Frage der Woche

Wenn Waldo gebissen wird

Fra­ge: Beim Abend­spa­zier­gang mit mei­nem Dackel Wal­do wur­den wir bei der Schu­le plötz­lich von einem gros­sen Hund über­rascht. Er griff Wal­do an und biss ihn tief ins Bein. Die Tier­arzt­rech­nung beträgt meh­re­re hun­dert Fran­ken. Der ande­re Hun­de­hal­ter meint, er zah­le höch­stens die Hälf­te. Muss ich das akzeptieren?

Ant­wort: Nein. Nach Schwei­zer Recht haf­tet der Tier­hal­ter für den Scha­den, den sein Tier ver­ur­sacht. Bei Hun­den heisst das: Wer einen Hund hält, muss ihn so beauf­sich­ti­gen und sichern, dass er ande­re Men­schen und Tie­re nicht gefähr­det. Ganz auto­ma­tisch ist die Haf­tung aber nicht. Der Hun­de­hal­ter kann sich ent­la­sten, wenn er beweist, dass er alle nach den Umstän­den gebo­te­ne Sorg­falt ange­wen­det hat – oder dass der Scha­den auch bei gröss­ter Sorg­falt pas­siert wäre. Die­ser Beweis dürf­te hier schwie­rig sein. Nach Ihrer Schil­de­rung war der ande­re Hal­ter mit sei­nen Kin­dern auf dem Spiel­platz. Um sie auf der Schau­kel anzu­stos­sen, leg­te er die Hun­de­lei­ne ein­fach auf den Boden. Kurz dar­auf kam Wal­do vor­bei – und der Hund stürm­te los. Gera­de bei einer Schu­le oder einem Spiel­platz muss man damit rech­nen, dass Spa­zier­gän­ger, Kin­der oder ande­re Hun­de auf­tau­chen. Wer sei­nen Hund dann nicht fest­hält oder zuver­läs­sig sichert, han­delt nicht sorg­fäl­tig genug. Fol­ge: Der ande­re Hun­de­hal­ter muss die not­wen­di­gen und ange­mes­se­nen Tier­arzt­ko­sten für Wal­dos Behand­lung voll­stän­dig erset­zen. Eine hälf­ti­ge Zah­lung genügt nicht, nur weil er das so möch­te. Anders kann es aus­se­hen, wenn Wal­do den ande­ren Hund pro­vo­ziert hat oder Sie selbst zur Eska­la­ti­on bei­getra­gen haben – etwa indem Sie Ihren Hund unkon­trol­liert auf den ande­ren zulau­fen lies­sen. Dann kann der Ersatz­an­spruch gekürzt wer­den. Nach Ihrer Schil­de­rung war Wal­do jedoch ledig­lich Opfer und nicht Aus­lö­ser des Angriffs.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Wer zahlt, wenn Teenager sprayen?

Fra­ge: Mein 16-jäh­ri­ger Sohn wur­de erwischt, wie er mit einer Spray­do­se eine Skulp­tur ver­un­stal­te­te. Die Rei­ni­gung kostet 4’200 Fran­ken. Der Eigen­tü­mer fin­det, ich müs­se als Vater bezah­len, weil ich «für mein Kind ver­ant­wort­lich» sei. Stimmt das – oder haf­tet mein Sohn selbst?

Weiterlesen »

Die nicht abgeholte Kündigung

Fra­ge: In mei­nem Miet­ver­trag ist eine Kün­di­gungs­frist von drei Mona­ten vor­ge­se­hen. Ich habe die Woh­nung frist­ge­recht per Ein­schrei­ben gekün­digt. Der Brief wur­de vom Ver­mie­ter weder ent­ge­gen­ge­nom­men noch auf der Post abge­holt und kam als «nicht abge­holt» zurück. Ist mei­ne Kün­di­gung jetzt ungül­tig und muss ich auf einen spä­te­ren Ter­min noch­mals kündigen?

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.