Frage der Woche

Wenn die Wurst stört

Fra­ge: Unser Nach­bar ist ein regel­rech­ter Grill­fan. Bei jeder sich bie­ten­den Gele­gen­heit steht er im Gar­ten am Grill und leg­te sei­ne Wür­ste auf. Dies war zwar stö­rend, konn­ten wir aber akzep­tie­ren. Nun hat jedoch sein Sohn das Gril­lie­ren ent­deckt und lädt fast jeden Abend sei­ne Kol­le­gen zum Grill­fest ein. Auf­grund des damit zusam­men­hän­gen­den Lärms haben wir fast kei­ne Ruhe mehr. Darf über­haupt täg­lich gefei­ert werden?

Ant­wort: Ja, dies ist an sich erlaubt. Gene­rell gilt der Grund­satz, dass für den Nach­barn aus der Aus­übung des Eigen­tums­rechts (z. B. Gril­lie­ren) kei­ne über­mäs­si­gen Ein­wir­kun­gen ent­ste­hen dür­fen. Was über­mäs­sig und damit unzu­läs­sig ist, hängt vom kon­kre­ten Ein­zel­fall, vom Orts­ge­brauch sowie von der Lage und Beschaf­fen­heit der Grund­stücke ab. Aus­zu­ge­hen ist dabei nicht vom eige­nen Emp­fin­den, son­dern von dem­je­ni­gen eines Durch­schnitts­men­schen. In Bezug auf den durch eine Grill­par­ty ent­ste­hen­den Lärm sind die all­ge­mei­nen Ruhe­zei­ten zu beach­ten. Die­se fin­den sich oft­mals im Poli­zei­re­gle­ment der Gemein­de. Bei Ihnen gilt die Nacht­ru­he ab 22 Uhr. Gril­liert der Nach­bar mit sei­nen Gästen bis 22 Uhr, muss das gedul­det wer­den, selbst wenn dies jeden Abend geschieht. Ab 22 Uhr hat sich der Geräusch­pe­gel jedoch auf Zim­mer­laut­stär­ke ein­zu­pen­deln. Eine über­mäs­si­ge Ein­wir­kung könn­te aller­dings dann vor­lie­gen, wenn das Gril­lie­ren jeweils star­ke Geruchs­im­mis­sio­nen ver­ur­sacht oder wenn Sie regel­mäs­sig durch eine gros­se Rauch­wol­ke belä­stigt wer­den. Emp­feh­lens­wert ist es, nicht gleich zum Rich­ter zu ren­nen. Zunächst soll­te in aller Ruhe das Gespräch mit dem Nach­barn gesucht wer­den. Oft­mals kann so eine ein­ver­nehm­li­che Lösung gefun­den wer­den. Schliess­lich woh­nen Sie auch künf­tig als Nach­barn neben­ein­an­der, selbst wenn Sie vor Gericht Recht bekom­men haben.

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Hätten Sie es gewusst?

Pausen; was darf Ihr Chef wirklich verlangen?

Fra­ge: Mein Arbeit­ge­ber schreibt mir vor, wie und wann ich mei­ne Pau­sen zu neh­men habe. Er will zudem, dass ich wäh­rend der Mit­tags­pau­se das Tele­fon bedie­ne. Zu guter Letzt zieht er mir noch mei­ne Rau­cher­pau­sen von der Arbeits­zeit ab. Ist das Zuläs­sig? Ant­wort: Ja. Die Pau­sen­re­ge­lung sorgt in vie­len Unter­neh­men regel­mäs­sig für Dis­kus­sio­nen. Das Arbeits­ge­setz (ArG) gibt hier­bei kla­re Vorgaben.

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Teurer Einkaufsbummel: Muss ich für den heruntergefallenen Fernseher bezahlen?

Fra­ge: Beim Kauf einer Musik­an­la­ge bin ich im Geschäft ver­se­hent­lich mit einem aus­ge­stell­ten Fern­se­her zusam­men­ge­stos­sen. Das Gerät fiel her­un­ter und war nicht mehr zu gebrau­chen. Statt mit einer neu­en Musik­an­la­ge die Heim­rei­se anzu­tre­ten, bekam ich eine Rech­nung für den Ver­kaufs­preis des Fern­se­hers über 1’600 Fran­ken. Bin ich tat­säch­lich ver­pflich­tet, die­se Rech­nung zu bezahlen?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.