Frage: In meinem Block ist in der Etage über mir eine Familie mit 2 Kindern im Alter von 6 und 8 Jahren eingezogen. Den ganzen Tag hört man die Kinder spielen, schreien oder hüpfen. An den Wochenenden ist es ganz besonders schlimm. Da spielen sie oft im Treppenhaus mit ihren Freunden und ich kann kaum in Ruhe meine Zeitung lesen. Teilweise ist aber auch mitten in der Nacht lautes Gepolter zu vernehmen, was mich ab und zu im Schlaf aufschrecken lässt. Bin ich dem Kinderlärm hilflos ausgeliefert?
Antwort: Nein. Im Gesetz ist nicht ausdrücklich geregelt, was Kinder in einer Mietwohnung dürfen und was nicht. Gemäss Mietrecht soll die Wohnung sorgfältig genutzt und auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. In der jeweiligen Wohnung dürfen die Mieter jedoch ein „normales Leben“ führen. Zu einem normalen Leben gehört auch die gesunde Entwicklung der Kinder. Diese beinhaltet, dass die Kinder lachen, singen, Fangen spielen und auch mal kreischen oder sich mit ihren Freunden einen Spass erlauben. Die Ruhezeiten müssen trotzdem eingehalten werden. Diese sind oft in der Hausverordnung geregelt und gelten normalerweise ab 22 Uhr. Zum normalen Leben gehört jedoch, dass ein Kleinkind auch um vier Uhr morgens zu Schreien beginnt. Dies lässt sich nicht vermeiden und muss deshalb toleriert werden. Der Lärm kann jedoch eine Intensität erreichen, die ein zu tolerierendes Mass übertrifft. Dies scheint bei Ihnen der Fall zu sein. Sie haben daher die Möglichkeit, beim Vermieter zu reklamieren und eine Mietzinsherabsetzung zu verlangen. Bessert sich das Verhalten des Mieters trotz schriftlicher Abmahnung des Vermieters nicht, kann dieser der Familie künden. Es ist jedoch ratsam, dass Sie zuerst das Gespräch mit den Kindern respektive deren Eltern suchen. Oft kann ein ehrliches und klärendes Gespräch viel bewirken.