Frage der Woche

Wenn die KESB kommt

Fra­ge: In letz­ter Zeit war ich etwas erkäl­tet und gesund­heit­lich ange­schla­gen. Aus die­sem Grund war ich jeweils etwas ein­fa­cher geklei­det und unge­schminkt, als ich mei­ne Toch­ter am Mor­gen in der Kita absetz­te. Auch das Out­fit und die Haa­re mei­ner Toch­ter waren nicht wie üblich zurecht­ge­macht. Die Mut­ter eines ande­ren Kin­des sah das anschei­nend als Grund, die KESB zu infor­mie­ren. Ich erhielt einen Brief von der KESB, dass ich angeb­lich mein Kind ver­nach­läs­si­ge. Kann die KESB nun etwas gegen mich unternehmen?

Ant­wort: Nein. Eltern sind ver­pflich­tet, sich um ihre Kin­der zu küm­mern und deren Ent­wick­lung zu för­dern. Sind sie dazu nicht in der Lage und gefähr­den das Kin­des­wohl, müs­sen die Behör­den mit geeig­ne­ten Kin­des­schutz­mass­nah­men ein­grei­fen. Jede Per­son, die der Ansicht ist, ein Kind wer­de ver­nach­läs­sigt und des­sen Wohl sei gefähr­det, kann bei der KESB am Wohn­sitz des Kin­des eine Gefähr­dungs­mel­dung ein­rei­chen. Für gewis­se Per­so­nen in amt­li­cher Tätig­keit oder Fach­per­so­nen, die beruf­lich regel­mäs­sig mit Kin­dern zusam­men­ar­bei­ten, besteht eine gesetz­li­che Mel­de­pflicht bei Kin­des­wohl­ver­let­zun­gen. Dies gilt etwa für Leh­rer, Sozi­al­ar­bei­ter oder Poli­zi­sten. Ist bei der KESB eine Mel­dung ein­ge­gan­gen, klärt die­se die Situa­ti­on des Kin­des ab und prüft, ob Mass­nah­men ergrif­fen wer­den müs­sen. Die mög­li­chen Mass­nah­men rei­chen von einer blos­sen Ermah­nung der Eltern über die Errich­tung einer Erzie­hungs­bei­stand­schaft bis hin zu der Ent­zie­hung der elter­li­chen Sorge.

In Ihrem Fall ist die Gefähr­dungs­mel­dung völ­lig unbe­grün­det. Die KESB wird kei­ne Mass­nah­men ergrei­fen. Sie müs­sen auch nicht befürch­ten, dass die Mut­ter, wel­che die Mel­dung ein­ge­reicht hat, Infor­ma­tio­nen zu Ihrer fami­liä­ren Situa­ti­on erhält. Denn die mel­den­de Per­son hat kei­nen Anspruch dar­auf, Infor­ma­tio­nen über das Ver­fah­ren oder des­sen Abschluss zu erhalten.

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Hätten Sie es gewusst?

Wenn Kinder zum Problem werden

Fra­ge: In mei­nem Block ist in der Eta­ge über mir eine Fami­lie mit 2 Kin­dern im Alter von 6 und 8 Jah­ren ein­ge­zo­gen. Den gan­zen Tag hört man die Kin­der spie­len, schrei­en oder hüp­fen. An den Wochen­en­den ist es ganz beson­ders schlimm. Da spie­len sie oft im Trep­pen­haus mit ihren Freun­den und ich kann kaum in Ruhe mei­ne Zei­tung lesen.

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Haftet mein Freund?

Fra­ge: Ich habe einem Freund mein Velo gelie­hen, da sei­nes kürz­lich abhan­den­ge­kom­men ist und er täg­lich damit zum Bahn­hof fah­ren muss. Unglück­li­cher­wei­se ist die­ses Fahr­rad nun auch gestoh­len wor­den. Kann ich von mei­nem Freund ver­lan­gen, dass er mir den Scha­den ersetzt? Ant­wort: Es kommt auf die Umstän­de an. Eine Leih­ga­be ist stets mit der Pflicht der Rück­ga­be ver­bun­den. Ihr Freund

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.