Frage: Im Juli letzten Jahres bin ich aus meiner alten Mietwohnung ausgezogen. Bei meinem Auszug hatte der Vermieter behauptet, ich hätte Schäden in der Wohnung verursacht. Das stimmte aber nicht, ich hatte die Wohnung in ordnungsgemässem Zustand zurückgegeben. Ich forderte den Vermieter wiederholt auf, mir das Mietzinsdepot zurückzugeben. Dieser weigerte sich jedoch und ich habe das Geld bis heute nicht zurückerhalten. Muss ich noch lange warten?
Antwort: Nein. Das Mietzinsdepot steht dem Vermieter als Sicherheit zur Verfügung. So etwa für den Fall, dass beim Auszug Mietzinse noch nicht bezahlt sind oder an der Wohnung Mieterschäden behoben werden müssen. Wenn das nicht der Fall ist, hat der Vermieter die Mietkaution inklusive Zinsen unverzüglich freizugeben. Dazu müssen Mieter und Vermieter die Auflösungsvereinbarung unterschreiben und der Bank zukommen lassen. Diese gibt das Mietzinskonto frei und überweist das Geld dem Mieter. Wenn sich der Vermieter weigert, die Auszahlung bei der Bank zu veranlassen, dann fordern Sie ihn in einem eingeschriebenen Brief dazu auf. Nützt der Brief nichts, können Sie bei der Schlichtungsbehörde vom Vermieter die Herausgabe des Depots verlangen. Ihr Auszug liegt bereits über ein Jahr zurück. In diesem Fall besteht eine Ausnahme und Sie sind nicht auf die Zustimmung des Vermieters angewiesen, um an das Geld zu gelangen. Die Bank muss das Geld überweisen, auch wenn der Vermieter nicht zustimmt. Vorausgesetzt ist, dass der Vermieter in dem Jahr seit dem Auszug keine rechtlichen Schritte gegen Sie eingeleitet hat wie eine Betreibung, ein Schlichtungsgesuch oder eine Klage beim Gericht. Ihr Vermieter hat nichts gegen Sie unternommen. Sie können sich das Geld somit sofort von der Bank ohne die Zustimmung Ihres Vermieters auszahlen lassen.