Leserfragen

Wenn sie nicht teilen will

Fra­ge: Mein Vater ist die­ses Jahr ver­stor­ben. Neben mei­ner Mut­ter bin ich und mei­ne Schwe­ster erb­be­rech­tigt. Ich wer­de näch­stes Jahr Vater und pla­ne eine Eigen­tums­woh­nung zu bau­en. Um die künf­ti­gen Aus­ga­ben zu stem­men, woll­te ich mir mei­nen Teil der Erb­schaft aus­be­zah­len las­sen. Mei­ne Schwe­ster war jedoch dage­gen. Sie ist der Mei­nung, dass wir die Erb­schaft erst nach dem Tod unse­rer Mut­ter auf­tei­len sol­len. Kann ich auch ohne die Zustim­mung mei­ner Schwe­ster auf mei­nen Teil der Erb­schaft zugreifen?

Ant­wort: Nein. Haben meh­re­re Per­so­nen einen Anspruch auf das Erbe, wer­den die­se auto­ma­tisch zu einer Erben­ge­mein­schaft. Das gesam­te Nach­lass­ver­mö­gen geht in deren Gesamt­ei­gen­tum über. Gesamt­ei­gen­tum bedeu­tet, dass kei­ner der Erben allein über Wert­sa­chen oder Gegen­stän­de ver­fü­gen darf. Ent­schei­dun­gen über das Ver­mö­gen kön­nen nur ein­stim­mig von allen Erben gefällt wer­den. Die Erben­ge­mein­schaft besteht so lan­ge, bis die Erb­schaft auf­ge­teilt wur­de. Das kann auch erst nach meh­re­ren Jah­ren gesche­hen. Vor­aus­set­zung für die Auf­tei­lung ist, dass sich die Erben einig sind – und zwar alle. Die Erben­ge­mein­schaft bleibt so lan­ge bestehen, bis alle einen schrift­li­chen Erb­tei­lungs­ver­trag unter­schrie­ben oder aber den Nach­lass real (Über­ga­be der Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de) auf­ge­teilt haben. Da Ihre Schwe­ster mit einer Tei­lung der Erb­schaft nicht ein­ver­stan­den ist, bleibt das Ver­mö­gen Ihres Vaters als Gan­zes im Gesamt­ei­gen­tum der Erben­ge­mein­schaft. Sie haben jedoch die Mög­lich­keit, die Tei­lung mit einer Erb­tei­lungs­kla­ge gericht­lich zu erzwin­gen. Erb­tei­lungs­kla­gen gehö­ren zu den auf­wen­dig­sten und teu­er­sten Ver­fah­ren über­haupt. Daher soll­ten Sie vor dem Kla­ge­weg ver­su­chen, sich über die Tei­lung zu eini­gen. So kann bei­spiels­wei­se nur ein Teil der Erb­schaft geteilt wer­den oder es wird bloss ein Erbe ausbezahlt.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.