Frage: Mein Vermieter will meine Wohnung besichtigen, um zu prüfen, ob die Heizung ordnungsgemäss funktioniert. Ich möchte das jedoch nicht und habe ihm den Besuch verweigert. Er meinte daraufhin, dass er trotzdem komme, da es noch immer seine Wohnung ist und er das Recht habe, jederzeit vorbeizukommen. Muss ich ihn in meine Wohnung lassen?
Antwort: Ja. Zwar verliert der Vermieter während der Dauer des Mietverhältnisses das Gebrauchsrecht an der Wohnung, er ist jedoch weiterhin verpflichtet, die Wohnung zu unterhalten. Damit er dieser Pflicht nachkommen kann, muss der Mieter dulden, dass der Vermieter den Zustand der Wohnung kontrolliert. So kann er etwa einmal jährlich vorbeikommen und den Zustand der Heizung kontrollieren. Sie sind somit verpflichtet, Ihren Vermieter in Ihre Wohnung zu lassen, um deren Zustand zu überprüfen. Dabei kann der Vermieter jedoch nicht einfach jederzeit auftauchen und Einlass verlangen. Er hat seinen Besuch rechtzeitig anzukündigen und dabei auf die Interessen des Mieters Rücksicht zu nehmen. In der Regel hat er seinen Besuch rund 24 bis 48 Stunden im Voraus anzukündigen. Kommt Ihnen der angekündigte Termin speziell ungelegen, können Sie den Zutritt verweigern. Verweigern Sie den Zutritt jedoch zu Unrecht oder generell, können Sie schadenersatzpflichtig werden. So müssen Sie unter Umständen für die Rechnung von Handwerkern aufkommen, die unverrichteter Dinge wieder gehen mussten, weil Sie den Zutritt verweigert haben. Gut zu wissen: Der Vermieter hat kein Recht darauf, einen Schlüssel für Notfälle zu behalten. In solchen Situationen kann sich die Feuerwehr oder die Polizei auch ohne einen Schlüssel Zutritt zur Wohnung verschaffen. Verschafft sich der Vermieter trotz Ihrer fehlenden Zustimmung Zugang zur Wohnung, macht er sich des Hausfriedensbruchs strafbar.