Frage: Ich bin bereits seit mehreren Jahren Kunde bei meiner Bank. Vor einigen Tagen erhielt ich einen Anruf von meinem Kundenberater. Er meinte, es habe in letzter Zeit ungewöhnliche Bewegungen auf meinem Konto gegeben und er wollte nachfragen, zu welchem Zweck diese Zahlungen getätigt worden seien. Ich bin aber der Meinung, das gehe die Bank nichts an. Muss ich Auskunft über meine Zahlungen geben?
Antwort: Ja. Denn Ihr Bankberater fragt nicht nach, weil er grade etwas Abwechslung in seinem Job braucht und mit Ihnen plaudern möchte oder weil er ein besonderes Interesse an Ihrem Privatleben hat. Er fragt nach, weil es seine Pflicht ist. Banken müssen sich an das Geldwäschereigesetz halten. Dieses schreibt vor, dass bei aussergewöhnlichen und nicht plausiblen Transaktionen klärende Informationen eingeholt werden müssen. Dies ist der Fall, sobald Kontogutschriften und ‑belastungen erheblich von den üblich getätigten Umsätzen oder Guthaben des betreffenden Kunden vorliegen. Ab wann eine Transaktion verdächtig ist, hängt vom bisherigen Verhalten und den finanziellen Verhältnissen des Kontoinhabers ab. Denn das Gesetz definiert keine genauen Kriterien. So kann es sein, dass eine Bank denselben Betrag abklärt und eine andere Bank nicht. Sind die Gründe für die Zahlung komplizierter, kann die Bank Verträge, Steuererklärungen oder weitere Unterlagen verlangen, welche die Zahlung erklären.
Es empfiehlt sich mit der Bank zu kooperieren. Erklären Sie Ihrem Kundenberater die entsprechenden Zahlungen. Denn wenn Sie sich weigern oder Informationen zurückhalten, kann Ihnen Ihre Bank die Geschäftsbeziehung kündigen. Sie wird Ihr Konto sperren und (ohne Sie darüber zu informieren) eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei tätigen.