Frage der Woche

Wer bezahlt den Umzug?

Fra­ge: In mei­ner Miet­woh­nung bil­de­te sich nach weni­gen Wochen über­all Schim­mel, wodurch sie unbe­wohn­bar wur­de. Es stell­te sich her­aus, dass die Woh­nung unge­nü­gend iso­liert war. Wir haben die Woh­nung frist­los gekün­digt und sind in eine ande­re Woh­nung umge­zo­gen. Müs­sen wir die Umzugs­ko­sten selbst bezahlen?

Ant­wort: Nein. Durch den Miet­ver­trag ver­pflich­tet sich der Ver­mie­ter, dem Mie­ter eine taug­li­che Woh­nung zu über­ge­ben und die­se in einem sol­chen Zustand zu erhal­ten. Ist die Woh­nung unbe­wohn­bar, hat der Ver­mie­ter den Ver­trag nicht rich­tig erfüllt. Erlei­den Sie als Mie­ter durch den Man­gel einen Scha­den, muss der Ver­mie­ter laut Gesetz dafür bezah­len. Man spricht in einem sol­chen Fall von einem Mangelfolgeschaden.

Als Scha­den gilt jede unfrei­wil­li­ge Ver­mö­gens­min­de­rung des Mie­ters. Durch den Schim­mel in der Woh­nung muss­ten Sie die Woh­nung ver­las­sen und in eine ande­re Woh­nung umzie­hen. Die Kosten für den Umzug sind daher einen Teil Ihres Scha­dens. Auf­grund der Dring­lich­keit muss­ten Sie in eine teu­re­re Woh­nung umzie­hen, da eine gün­sti­ge­re, gleich­wer­ti­ge Woh­nung nicht zur Ver­fü­gung stand. Sie kön­nen des­halb vom Ver­mie­ter zusätz­lich die Dif­fe­renz zum alten Miet­zins ver­lan­gen. Dies jedoch bloss für die Dau­er vom Aus­zug bis zum Ter­min, an dem Sie die alte Woh­nung frü­he­stens hät­ten kün­di­gen können.

Damit der Ver­mie­ter haf­tet, muss der Man­gel der Woh­nung kau­sal für den Scha­den sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Schim­mel den Scha­den ver­ur­sacht hat. Zudem muss der Ver­mie­ter ein Ver­schul­den am Schim­mel in der Woh­nung tra­gen. Da für Ihren Ver­mie­ter vor­her­seh­bar war, dass in der unge­nü­gend iso­lier­ten Woh­nung Schim­mel ent­steht und die Woh­nung dadurch unbe­wohn­bar wird, sind die­se Vor­aus­set­zun­gen erfüllt und er haf­tet für Ihre Umzugs­ko­sten und die Dif­fe­renz des Mietpreises.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.