Leserfragen

Wenn der Vermieter bockt

Fra­ge: Im Juli letz­ten Jah­res bin ich aus mei­ner alten Miet­woh­nung aus­ge­zo­gen. Bei mei­nem Aus­zug hat­te der Ver­mie­ter behaup­tet, ich hät­te Schä­den in der Woh­nung ver­ur­sacht. Das stimm­te aber nicht, ich hat­te die Woh­nung in ord­nungs­ge­mäs­sem Zustand zurück­ge­ge­ben. Ich for­der­te den Ver­mie­ter wie­der­holt auf, mir das Miet­zins­de­pot zurück­zu­ge­ben. Die­ser wei­ger­te sich jedoch und ich habe das Geld bis heu­te nicht zurück­er­hal­ten. Muss ich noch lan­ge warten?

Ant­wort: Nein. Das Miet­zins­de­pot steht dem Ver­mie­ter als Sicher­heit zur Ver­fü­gung. So etwa für den Fall, dass beim Aus­zug Miet­zin­se noch nicht bezahlt sind oder an der Woh­nung Mie­ter­schä­den beho­ben wer­den müs­sen. Wenn das nicht der Fall ist, hat der Ver­mie­ter die Miet­kau­ti­on inklu­si­ve Zin­sen unver­züg­lich frei­zu­ge­ben. Dazu müs­sen Mie­ter und Ver­mie­ter die Auf­lö­sungs­ver­ein­ba­rung unter­schrei­ben und der Bank zukom­men las­sen. Die­se gibt das Miet­zins­kon­to frei und über­weist das Geld dem Mie­ter. Wenn sich der Ver­mie­ter wei­gert, die Aus­zah­lung bei der Bank zu ver­an­las­sen, dann for­dern Sie ihn in einem ein­ge­schrie­be­nen Brief dazu auf. Nützt der Brief nichts, kön­nen Sie bei der Schlich­tungs­be­hör­de vom Ver­mie­ter die Her­aus­ga­be des Depots ver­lan­gen. Ihr Aus­zug liegt bereits über ein Jahr zurück. In die­sem Fall besteht eine Aus­nah­me und Sie sind nicht auf die Zustim­mung des Ver­mie­ters ange­wie­sen, um an das Geld zu gelan­gen. Die Bank muss das Geld über­wei­sen, auch wenn der Ver­mie­ter nicht zustimmt. Vor­aus­ge­setzt ist, dass der Ver­mie­ter in dem Jahr seit dem Aus­zug kei­ne recht­li­chen Schrit­te gegen Sie ein­ge­lei­tet hat wie eine Betrei­bung, ein Schlich­tungs­ge­such oder eine Kla­ge beim Gericht. Ihr Ver­mie­ter hat nichts gegen Sie unter­nom­men. Sie kön­nen sich das Geld somit sofort von der Bank ohne die Zustim­mung Ihres Ver­mie­ters aus­zah­len lassen.

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Hätten Sie es gewusst?

Rückgabe erlaubt?

Fra­ge: Ich habe vor einer Woche einen neu­en Fern­se­her für 900 Fran­ken gekauft. Ich habe die Opti­on gewählt, in monat­li­chen Raten zu bezah­len inklu­si­ve dem Zins für zwei Jah­re. Jetzt erhielt ich aber eine teu­re Arzt­rech­nung und da ich zur Zeit etwas knapp bei Kas­se bin, kann ich mir den Fern­se­her nun nicht mehr lei­sten. Daher möch­te ich den Fernseher

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Neuer Vertrag – was nun?

Fra­ge: Anfang die­ses Jah­res wur­de die Woh­nung total­sa­niert, in der ich woh­ne. Nun erhielt ich vom Ver­mie­ter einen neu­en Miet­ver­trag zuge­schickt, den ich gegen­zeich­nen soll­te. Grund­sätz­lich bin ich mit dem neu­en Ver­trag ein­ver­stan­den, ledig­lich ein Punkt bei den Neben­ko­sten akzep­tie­re ich nicht. Kann ich die ent­spre­chen­de Klau­sel durch­strei­chen, bevor ich den Ver­trag unter­zeich­ne? Ant­wort: Nein. Denn Ach­tung, wenn Sie den

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.