Frage der Woche

Wenn die rote Farbe nicht gefällt

Fra­ge: Wir sind aus unse­rer Miet­woh­nung aus­ge­zo­gen. Wir haben eini­ges geän­dert. Bei­spiels­wei­se lies­sen wir die Wän­de rot anstrei­chen, um der tri­sten Woh­nung ein wenig Leben zu ver­lei­hen. In der Abschluss­rech­nung wur­den uns nun die Maler­ko­sten für den Neu­an­strich der far­bi­gen Wän­de in Rech­nung gestellt. Müs­sen wir die Rech­nung bezahlen?

Ant­wort: Jein. Wer­den Ver­än­de­run­gen an einer Miet­woh­nung vor­ge­nom­men, muss die Woh­nung beim Aus­zug wie­der in den Ori­gi­nal­zu­stand zurück­ver­setzt wer­den. Eine Aus­nah­me besteht dann, wenn Ihnen der Ver­mie­ter eine schrift­li­che Geneh­mi­gung für die Umge­stal­tung gege­ben hat. Fal­len nach Ihrem Aus­zug Kosten an, um den ursprüng­li­chen Zustand wie­der­her­zu­stel­len, müs­sen Sie die­se Kosten über­neh­men. Als Bei­spiel wäre eine über­mäs­si­ge Nut­zung – etwa durch häu­fi­ges Rau­chen – zu nen­nen. Da die Woh­nungs­ein­rich­tung nicht ewig hält und irgend­wann kaputt­geht, hat sich eine Lebens­dau­er­ta­bel­le eta­bliert. Die­se beschreibt die durch­schnitt­li­che Abnut­zung von Gegen­stän­den und Ein­rich­tun­gen. Ist die Lebens­dau­er abge­lau­fen, muss der Mie­ter im Fal­le der Unbrauch­bar­keit des betrof­fe­nen Objekts nicht mehr für die Reparatur/Neuanschaffung auf­kom­men. Geht ein Gegen­stand vor Ablauf die­ser Dau­er zugrun­de, muss der Mie­ter antei­lig dafür die Kosten über­neh­men. In Ihrem Fall hat der Wand­an­strich (Disper­si­ons­far­be) gemäss oben genann­ter Tabel­le eine Lebens­dau­er von 8 Jah­ren. Da Sie bereits 11 Jah­re in der Woh­nung gelebt haben, müs­sen Sie nicht mehr für den Neu­an­strich auf­kom­men. Die­ser ist nun sowie­so von Nöten und die Kosten wer­den vom Ver­mie­ter getra­gen. Eine Aus­nah­me besteht aller­dings dann, wenn der Maler mehr­mals mit Weiss malen muss, um das Rot kom­plett zu bedecken. In die­sem Fall sind die dadurch ent­ste­hen­den Mehr­ko­sten von Ihnen zu tragen.

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Hätten Sie es gewusst?

Ungewollte Zusatzarbeiten: Wer zahlt?

Fra­ge: Bei mei­nem Auto muss­ten die Zünd­ker­zen ersetzt wer­den. Als ich jedoch die Rech­nung prüf­te, staun­te ich nicht schlecht: Die Gara­ge hat­te 115 Fran­ken für Zusatz­ar­bei­ten ver­rech­net – dar­un­ter den Ersatz des Ölfil­ters und das Auf­fül­len des Schei­ben­wi­scher­was­sers. Die­se Arbei­ten hat­te ich gar nicht in Auf­trag gege­ben. Muss ich die­se unbe­stell­ten Lei­stun­gen wirk­lich bezah­len? Ant­wort: Nicht zwin­gend. Als Kun­de sind

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Defekte Ware gekauft – Muss ich die Originalverpackung wirklich aufbewahren?

Fra­ge: Ich habe eine neue Kaf­fee­ma­schi­ne gekauft, die aber zu Hau­se nicht rich­tig funk­tio­niert. Die Ver­packung habe ich schon weg­ge­wor­fen. Der Ver­käu­fer behaup­tet jetzt, ich kön­ne ohne Ori­gi­nal­ver­packung nichts rekla­mie­ren. Ist das kor­rekt? Ant­wort: Nein, das stimmt so nicht. Sie haben beim Kauf einen rechts­gül­ti­gen Ver­trag abge­schlos­sen. Grund­sätz­lich gilt zwar: Kein Geschäft ist ver­pflich­tet, funk­tio­nie­ren­de Ware ein­fach so zurück­zu­neh­men oder

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.