewöhn­li­chen Unter­halt erfor­der­li­chen Aus­bes­se­run­gen und Repa­ra­tu­ren, wel­che der Mie­ter selbst durch ein­fa­che Hand­grif­fe vor­neh­men kann. So etwa das Ölen von Schar­nie­ren oder das Anzie­hen von locke­ren Schrau­ben. Davon aus­ge­nom­men sind Arbei­ten, wel­che den Bei­zug eines Fach­man­nes erfor­dern. In die­sem Fall hat der Ver­mie­ter die Kosten zu tra­gen. Klein­tei­le wie Back­ble­che, Fil­ter oder Dusch­schläu­che bis rund 150 Fran­ken muss der Mie­ter selbst erset­zen. In Ihrem Fall konn­ten Sie den Back­ofen nicht selbst repa­rie­ren. Um das defek­te Ersatz­teil aus­zu­tau­schen, muss­ten Sie einen Fach­mann bei­zie­hen. Somit fällt die Repa­ra­tur des Back­ofens nicht unter den «klei­nen Unter­halt», auch wenn die Repa­ra­tur ledig­lich 110 Fran­ken geko­stet hat. Dass in Ihrem Mie­ter­ver­trag ver­ein­bart wur­de, dass Sie als Mie­ter Repa­ra­tu­ren bis 300 Fran­ken selbst zu tra­gen haben, spielt kei­ne Rol­le. Denn die Bestim­mun­gen über den «klei­nen Unter­halt» dür­fen nicht zula­sten des Mie­ters abge­än­dert wer­den, wes­halb die Bestim­mung in Ihrem Miet­ver­trag ungül­tig ist. Ihr Ver­mie­ter muss die Kosten für die Repa­ra­tur übernehmen.

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Hätten Sie es gewusst?

Gestohlenes Handy

Fra­ge: Ich habe bei einem Fuss­ball­tur­nier in der Gar­de­ro­be ein Han­dy gestoh­len. Die gan­ze Sache ist auf­ge­flo­gen und ich habe kürz­lich einen Straf­be­fehl erhal­ten. Dar­in steht geschrie­ben, das Han­dy habe einen Wert von 450 Fran­ken und dass ich wegen Dieb­stahls bestraft wer­de. Im Swis­s­­com-Shop ist das Gerät jedoch schon ab 270 Fran­ken (ohne Abo) aus­ge­schrie­ben. Ändert dies etwas am Ergebnis?

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Wenn nichts mehr geht

Fra­ge: In mei­ner Miet­woh­nung läuft das Was­ser im Spül­becken nicht mehr ab. Das Abfluss­rohr ist nach dem Siphon ver­stopft. Ich habe direkt den Sani­tär auf­ge­bo­ten und ihm gesagt, er müs­se die Rech­nung dem Ver­mie­ter zustel­len. Ist die­ses Vor­ge­hen kor­rekt? Ant­wort: Nein. Liegt ein Man­gel vor, stellt sich die Fra­ge, ob die­sen der Ver­mie­ter oder der Mie­ter zu behe­ben hat. Gemäss

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.