Leserfragen

Wenn die KESB kommt

Fra­ge: In letz­ter Zeit war ich etwas erkäl­tet und gesund­heit­lich ange­schla­gen. Aus die­sem Grund war ich jeweils etwas ein­fa­cher geklei­det und unge­schminkt, als ich mei­ne Toch­ter am Mor­gen in der Kita absetz­te. Auch das Out­fit und die Haa­re mei­ner Toch­ter waren nicht wie üblich zurecht­ge­macht. Die Mut­ter eines ande­ren Kin­des sah das anschei­nend als Grund, die KESB zu infor­mie­ren. Ich erhielt einen Brief von der KESB, dass ich angeb­lich mein Kind ver­nach­läs­si­ge. Kann die KESB nun etwas gegen mich unternehmen?

Ant­wort: Nein. Eltern sind ver­pflich­tet, sich um ihre Kin­der zu küm­mern und deren Ent­wick­lung zu för­dern. Sind sie dazu nicht in der Lage und gefähr­den das Kin­des­wohl, müs­sen die Behör­den mit geeig­ne­ten Kin­des­schutz­mass­nah­men ein­grei­fen. Jede Per­son, die der Ansicht ist, ein Kind wer­de ver­nach­läs­sigt und des­sen Wohl sei gefähr­det, kann bei der KESB am Wohn­sitz des Kin­des eine Gefähr­dungs­mel­dung ein­rei­chen. Für gewis­se Per­so­nen in amt­li­cher Tätig­keit oder Fach­per­so­nen, die beruf­lich regel­mäs­sig mit Kin­dern zusam­men­ar­bei­ten, besteht eine gesetz­li­che Mel­de­pflicht bei Kin­des­wohl­ver­let­zun­gen. Dies gilt etwa für Leh­rer, Sozi­al­ar­bei­ter oder Poli­zi­sten. Ist bei der KESB eine Mel­dung ein­ge­gan­gen, klärt die­se die Situa­ti­on des Kin­des ab und prüft, ob Mass­nah­men ergrif­fen wer­den müs­sen. Die mög­li­chen Mass­nah­men rei­chen von einer blos­sen Ermah­nung der Eltern über die Errich­tung einer Erzie­hungs­bei­stand­schaft bis hin zu der Ent­zie­hung der elter­li­chen Sorge.

In Ihrem Fall ist die Gefähr­dungs­mel­dung völ­lig unbe­grün­det. Die KESB wird kei­ne Mass­nah­men ergrei­fen. Sie müs­sen auch nicht befürch­ten, dass die Mut­ter, wel­che die Mel­dung ein­ge­reicht hat, Infor­ma­tio­nen zu Ihrer fami­liä­ren Situa­ti­on erhält. Denn die mel­den­de Per­son hat kei­nen Anspruch dar­auf, Infor­ma­tio­nen über das Ver­fah­ren oder des­sen Abschluss zu erhalten.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.