Frage der Woche

Wenn Kinder zum Problem werden

Fra­ge: In mei­nem Block ist in der Eta­ge über mir eine Fami­lie mit 2 Kin­dern im Alter von 6 und 8 Jah­ren ein­ge­zo­gen. Den gan­zen Tag hört man die Kin­der spie­len, schrei­en oder hüp­fen. An den Wochen­en­den ist es ganz beson­ders schlimm. Da spie­len sie oft im Trep­pen­haus mit ihren Freun­den und ich kann kaum in Ruhe mei­ne Zei­tung lesen. Teil­wei­se ist aber auch mit­ten in der Nacht lau­tes Gepol­ter zu ver­neh­men, was mich ab und zu im Schlaf auf­schrecken lässt. Bin ich dem Kin­der­lärm hilf­los ausgeliefert?

Ant­wort: Nein. Im Gesetz ist nicht aus­drück­lich gere­gelt, was Kin­der in einer Miet­woh­nung dür­fen und was nicht. Gemäss Miet­recht soll die Woh­nung sorg­fäl­tig genutzt und auf die Nach­barn Rück­sicht genom­men wer­den. In der jewei­li­gen Woh­nung dür­fen die Mie­ter jedoch ein „nor­ma­les Leben“ füh­ren. Zu einem nor­ma­len Leben gehört auch die gesun­de Ent­wick­lung der Kin­der. Die­se beinhal­tet, dass die Kin­der lachen, sin­gen, Fan­gen spie­len und auch mal krei­schen oder sich mit ihren Freun­den einen Spass erlau­ben. Die Ruhe­zei­ten müs­sen trotz­dem ein­ge­hal­ten wer­den. Die­se sind oft in der Haus­ver­ord­nung gere­gelt und gel­ten nor­ma­ler­wei­se ab 22 Uhr. Zum nor­ma­len Leben gehört jedoch, dass ein Klein­kind auch um vier Uhr mor­gens zu Schrei­en beginnt. Dies lässt sich nicht ver­mei­den und muss des­halb tole­riert wer­den. Der Lärm kann jedoch eine Inten­si­tät errei­chen, die ein zu tole­rie­ren­des Mass über­trifft. Dies scheint bei Ihnen der Fall zu sein. Sie haben daher die Mög­lich­keit, beim Ver­mie­ter zu rekla­mie­ren und eine Miet­zins­her­ab­set­zung zu ver­lan­gen. Bes­sert sich das Ver­hal­ten des Mie­ters trotz schrift­li­cher Abmah­nung des Ver­mie­ters nicht, kann die­ser der Fami­lie kün­den. Es ist jedoch rat­sam, dass Sie zuerst das Gespräch mit den Kin­dern respek­ti­ve deren Eltern suchen. Oft kann ein ehr­li­ches und klä­ren­des Gespräch viel bewirken.

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Hätten Sie es gewusst?

Darf ich beschwipst die Piste runterfahren?

Fra­ge: Nach einer feucht­fröh­li­chen Après-Ski-Fei­er behaup­te­te mein Freund, auf der Ski­pi­ste gäbe es kei­ne Alko­hol­gren­ze wie im Stras­sen­ver­kehr und des­halb sei auch „betrun­ken Ski fah­ren“ völ­lig legal. Stimmt das wirk­lich? Ant­wort: Ja, aller­dings ist es nicht ganz so ein­fach – und auf der siche­ren Sei­te ist Ihr Freund kei­nes­falls. Fakt ist: In der Schweiz exi­stiert für Ski­pi­sten tat­säch­lich kei­ne konkrete,

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Plötzliche Kündigung vor der Pension

Fra­ge: Ich bin seit über 35 Jah­ren als Elek­tri­ker in der­sel­ben Fir­ma ange­stellt. Kurz vor mei­ner Pen­si­on hat mir der neue Chef über­ra­schend gekün­digt, angeb­lich aus Grün­den der Erschöp­fung und wegen Kon­flik­ten mit mei­nem direk­ten Vor­ge­setz­ten. Die Kün­di­gung kam ohne Vor­war­nung. Darf er das ein­fach so – ins­be­son­de­re, weil ich kurz vor der Pen­sio­nie­rung ste­he und mein gan­zes Berufs­le­ben für

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.