Leserfragen

Wer bezahlt die gestohlenen Skier?

Fra­ge: Ich war am Wochen­en­de mit mei­ner Fami­lie in den Ber­gen Ski­fah­ren. Als wir am Sams­tag­mor­gen in den Ski­kel­ler des Hotels kamen, bemerk­ten wir, dass die gemie­te­ten Ski­er mei­nes Soh­nes gestoh­len wur­den. Ärger­li­cher­wei­se hat­te ich die Dieb­stahl­ver­si­che­rung abge­lehnt, die mir der Ver­mie­ter ange­bo­ten hat­te. Muss ich die Ski­er jetzt dem Ver­mie­ter aus eige­ner Tasche ersetzen?

Ant­wort: Nein. Sie kön­nen den Dieb­stahl bei ihrer Pri­vat­haft­pflicht mel­den, sofern sie eine haben. Die­se deckt Schä­den, die Sie gegen­über einer Dritt­per­son oder deren Sachen ver­ur­sa­chen. Da die Ski­er dem Ver­mie­ter gehö­ren, ent­steht ein Scha­den gegen­über einer Dritt­per­son. Man­che Ver­si­che­run­gen schlies­sen jedoch gelie­he­ne oder gemie­te­te Objekt von der Ver­si­che­rung aus. Ist der Dieb­stahl nicht abge­deckt, kön­nen sie sich an Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung wen­den. Die Grund­deckung schützt Objek­te vor ein­fa­chem Dieb­stahl zu Hau­se. Die Ski­er wur­den Ihnen jedoch im Urlaub gestoh­len. Damit auch ein Schutz im Ski­ur­laub besteht, muss meist eine Zusatz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen. Die Ver­si­che­rung bezahlt in die­sem Fall den Neu­wert bzw. den Wie­der­be­schaf­fungs­wert abzüg­lich des Selbst­be­halts. Ist der Scha­den auch nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, kön­nen Sie sich den Scha­den vom Hotel erset­zen las­sen. Laut Gesetz ist das Hotel ver­pflich­tet, für ent­wen­de­te Sachen der Gäste auf­zu­kom­men. Sie müs­sen den Scha­den umge­hend dem Hotel anzei­gen, da Sie Ihre Haf­tungs­an­sprü­che sonst ver­lie­ren. Das Hotel haf­tet ohne Ver­schul­den nur bis zu einem Betrag von 1’000 Fran­ken. Das Hotel kann sich von sei­ner Haf­tung im Übri­gen nicht durch das Anbrin­gen eines Schil­des «Jede Haf­tung wird abge­lehnt» befrei­en. Trotz eines sol­chen Schil­des muss Ihnen das Hotel die gestoh­le­nen Ski­er ersetzen.

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Hätten Sie es gewusst?

Rückgabe erlaubt?

Fra­ge: Ich habe vor einer Woche einen neu­en Fern­se­her für 900 Fran­ken gekauft. Ich habe die Opti­on gewählt, in monat­li­chen Raten zu bezah­len inklu­si­ve dem Zins für zwei Jah­re. Jetzt erhielt ich aber eine teu­re Arzt­rech­nung und da ich zur Zeit etwas knapp bei Kas­se bin, kann ich mir den Fern­se­her nun nicht mehr lei­sten. Daher möch­te ich den Fernseher

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Neuer Vertrag – was nun?

Fra­ge: Anfang die­ses Jah­res wur­de die Woh­nung total­sa­niert, in der ich woh­ne. Nun erhielt ich vom Ver­mie­ter einen neu­en Miet­ver­trag zuge­schickt, den ich gegen­zeich­nen soll­te. Grund­sätz­lich bin ich mit dem neu­en Ver­trag ein­ver­stan­den, ledig­lich ein Punkt bei den Neben­ko­sten akzep­tie­re ich nicht. Kann ich die ent­spre­chen­de Klau­sel durch­strei­chen, bevor ich den Ver­trag unter­zeich­ne? Ant­wort: Nein. Denn Ach­tung, wenn Sie den

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.