Frage der Woche

Wenn nichts mehr geht

Fra­ge: In mei­ner Miet­woh­nung läuft das Was­ser im Spül­becken nicht mehr ab. Das Abfluss­rohr ist nach dem Siphon ver­stopft. Ich habe direkt den Sani­tär auf­ge­bo­ten und ihm gesagt, er müs­se die Rech­nung dem Ver­mie­ter zustel­len. Ist die­ses Vor­ge­hen korrekt?

Ant­wort: Nein. Liegt ein Man­gel vor, stellt sich die Fra­ge, ob die­sen der Ver­mie­ter oder der Mie­ter zu behe­ben hat. Gemäss Gesetz ist grund­sätz­lich der Ver­mie­ter für die Man­gel­be­he­bung ver­ant­wort­lich. Ledig­lich in Aus­nah­me­fäl­len obliegt die­se Pflicht dem Mie­ter. Dies ist zum einen dann der Fall, wenn der Mie­ter den Man­gel selbst ver­ur­sacht hat, bei­spiels­wei­se wenn er ein Toi­let­ten­rohr durch Hin­un­ter­spü­len von Abfall oder ähn­li­chem ver­stopft hat. Zum ande­ren muss der Mie­ter den Man­gel behe­ben, wenn die Män­gel­be­he­bung bis rd. 150 Fran­ken pro Repa­ra­tur kostet und die­se kein beson­de­res Fach­wis­sen erfor­dert (z. B. Ent­stop­fen des Wasch­becken­si­phons). In Ihrem Fall ist das Abfluss­rohr nach dem Siphon ver­stopft. Das Ent­stop­fen erfor­dert den Zuzug eines Fach­manns. Somit muss der Ver­mie­ter den Man­gel behe­ben. Er darf des­halb auch selbst den ent­spre­chen­den Auf­trag ver­ge­ben; der Mie­ter darf nicht eigen­mäch­tig han­deln. Aus­ge­nom­men sind die sel­te­nen Fäl­le, in denen der Ver­mie­ter nicht erreich­bar ist und umge­hen­des Han­deln drin­gend ist, um wei­te­ren Scha­den abzu­wen­den. Als Mie­ter müs­sen Sie im Scha­den­fall somit zunächst dem Ver­mie­ter den Scha­den — am besten mit ein­ge­schrie­be­nem Brief — anzei­gen. Wenn der Ver­mie­ter anschlies­send den Man­gel nicht innert der von Ihnen ange­setz­ten Frist behebt, gilt Fol­gen­des: Liegt ein unter­ge­ord­ne­ter Man­gel (z. B. Ver­stop­fung nach dem Siphon) vor, darf der Mie­ter sel­ber einen Hand­wer­ker auf Kosten des Ver­mie­ters mit der Repa­ra­tur beauf­tra­gen. Ist dem­ge­gen­über von einem schwe­ren Man­gel aus­zu­ge­hen, muss der Mie­ter die Män­gel­be­he­bung gericht­lich durchzusetzen.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.