Leserfragen

Wenn der Vermieter bockt

Fra­ge: Im Juli letz­ten Jah­res bin ich aus mei­ner alten Miet­woh­nung aus­ge­zo­gen. Bei mei­nem Aus­zug hat­te der Ver­mie­ter behaup­tet, ich hät­te Schä­den in der Woh­nung ver­ur­sacht. Das stimm­te aber nicht, ich hat­te die Woh­nung in ord­nungs­ge­mäs­sem Zustand zurück­ge­ge­ben. Ich for­der­te den Ver­mie­ter wie­der­holt auf, mir das Miet­zins­de­pot zurück­zu­ge­ben. Die­ser wei­ger­te sich jedoch und ich habe das Geld bis heu­te nicht zurück­er­hal­ten. Muss ich noch lan­ge warten?

Ant­wort: Nein. Das Miet­zins­de­pot steht dem Ver­mie­ter als Sicher­heit zur Ver­fü­gung. So etwa für den Fall, dass beim Aus­zug Miet­zin­se noch nicht bezahlt sind oder an der Woh­nung Mie­ter­schä­den beho­ben wer­den müs­sen. Wenn das nicht der Fall ist, hat der Ver­mie­ter die Miet­kau­ti­on inklu­si­ve Zin­sen unver­züg­lich frei­zu­ge­ben. Dazu müs­sen Mie­ter und Ver­mie­ter die Auf­lö­sungs­ver­ein­ba­rung unter­schrei­ben und der Bank zukom­men las­sen. Die­se gibt das Miet­zins­kon­to frei und über­weist das Geld dem Mie­ter. Wenn sich der Ver­mie­ter wei­gert, die Aus­zah­lung bei der Bank zu ver­an­las­sen, dann for­dern Sie ihn in einem ein­ge­schrie­be­nen Brief dazu auf. Nützt der Brief nichts, kön­nen Sie bei der Schlich­tungs­be­hör­de vom Ver­mie­ter die Her­aus­ga­be des Depots ver­lan­gen. Ihr Aus­zug liegt bereits über ein Jahr zurück. In die­sem Fall besteht eine Aus­nah­me und Sie sind nicht auf die Zustim­mung des Ver­mie­ters ange­wie­sen, um an das Geld zu gelan­gen. Die Bank muss das Geld über­wei­sen, auch wenn der Ver­mie­ter nicht zustimmt. Vor­aus­ge­setzt ist, dass der Ver­mie­ter in dem Jahr seit dem Aus­zug kei­ne recht­li­chen Schrit­te gegen Sie ein­ge­lei­tet hat wie eine Betrei­bung, ein Schlich­tungs­ge­such oder eine Kla­ge beim Gericht. Ihr Ver­mie­ter hat nichts gegen Sie unter­nom­men. Sie kön­nen sich das Geld somit sofort von der Bank ohne die Zustim­mung Ihres Ver­mie­ters aus­zah­len lassen.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.