Frage der Woche

Wenn man als «Guckloch-Fahrer» in der Polizeikontrolle landet

Fra­ge: Nach einer Poli­zei­kon­trol­le wur­de mir vor­ge­wor­fen, nur die Fah­rer­sei­te der Wind­schutz­schei­be vom Eis befreit und Som­mer­rei­fen benutzt zu haben. Der Beam­te sprach nebst einer Bus­se auch von einem Füh­rer­aus­weis­ent­zug. Stimmt das wirklich?

Ant­wort: Ja. Gera­de in den kal­ten Win­ter­mo­na­ten begeg­nen vie­le Auto­fah­rer mor­gens einer eis­be­deck­ten Wind­schutz­schei­be – das Bedürf­nis, rasch los­zu­fah­ren, ist gross. Doch Vor­sicht: Gemäss Stras­sen­ver­kehrs­ge­setz darf ein Fahr­zeug nur in betriebs­si­che­rem und vor­schrifts­ge­mäs­sem Zustand gelenkt wer­den. Dazu gehört, dass sämt­li­che Front- und vor­de­ren Sei­ten­fen­ster, bei­de Aus­sen­spie­gel, die Fahr­zeug­be­leuch­tung sowie das Kon­troll­schild frei von Eis und Schnee sind. Eben­so darf auf dem Dach kein Schnee oder Eis lie­gen. Das «Guck­loch-Fah­ren» gilt klar als Ver­stoss. Wird der Fah­rer als soge­nann­ter «Iglu-Fah­rer» ertappt, droht neben einer Bus­se auch ein Ausweisentzug. 

Noch schwe­rer wie­gen die Fol­gen im Fal­le eines Unfalls: Die Ver­si­che­rung kann in sol­chen Situa­tio­nen ihre Lei­stun­gen kür­zen oder sogar zurück­ver­lan­gen, da gro­be Fahr­läs­sig­keit vor­liegt. Ein wei­te­res Miss­ver­ständ­nis betrifft die Berei­fung: Eine expli­zi­te, gesetz­li­che Win­ter­rei­fen­pflicht exi­stiert in der Schweiz nicht. Sie kön­nen also nicht direkt gebüsst wer­den, nur weil Sie mit Som­mer­rei­fen fah­ren. Füh­ren man­gel­haf­te Rei­fen aller­dings dazu, dass Sie den Ver­kehr behin­dern oder gar einen Unfall ver­ur­sa­chen, kas­sie­ren Sie eben­falls eine Bus­se und in der Regel einen Füh­rer­aus­weis­ent­zug. Auch in einem sol­chen Fall dro­hen zudem ver­si­che­rungs­recht­li­che Konsequenzen. 

Las­sen Sie sich also nicht vom Zeit­druck ver­lei­ten. Wer mit frei­er Sicht und geeig­ne­ten Rei­fen unter­wegs ist, mini­miert das Unfall- und Bus­sen­ri­si­ko erheblich.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Wenn die WG zur Nervenprobe wird

Fra­ge: Ich zie­he fürs Stu­di­um in eine WG in Zürich. Was kann ich tun, wenn Mit­be­woh­nen­de nie auf­räu­men und put­zen, dau­ernd Gäste emp­fan­gen oder in der Woh­nung rauchen?

Weiterlesen »

Wenn das Traummotorrad plötzlich weg ist

Fra­ge: Nach der Pro­be­fahrt war für mich klar: Die­ses Motor­rad will ich unbe­dingt haben. Der Ver­käu­fer und ich einig­ten uns münd­lich auf einen Kauf­preis von 7’500 Fran­ken und ver­ein­bar­ten die Abho­lung für eine Woche spä­ter. Als ich kam, war die Maschi­ne weg: Der Ver­käu­fer hat­te sie inzwi­schen für 7’900 Fran­ken einem ande­ren Kun­den ver­kauft und über­ge­ben. Muss ich das ein­fach hinnehmen?

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.