Frage der Woche

Wenn die Polizei mein Auto will

Fra­ge: Letzt­hin fuhr ich mit mei­ner Frau spät abends nach Hau­se. Die Stras­sen waren leer und ich war schnel­ler unter­wegs als erlaubt. Mei­ne Frau mein­te dar­auf­hin, dass ich auf­pas­sen muss, da mir sonst das Auto ein­ge­zo­gen wird, wenn mich die Poli­zei erwischt. Stimmt das?

Ant­wort: Ja. Weni­ger Todes­op­fer und Ver­letz­te auf den Stras­sen. Das ist das Ziel von Via sicu­ra, dem Hand­lungs­pro­gramm für mehr Sicher­heit im Stras­sen­ver­kehr. In die­sem Zusam­men­hang wur­de auch das Raser­de­likt ein­ge­führt. Als Raser gilt, wer die vor­ge­schrie­be­nen Höchst­ge­schwin­dig­kei­ten wie folgt über­schrei­tet: in der Tem­po 30-Zone um 40 km/h, inner­orts (50 km/h) um 50 km/h, aus­ser­orts (80 km/h) um 60 km/h und auf Auto­bah­nen (120 km/h) um 80 km/h.

Bei Raser­de­lik­ten hat der Gesetz­ge­ber das Straf­mass mas­siv ange­ho­ben. Es gilt aktu­ell eine Min­dest­frei­heits­stra­fe von einem Jahr sowie eine Höchst­stra­fe von vier Jah­ren. Zusätz­lich zur Frei­heits­stra­fe wird der Füh­rer­aus­weis für min­de­stens zwei Jah­re ent­zo­gen. Wer innert fünf Jah­ren erneut erwischt wird, dem wird der Aus­weis für immer ent­zo­gen. In beson­de­ren Fäl­len kann der Aus­weis nach 10 Jah­ren aber wie­der­erteilt wer­den. Neben dem Füh­rer­aus­weis­ent­zug droht auch die Ein­zie­hung und Ver­wer­tung des Raser­au­tos durch das Straf­ge­richt. Das Par­la­ment hat zwar eine Locke­rung des Raser­de­likts beschlos­sen, unter ande­rem soll die Min­dest­dau­er des Füh­rer­aus­weis­ent­zugs auf ein Jahr gesenkt wer­den. Die Stif­tung für Ver­kehrs­si­cher­heit Road­Cross wehrt sich aber gegen die­se Locke­rung. Sie beab­sich­tigt, mit einer Initia­ti­ve dage­gen vorzugehen.

Ihre Frau hat also recht, der Staat kann Ihr Auto ein­zie­hen, wenn Sie damit ein Raser­de­likt bege­hen. Dabei muss es sich nicht zwin­gend um Ihr eige­nes Auto han­deln. Ein­ge­zo­gen wer­den kann jedes Auto, mit dem ein Raser­de­likt began­gen wurde.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Darf ich beschwipst die Piste runterfahren?

Fra­ge: Nach einer feucht­fröh­li­chen Après-Ski-Fei­er behaup­te­te mein Freund, auf der Ski­pi­ste gäbe es kei­ne Alko­hol­gren­ze wie im Stras­sen­ver­kehr und des­halb sei auch „betrun­ken Ski fah­ren“ völ­lig legal. Stimmt das wirk­lich? Ant­wort: Ja, aller­dings ist es nicht ganz so ein­fach – und auf der siche­ren Sei­te ist Ihr Freund kei­nes­falls. Fakt ist: In der Schweiz exi­stiert für Ski­pi­sten tat­säch­lich kei­ne konkrete,

Weiterlesen »

Plötzliche Kündigung vor der Pension

Fra­ge: Ich bin seit über 35 Jah­ren als Elek­tri­ker in der­sel­ben Fir­ma ange­stellt. Kurz vor mei­ner Pen­si­on hat mir der neue Chef über­ra­schend gekün­digt, angeb­lich aus Grün­den der Erschöp­fung und wegen Kon­flik­ten mit mei­nem direk­ten Vor­ge­setz­ten. Die Kün­di­gung kam ohne Vor­war­nung. Darf er das ein­fach so – ins­be­son­de­re, weil ich kurz vor der Pen­sio­nie­rung ste­he und mein gan­zes Berufs­le­ben für

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.