Frage der Woche

Wenn die Rennstrecke lockt

Fra­ge: Um mei­ne Fähig­kei­ten als Motor­rad­fah­rer zu ver­bes­sern und mir einen siche­re­ren Fahr­stil anzu­eig­nen, nahm ich an einem Fahr­trai­ning auf einer Renn­strecke teil. In einer Kur­ve kam es zu einem Unfall mit einem wei­te­ren Teil­neh­mer. Fol­gen des Unglücks waren diver­se Kno­chen­brü­che sowie ein län­ge­rer Spi­tal­auf­ent­halt. Die SUVA hat nun mei­ne Ver­si­che­rungs­lei­stun­gen um 50 Pro­zent gekürzt. Dabei war ich doch extra auf einer Renn­strecke mit Sturz­räu­men und pro­fes­sio­nel­ler Strecken­ab­si­che­rung unter­wegs, um eine mög­lichst gros­se Sicher­heit zu gewähr­lei­sten. Ist die Reduk­ti­on zulässig?

Ant­wort: Ja. Laut Recht­spre­chung zählt eine Hand­lung als abso­lu­tes Wag­nis, wenn die­se mit Gefah­ren ver­bun­den ist, die unab­hän­gig von den kon­kre­ten Ver­hält­nis­sen nicht auf ein ver­nünf­ti­ges Mass her­ab­ge­setzt wer­den kön­nen. Eine sol­che Situa­ti­on haben Rich­ter in einem ähn­li­chen Fall ange­nom­men. Bei den von Ihnen genann­ten Fahr- oder Renn­trai­nings wird oft mit einer lang­sa­men Ein­füh­rungs­run­de begon­nen. Danach tasten sich die Teil­neh­mer Run­de für Run­de an das Limit ihres Kön­nens sowie an die Gren­zen des Motor­rads. Da jeweils meh­re­re Fah­rer gemein­sam unter­wegs sind, ent­steht zudem eine gewis­se Wett­kampf­si­tua­ti­on. Des Wei­te­ren besteht ins­be­son­de­re vor oder nach Kup­pen eine erhöh­te Gefahr für die Len­ker, da an die­sen Stel­len die Sicht beschränkt ist. Nimmt man all die­se Fak­to­ren zusam­men, ist das Risi­ko eines Stur­zes selbst für erfah­re­ne Len­ker nicht unbe­deu­tend. Folgt man der Argu­men­ta­ti­on des Bun­des­ge­richts, gin­gen Sie mit dem Besuch des Fahr­trai­nings auf der Renn­strecke ein Wag­nis ein. Denn sowohl Sturz­räu­me als auch pro­fes­sio­nel­le Strecken­ab­si­che­rung ver­mö­gen nicht, das Risi­ko auf ein ver­nünf­ti­ges Mass zu beschrän­ken. Die SUVA ist somit berech­tigt, die Ver­si­che­rungs­lei­stun­gen um rund 50 Pro­zent zu kür­zen. Beach­te: Aus­ge­nom­men von die­ser Rege­lung sind soge­nann­te Fahrsicherheitskurse.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.