Frage der Woche

Wenn die WG zur Nervenprobe wird

Fra­ge: Ich zie­he fürs Stu­di­um in eine WG in Zürich. Was kann ich tun, wenn Mit­be­woh­nen­de nie auf­räu­men und put­zen, dau­ernd Gäste emp­fan­gen oder in der Woh­nung rauchen?

Ant­wort: Ent­schei­dend ist zuerst die Ver­trags­form: Unter­zeich­nen alle den Haupt­miet­ver­trag, sind sie gemein­sam Mie­ter. Das macht einen Wech­sel oder die Kün­di­gung oft auf­wen­dig, weil die Betei­lig­ten gemein­sam han­deln müs­sen. Bei der Unter­mie­te bleibt eine Per­son Haupt­mie­ter und schliesst mit den ande­ren eige­ne Unter­miet­ver­trä­ge. Dafür ist grund­sätz­lich die Zustim­mung des Ver­mie­ters ein­zu­ho­len. Der Ver­mie­ter kann die Zustim­mung aber nur ver­wei­gern, wenn der Mie­ter die Bedin­gun­gen der Unter­mie­te nicht offen­legt, die Bedin­gun­gen der Unter­mie­te miss­bräuch­lich sind oder dem Ver­mie­ter durch die Unter­mie­te wesent­li­che Nach­tei­le ent­ste­hen. Für den All­tag emp­fiehlt sich eine schrift­li­che WG-Ver­ein­ba­rung: Wer putzt wann? Was gehört allen, was ist pri­vat? Wie wer­den die Kosten für Inter­net, Putz­mit­tel oder eine Rei­ni­gungs­kraft geteilt? Eben­so sinn­voll sind Regeln zu Nacht­ru­he, Über­nach­tungs­gä­sten und Rau­chen in Gemein­schafts­räu­men. Wenn wie­der­holt gegen Abma­chun­gen ver­stos­sen wird, soll­te zuerst das Gespräch gesucht wer­den. Hilft das nicht, folgt eine schrift­li­che Auf­for­de­rung mit einer kla­ren Frist. Bei Unter­mie­te kann der Haupt­mie­ter bei erheb­li­chen Pflicht­ver­let­zun­gen die Been­di­gung des Unter­miet­ver­hält­nis­ses prü­fen; bei gemein­sa­mer Mit­mie­te braucht es meist eine ein­ver­nehm­li­che Lösung für den Aus­zug oder einen Mie­ter­wech­sel. Ein gene­rel­les Besuchs­ver­bot ist sel­ten prak­ti­ka­bel. Unzu­läs­sig ist aber auch, dass der Besuch regel­mäs­sig die Nacht­ru­he stört oder die Woh­nung über­mäs­sig bela­stet. Das­sel­be gilt fürs Rau­chen: Mass­ge­bend sind die ver­trag­li­chen Abma­chun­gen und die kon­kre­te Beeinträchtigung.

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Hätten Sie es gewusst?

Doppelter Lohn – doppeltes Glück?

Fra­ge: Mein Chef hat mir letz­ten Monat den Lohn gleich zwei­mal über­wie­sen. In der Freu­de dar­über habe ich mei­nem besten Freund ein neu­es Han­dy geschenkt, wel­ches er sich schon lan­ge gewünscht hat. Wenig spä­ter teil­te mir mein Chef schrift­lich mit, ihm sei ein Feh­ler unter­lau­fen, und er for­dert das Geld zurück. Ich habe es aber längst aus­ge­ge­ben – muss ich trotz­dem zahlen?

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Geliehen und weg – wer zahlt, wenn das Velo gestohlen wird?

Fra­ge: Ich habe mei­nem Freund Kevin mein Fahr­rad gelie­hen, damit er sei­nen Zug recht­zei­tig erwischt. Abge­macht war, dass er am Abend das Velo abge­schlos­sen in den Gar­ten stellt. Am näch­sten Mor­gen war das Fahr­rad weg – gestoh­len. Muss Kevin mir den Scha­den nun ersetzen?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.