Frage der Woche

Wenn der Vermieter plötzlich mehr Miete will

Fra­ge: Mein neu­er Job erfor­dert einen schnel­len Umzug. Um nicht mona­te­lang dop­pelt Mie­te zu zah­len, habe ich mei­nem Ver­mie­ter einen zah­lungs­fä­hi­gen Nach­mie­ter vor­ge­schla­gen. Die­ser war bereit, den bestehen­den Miet­ver­trag mit einer Mie­te von CHF 1800 zu über­neh­men. Als der Ver­mie­ter ihm jedoch eröff­ne­te, er wol­le neu CHF 2100 ver­lan­gen, ist der Nach­mie­ter abge­sprun­gen. Nun behaup­tet der Ver­mie­ter, ich müs­se einen neu­en Nach­mie­ter suchen und bis dahin wei­ter­zah­len. Stimmt das?

Ant­wort: Nein. Nach Schwei­zer Recht kön­nen Sie sich bei einer vor­zei­ti­gen Rück­ga­be der Woh­nung von Ihren Pflich­ten befrei­en, wenn Sie einen zumut­ba­ren Nach­mie­ter stel­len, der bereit ist, den Ver­trag zu den bis­he­ri­gen Bedin­gun­gen zu über­neh­men. Dazu gehört ins­be­son­de­re der bis­he­ri­ge Miet­zins. Zumut­bar ist ein Nach­mie­ter vor allem dann, wenn er zah­lungs­fä­hig ist und kei­ne ernst­haf­ten objek­ti­ven Grün­de gegen ihn spre­chen. Unzu­läs­si­ge Ableh­nungs­grün­de sind etwa Natio­na­li­tät, Reli­gi­on oder ein bloss unsym­pa­thi­scher erster Ein­druck. Der Ver­mie­ter darf zwar ent­schei­den, mit wem er einen Ver­trag schlies­sen will – aber wenn der vor­ge­schla­ge­ne Nach­mie­ter zumut­bar ist und die bis­he­ri­gen Kon­di­tio­nen akzep­tiert, trägt der Ver­mie­ter ab die­sem Zeit­punkt das Risi­ko des Leer­stands, nicht mehr Sie. Im geschil­der­ten Fall haben Sie Ihre Pflicht erfüllt: Ihr Nach­mie­ter war taug­lich und woll­te für CHF 1800 über­neh­men. Dass der Ver­mie­ter die Gele­gen­heit für eine Miet­zins­er­hö­hung nut­zen woll­te und der Nach­mie­ter des­halb absprang, kann nicht zu Ihren Lasten gehen. Sie sind ab dem Datum befreit, auf das der Nach­mie­ter ein­ge­zo­gen wäre. Holen Sie sich nach Mög­lich­keit schrift­li­che Bestä­ti­gun­gen (E‑Mails) des Nach­mie­ters oder Ver­mie­ters, aus denen der Grund für das Schei­tern klar hervorgeht.

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Hätten Sie es gewusst?

Muss ich Überstunden «abbauen»?

Fra­ge: Seit Anfang Jahr arbei­te ich wegen gros­ser Auf­trä­ge deut­lich mehr als ver­ein­bart. Nun sagt mein Chef, ich müs­se die ange­sam­mel­ten Stun­den bis Ende Jahr mit Frei­zeit kom­pen­sie­ren – sonst sei­en sie weg. Darf er das tat­säch­lich anordnen?

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Wenn das Gratispäckli plötzlich kostet

Fra­ge: Letz­ten Monat lag ein klei­nes Päck­li im Brief­ka­sten: zwei Fläsch­chen mit Duft- und Bade­zu­sät­zen. Ich hielt es für ein Wer­be­ge­schenk und freu­te mich dar­über. In den nach­fol­gen­den Tagen habe ich die Pro­duk­te bereits benutzt. Zwei Wochen spä­ter kam plötz­lich eine Rech­nung: 29 Fran­ken, weil ich die Ware nicht zurück­ge­schickt hät­te. Bestellt habe ich nichts. Muss ich zahlen?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.