Frage der Woche

Wenn der Nachbar zu nahe kommt

Fra­ge: Mein Nach­bar plant einen Anbau an sei­nem Haus. Vor weni­gen Tagen erfuhr ich, dass der Anbau bis knapp an die Gren­ze zu uns her­an­rei­chen soll. Darf unser Nach­bar so nahe an unser Grund­stück bau­en, ohne dass wir dem zuge­stimmt haben?

Ant­wort: Ja. Will ein Eigen­tü­mer auf sei­nem Land bau­en, muss er die vom Kan­ton und der Gemein­de vor­ge­schrie­be­nen Grenz­ab­stands­vor­schrif­ten ein­hal­ten. Da in der heu­ti­gen Zeit immer weni­ger Platz zur Ver­fü­gung steht, wird auf immer enge­rem Raum gebaut. Eine Mög­lich­keit, um den vor­ge­schrie­be­nen Grenz­ab­stand zum Nach­bar nicht ein­hal­ten zu müs­sen, ist ein soge­nann­tes Näher­bau­recht. Nach­barn kön­nen frei­wil­lig unter­ein­an­der eine Ver­ein­ba­rung schlies­sen, wel­che es erlaubt, näher an der Grund­stücks­gren­ze zu bau­en. Das Recht kann für bei­de Nach­barn ver­ein­bart wer­den oder auch bloss für einen. In der Regel hat dann der berech­tig­te Nach­bar eine Ent­schä­di­gung zu bezah­len für die ein­sei­ti­ge Ein­schrän­kung. Es emp­fiehlt sich, das Näher­bau­recht ins Grund­buch ein­tra­gen zu las­sen. Dazu wird in einem soge­nann­ten Dienst­bar­keits­ver­trag das Näher­bau­recht ver­ein­bart. Anschlies­send muss die­ser von einem Notar öffent­lich beur­kun­det wer­den, bevor das Näher­bau­recht als Grund­dienst­bar­keit ins Grund­buch ein­ge­tra­gen wird. Obwohl Sie selbst nie ein Näher­bau­recht mit Ihrem Nach­bar ver­ein­bart haben, darf die­ser den­noch näher an Ihre Grund­stücks­gren­ze bau­en. Denn Ihr Nach­bar hat mit dem Vor­be­sit­zer Ihres Grund­stücks ein sol­ches Näher­bau­recht ver­ein­bart und ins Grund­buch ein­tra­gen las­sen. Das Näher­bau­recht bleibt erhal­ten, auch wenn das Grund­stück ver­kauft wird. Sie kön­nen auch nicht gel­tend machen, dass Sie den Ein­trag nicht gekannt haben. Es emp­fiehlt sich daher immer einen Blick ins Grund­buch zu wer­fen, bevor man ein Grund­stück kauft.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.