Frage: Ich war am Wochenende mit meiner Familie in den Bergen Skifahren. Als wir am Samstagmorgen in den Skikeller des Hotels kamen, bemerkten wir, dass die gemieteten Skier meines Sohnes gestohlen wurden. Ärgerlicherweise hatte ich die Diebstahlversicherung abgelehnt, die mir der Vermieter angeboten hatte. Muss ich die Skier jetzt dem Vermieter aus eigener Tasche ersetzen?
Antwort: Nein. Sie können den Diebstahl bei ihrer Privathaftpflicht melden, sofern sie eine haben. Diese deckt Schäden, die Sie gegenüber einer Drittperson oder deren Sachen verursachen. Da die Skier dem Vermieter gehören, entsteht ein Schaden gegenüber einer Drittperson. Manche Versicherungen schliessen jedoch geliehene oder gemietete Objekt von der Versicherung aus. Ist der Diebstahl nicht abgedeckt, können sie sich an Ihre Hausratversicherung wenden. Die Grunddeckung schützt Objekte vor einfachem Diebstahl zu Hause. Die Skier wurden Ihnen jedoch im Urlaub gestohlen. Damit auch ein Schutz im Skiurlaub besteht, muss meist eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Die Versicherung bezahlt in diesem Fall den Neuwert bzw. den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Selbstbehalts. Ist der Schaden auch nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt, können Sie sich den Schaden vom Hotel ersetzen lassen. Laut Gesetz ist das Hotel verpflichtet, für entwendete Sachen der Gäste aufzukommen. Sie müssen den Schaden umgehend dem Hotel anzeigen, da Sie Ihre Haftungsansprüche sonst verlieren. Das Hotel haftet ohne Verschulden nur bis zu einem Betrag von 1’000 Franken. Das Hotel kann sich von seiner Haftung im Übrigen nicht durch das Anbringen eines Schildes «Jede Haftung wird abgelehnt» befreien. Trotz eines solchen Schildes muss Ihnen das Hotel die gestohlenen Skier ersetzen.