Leserfragen

Wer bezahlt den Rückversand kaputter Ware?

Fra­ge: Ich habe eine Tasche im Inter­net bei einem gros­sen Online-Händ­ler bestellt und bereits im Vor­aus bezahlt. Als das Paket ankam und ich es aus­pack­te, sah ich, dass ein Griff an der Tasche bereits abge­ris­sen war. Ich foto­gra­fier­te den Man­gel und schick­te die Tasche – nach Rück­spra­che mit dem Händ­ler – zurück. Die­ser will mir aber nur den Ver­kaufs­preis zurück­er­stat­ten und nicht die Ver­sand­ko­sten für die Rück­sen­dung. Muss ich die Rück­sen­de­ko­sten tat­säch­lich selbst tra­gen, obwohl die Tasche bei Erhalt kaputt war?

Ant­wort: Nein. Ist die gelie­fer­te Sache man­gel­haft, hat der Käu­fer das Recht, den Kauf rück­gän­gig zu machen, eine Preis­min­de­rung zu ver­lan­gen oder die Nach­lie­fe­rung ein­wand­frei­er Ware zu for­dern. Beim soge­nann­ten Platz­kauf hat der Ver­käu­fer jedoch das Recht, auf einer Nach­lie­fe­rung zu bestehen. Die im Gesetz vor­ge­se­he­ne Beschrän­kung die­ses Rechts auf den Platz­kauf ist ange­sichts moder­ner Trans­port­ver­hält­nis­se nicht mehr zeit­ge­mäss. Die herr­schen­de Leh­re gewährt des­halb dem Ver­käu­fer auch beim Distanz­kauf das Nach­lie­fe­rungs­recht. Sie haben sich mit dem Händ­ler aller­dings auf die Rück­ab­wick­lung des Kaufs geei­nigt. Neben dem Ver­kaufs­preis muss Ihnen der Ver­käu­fer auch den durch die man­gel­haf­te Ware ent­stan­de­nen Scha­den erset­zen, den soge­nann­ten Man­gel­fol­ge­scha­den. Um den Ver­trag rück­ab­wickeln zu kön­nen, müs­sen Sie die Tasche per Post an den Online-Händ­ler zurück­schicken. Die Rück­sen­de­ko­sten sind ein Scha­den, der Ihnen unmit­tel­bar durch die man­gel­haf­te Tasche ent­stan­den ist. Der Ver­käu­fer hat Ihnen daher die Kosten für die Rück­sen­dung zu erset­zen, auch wenn ihn kein Ver­schul­den am kaput­ten Griff der Tasche trifft. Sofern im Kauf­ver­trag nichts ande­res ver­ein­bart wur­de, muss Ihnen der Online-Händ­ler die Rück­sen­de­ko­sten neben dem Ver­kaufs­preis zurückerstatten.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.