Frage der Woche

Wenn die KESB kommt

Fra­ge: In letz­ter Zeit war ich etwas erkäl­tet und gesund­heit­lich ange­schla­gen. Aus die­sem Grund war ich jeweils etwas ein­fa­cher geklei­det und unge­schminkt, als ich mei­ne Toch­ter am Mor­gen in der Kita absetz­te. Auch das Out­fit und die Haa­re mei­ner Toch­ter waren nicht wie üblich zurecht­ge­macht. Die Mut­ter eines ande­ren Kin­des sah das anschei­nend als Grund, die KESB zu infor­mie­ren. Ich erhielt einen Brief von der KESB, dass ich angeb­lich mein Kind ver­nach­läs­si­ge. Kann die KESB nun etwas gegen mich unternehmen?

Ant­wort: Nein. Eltern sind ver­pflich­tet, sich um ihre Kin­der zu küm­mern und deren Ent­wick­lung zu för­dern. Sind sie dazu nicht in der Lage und gefähr­den das Kin­des­wohl, müs­sen die Behör­den mit geeig­ne­ten Kin­des­schutz­mass­nah­men ein­grei­fen. Jede Per­son, die der Ansicht ist, ein Kind wer­de ver­nach­läs­sigt und des­sen Wohl sei gefähr­det, kann bei der KESB am Wohn­sitz des Kin­des eine Gefähr­dungs­mel­dung ein­rei­chen. Für gewis­se Per­so­nen in amt­li­cher Tätig­keit oder Fach­per­so­nen, die beruf­lich regel­mäs­sig mit Kin­dern zusam­men­ar­bei­ten, besteht eine gesetz­li­che Mel­de­pflicht bei Kin­des­wohl­ver­let­zun­gen. Dies gilt etwa für Leh­rer, Sozi­al­ar­bei­ter oder Poli­zi­sten. Ist bei der KESB eine Mel­dung ein­ge­gan­gen, klärt die­se die Situa­ti­on des Kin­des ab und prüft, ob Mass­nah­men ergrif­fen wer­den müs­sen. Die mög­li­chen Mass­nah­men rei­chen von einer blos­sen Ermah­nung der Eltern über die Errich­tung einer Erzie­hungs­bei­stand­schaft bis hin zu der Ent­zie­hung der elter­li­chen Sorge.

In Ihrem Fall ist die Gefähr­dungs­mel­dung völ­lig unbe­grün­det. Die KESB wird kei­ne Mass­nah­men ergrei­fen. Sie müs­sen auch nicht befürch­ten, dass die Mut­ter, wel­che die Mel­dung ein­ge­reicht hat, Infor­ma­tio­nen zu Ihrer fami­liä­ren Situa­ti­on erhält. Denn die mel­den­de Per­son hat kei­nen Anspruch dar­auf, Infor­ma­tio­nen über das Ver­fah­ren oder des­sen Abschluss zu erhalten.

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Hätten Sie es gewusst?

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Fra­ge: Nach einer feucht­fröh­li­chen Après-Ski-Fei­er behaup­te­te mein Freund, auf der Ski­pi­ste gäbe es kei­ne Alko­hol­gren­ze wie im Stras­sen­ver­kehr und des­halb sei auch „betrun­ken Ski fah­ren“ völ­lig legal. Stimmt das wirk­lich? Ant­wort: Ja, aller­dings ist es nicht ganz so ein­fach – und auf der siche­ren Sei­te ist Ihr Freund kei­nes­falls. Fakt ist: In der Schweiz exi­stiert für Ski­pi­sten tat­säch­lich kei­ne konkrete,

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Plötzliche Kündigung vor der Pension

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.