Frage der Woche

Wenn die Bank alles wissen will

Fra­ge: Ich bin bereits seit meh­re­ren Jah­ren Kun­de bei mei­ner Bank. Vor eini­gen Tagen erhielt ich einen Anruf von mei­nem Kun­den­be­ra­ter. Er mein­te, es habe in letz­ter Zeit unge­wöhn­li­che Bewe­gun­gen auf mei­nem Kon­to gege­ben und er woll­te nach­fra­gen, zu wel­chem Zweck die­se Zah­lun­gen getä­tigt wor­den sei­en. Ich bin aber der Mei­nung, das gehe die Bank nichts an. Muss ich Aus­kunft über mei­ne Zah­lun­gen geben?

Ant­wort: Ja. Denn Ihr Bank­be­ra­ter fragt nicht nach, weil er gra­de etwas Abwechs­lung in sei­nem Job braucht und mit Ihnen plau­dern möch­te oder weil er ein beson­de­res Inter­es­se an Ihrem Pri­vat­le­ben hat. Er fragt nach, weil es sei­ne Pflicht ist. Ban­ken müs­sen sich an das Geld­wä­sche­rei­ge­setz hal­ten. Die­ses schreibt vor, dass bei aus­ser­ge­wöhn­li­chen und nicht plau­si­blen Trans­ak­tio­nen klä­ren­de Infor­ma­tio­nen ein­ge­holt wer­den müs­sen. Dies ist der Fall, sobald Kon­to­gut­schrif­ten und ‑bela­stun­gen erheb­lich von den üblich getä­tig­ten Umsät­zen oder Gut­ha­ben des betref­fen­den Kun­den vor­lie­gen. Ab wann eine Trans­ak­ti­on ver­däch­tig ist, hängt vom bis­he­ri­gen Ver­hal­ten und den finan­zi­el­len Ver­hält­nis­sen des Kon­to­in­ha­bers ab. Denn das Gesetz defi­niert kei­ne genau­en Kri­te­ri­en. So kann es sein, dass eine Bank den­sel­ben Betrag abklärt und eine ande­re Bank nicht. Sind die Grün­de für die Zah­lung kom­pli­zier­ter, kann die Bank Ver­trä­ge, Steu­er­erklä­run­gen oder wei­te­re Unter­la­gen ver­lan­gen, wel­che die Zah­lung erklären.

Es emp­fiehlt sich mit der Bank zu koope­rie­ren. Erklä­ren Sie Ihrem Kun­den­be­ra­ter die ent­spre­chen­den Zah­lun­gen. Denn wenn Sie sich wei­gern oder Infor­ma­tio­nen zurück­hal­ten, kann Ihnen Ihre Bank die Geschäfts­be­zie­hung kün­di­gen. Sie wird Ihr Kon­to sper­ren und (ohne Sie dar­über zu infor­mie­ren) eine Mel­dung an die Mel­de­stel­le für Geld­wä­sche­rei tätigen.

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Hätten Sie es gewusst?

Beinaheunfall mit einem Kind

Fra­ge: Ein Kol­le­ge erzähl­te kürz­lich, er hät­te einen schlim­men Unfall nur knapp ver­hin­dern kön­nen, als ihm ein Kind vor das Auto rann­te. Nach­dem er sein Fahr­zeug zum Ste­hen gebracht habe, sei die Mut­ter des Kin­des auf ihn zuge­lau­fen und habe ihn laut­hals beschimpft. Als Auto­fah­rer müs­se er bes­ser auf­pas­sen, wenn Kin­der in der Nähe sei­en. Das Kind spa­zier­te jedoch in

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Baubewilligungspflicht auch ohne Bauarbeiten?

Fra­ge: Ich habe vor einem Jahr ein altes Bau­ern­haus gekauft. Um mir neben­her etwas Geld zu ver­die­nen, habe ich im Schopf eine Repa­ra­tur­werk­statt ein­ge­rich­tet. Für das Ein­rich­ten der Werk­statt waren kei­ner­lei Umbau­ar­bei­ten not­wen­dig. Ich habe daher auch kei­ne Bau­be­wil­li­gung ein­ge­holt. Nun hat mir ein Bekann­ter gesagt, dies sei nicht zuläs­sig. Auch ohne Umbau­ar­bei­ten müs­se ich eine Bau­be­wil­li­gung ein­ho­len. Stimmt das?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.