Frage der Woche

Wenn mich der Dieb verklagt

Fra­ge: Als ich nach dem Ein­kau­fen aus dem Super­markt kam, sah ich, wie sich ein Mann an mei­nem Fahr­rad zu schaf­fen mach­te. Er hat­te das Schloss auf­ge­bro­chen und mach­te sich gera­de dar­an, mit dem Fahr­rad davon zu fah­ren. Ich rann­te ihm hin­ter­her, pack­te ihn an der Jacke und habe ihn vom Velo geris­sen. Nun erhielt ich in der Post ein Schrei­ben des Gerichts, dass ich wegen Kör­per­ver­let­zung ange­klagt wer­de. Habe ich mich tat­säch­lich straf­bar gemacht?

Ant­wort: Ver­mut­lich ja. In der Schweiz ist Selbst­ju­stiz grund­sätz­lich ver­bo­ten. Das bedeu­tet, dass der Staat das allei­ni­ge Recht hat, Gewalt gegen­über Per­so­nen und Sachen anzu­wen­den. Wer dage­gen ver­stösst und durch sei­ne Hand­lun­gen einen Straf­tat­be­stand erfüllt, macht sich straf­bar. Nicht bestraft wird jedoch, wer sich auf einen soge­nann­ten Recht­fer­ti­gungs­grund beru­fen kann. Mög­li­che Recht­fer­ti­gungs­grün­de sind etwa die Ein­wil­li­gung bei einer Ope­ra­ti­on oder Not­wehr. Not­wehr liegt vor, wenn jemand ohne Recht ange­grif­fen wird oder unmit­tel­bar mit einem Angriff bedroht wird. Die Abwehr­hand­lung muss sich gegen den Angrei­fer rich­ten und zudem ange­mes­sen sein. Es muss immer das am wenig­sten gefähr­li­che Ver­tei­di­gungs­mit­tel gewählt wer­den. Natür­lich hät­ten Sie nicht zuse­hen müs­sen, wie der Dieb mit Ihrem Fahr­rad davon­fährt. Sie hät­ten ihn vor Ort dar­an hin­dern dür­fen. Indem Sie dem Fahr­rad­dieb jedoch nach­ge­rannt sind und ihn vom Fahr­rad gestos­sen haben, so dass er sich schwer ver­letz­te, haben Sie ver­mut­lich den erlaub­ten Rah­men der Not­wehr über­schrit­ten. Es droht Ihnen daher tat­säch­lich, dass Sie im Straf­ver­fah­ren wegen einer Kör­per­ver­let­zung ver­ur­teilt wer­den. Gut zu wis­sen: So wie Sie sich selbst gegen unmit­tel­bar dro­hen­de Angrif­fe weh­ren dür­fen, so dür­fen Sie auch ande­ren Per­so­nen hel­fen, die sich in einer Not­wehr­si­tua­ti­on befin­den. Aber auch hier muss die ange­wen­de­te Gewalt ver­hält­nis­mäs­sig zum Angriff sein.

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Hätten Sie es gewusst?

Ungewollte Zusatzarbeiten: Wer zahlt?

Fra­ge: Bei mei­nem Auto muss­ten die Zünd­ker­zen ersetzt wer­den. Als ich jedoch die Rech­nung prüf­te, staun­te ich nicht schlecht: Die Gara­ge hat­te 115 Fran­ken für Zusatz­ar­bei­ten ver­rech­net – dar­un­ter den Ersatz des Ölfil­ters und das Auf­fül­len des Schei­ben­wi­scher­was­sers. Die­se Arbei­ten hat­te ich gar nicht in Auf­trag gege­ben. Muss ich die­se unbe­stell­ten Lei­stun­gen wirk­lich bezah­len? Ant­wort: Nicht zwin­gend. Als Kun­de sind

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Defekte Ware gekauft – Muss ich die Originalverpackung wirklich aufbewahren?

Fra­ge: Ich habe eine neue Kaf­fee­ma­schi­ne gekauft, die aber zu Hau­se nicht rich­tig funk­tio­niert. Die Ver­packung habe ich schon weg­ge­wor­fen. Der Ver­käu­fer behaup­tet jetzt, ich kön­ne ohne Ori­gi­nal­ver­packung nichts rekla­mie­ren. Ist das kor­rekt? Ant­wort: Nein, das stimmt so nicht. Sie haben beim Kauf einen rechts­gül­ti­gen Ver­trag abge­schlos­sen. Grund­sätz­lich gilt zwar: Kein Geschäft ist ver­pflich­tet, funk­tio­nie­ren­de Ware ein­fach so zurück­zu­neh­men oder

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.