Frage: In letzter Zeit war ich etwas erkältet und gesundheitlich angeschlagen. Aus diesem Grund war ich jeweils etwas einfacher gekleidet und ungeschminkt, als ich meine Tochter am Morgen in der Kita absetzte. Auch das Outfit und die Haare meiner Tochter waren nicht wie üblich zurechtgemacht. Die Mutter eines anderen Kindes sah das anscheinend als Grund, die KESB zu informieren. Ich erhielt einen Brief von der KESB, dass ich angeblich mein Kind vernachlässige. Kann die KESB nun etwas gegen mich unternehmen?
Antwort: Nein. Eltern sind verpflichtet, sich um ihre Kinder zu kümmern und deren Entwicklung zu fördern. Sind sie dazu nicht in der Lage und gefährden das Kindeswohl, müssen die Behörden mit geeigneten Kindesschutzmassnahmen eingreifen. Jede Person, die der Ansicht ist, ein Kind werde vernachlässigt und dessen Wohl sei gefährdet, kann bei der KESB am Wohnsitz des Kindes eine Gefährdungsmeldung einreichen. Für gewisse Personen in amtlicher Tätigkeit oder Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern zusammenarbeiten, besteht eine gesetzliche Meldepflicht bei Kindeswohlverletzungen. Dies gilt etwa für Lehrer, Sozialarbeiter oder Polizisten. Ist bei der KESB eine Meldung eingegangen, klärt diese die Situation des Kindes ab und prüft, ob Massnahmen ergriffen werden müssen. Die möglichen Massnahmen reichen von einer blossen Ermahnung der Eltern über die Errichtung einer Erziehungsbeistandschaft bis hin zu der Entziehung der elterlichen Sorge.
In Ihrem Fall ist die Gefährdungsmeldung völlig unbegründet. Die KESB wird keine Massnahmen ergreifen. Sie müssen auch nicht befürchten, dass die Mutter, welche die Meldung eingereicht hat, Informationen zu Ihrer familiären Situation erhält. Denn die meldende Person hat keinen Anspruch darauf, Informationen über das Verfahren oder dessen Abschluss zu erhalten.