Leserfragen

Wer bezahlt den Umzug?

Fra­ge: In mei­ner Miet­woh­nung bil­de­te sich nach weni­gen Wochen über­all Schim­mel, wodurch sie unbe­wohn­bar wur­de. Es stell­te sich her­aus, dass die Woh­nung unge­nü­gend iso­liert war. Wir haben die Woh­nung frist­los gekün­digt und sind in eine ande­re Woh­nung umge­zo­gen. Müs­sen wir die Umzugs­ko­sten selbst bezahlen?

Ant­wort: Nein. Durch den Miet­ver­trag ver­pflich­tet sich der Ver­mie­ter, dem Mie­ter eine taug­li­che Woh­nung zu über­ge­ben und die­se in einem sol­chen Zustand zu erhal­ten. Ist die Woh­nung unbe­wohn­bar, hat der Ver­mie­ter den Ver­trag nicht rich­tig erfüllt. Erlei­den Sie als Mie­ter durch den Man­gel einen Scha­den, muss der Ver­mie­ter laut Gesetz dafür bezah­len. Man spricht in einem sol­chen Fall von einem Mangelfolgeschaden.

Als Scha­den gilt jede unfrei­wil­li­ge Ver­mö­gens­min­de­rung des Mie­ters. Durch den Schim­mel in der Woh­nung muss­ten Sie die Woh­nung ver­las­sen und in eine ande­re Woh­nung umzie­hen. Die Kosten für den Umzug sind daher einen Teil Ihres Scha­dens. Auf­grund der Dring­lich­keit muss­ten Sie in eine teu­re­re Woh­nung umzie­hen, da eine gün­sti­ge­re, gleich­wer­ti­ge Woh­nung nicht zur Ver­fü­gung stand. Sie kön­nen des­halb vom Ver­mie­ter zusätz­lich die Dif­fe­renz zum alten Miet­zins ver­lan­gen. Dies jedoch bloss für die Dau­er vom Aus­zug bis zum Ter­min, an dem Sie die alte Woh­nung frü­he­stens hät­ten kün­di­gen können.

Damit der Ver­mie­ter haf­tet, muss der Man­gel der Woh­nung kau­sal für den Scha­den sein. Dies ist dann der Fall, wenn der Schim­mel den Scha­den ver­ur­sacht hat. Zudem muss der Ver­mie­ter ein Ver­schul­den am Schim­mel in der Woh­nung tra­gen. Da für Ihren Ver­mie­ter vor­her­seh­bar war, dass in der unge­nü­gend iso­lier­ten Woh­nung Schim­mel ent­steht und die Woh­nung dadurch unbe­wohn­bar wird, sind die­se Vor­aus­set­zun­gen erfüllt und er haf­tet für Ihre Umzugs­ko­sten und die Dif­fe­renz des Mietpreises.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.