Frage der Woche

Wenn der Mann schweigt

Fra­ge: Mein Mann und ich spie­len mit dem Gedan­ken, uns schei­den zu las­sen. Da in unse­rer Ehe bis­her mein Mann die Finan­zen gere­gelt hat, weiss ich nicht, was mich bei einer Tren­nung erwar­tet. Als ich mei­nen Mann auf unse­re finan­zi­el­len Ver­hält­nis­se ange­spro­chen habe, ver­wei­ger­te er mir die Aus­kunft. Nun befürch­te ich, dass er Ver­mö­gen ver­schwin­den lässt, um bei einer all­fäl­li­gen Schei­dung weni­ger bezah­len zu müs­sen. Kann ich mei­nen Mann zur Aus­kunft zwingen?

Ant­wort: Ja. Jeder Ehe­gat­te hat das Recht, über die finan­zi­el­len Ver­hält­nis­se des ande­ren infor­miert zu wer­den. Dies gilt für des­sen Ein­kom­men, Ver­mö­gen und Schul­den. Das Aus­kunfts­recht besteht eigen­stän­dig und kann auch unab­hän­gig von einer Schei­dung oder Tren­nung durch­ge­setzt wer­den. Da sich Ihr Mann wei­gert, Ihnen Aus­kunft über die Finan­zen zu ertei­len und Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den Infor­ma­tio­nen haben, kön­nen Sie beim Gericht einen Antrag auf Aus­kunfts­er­tei­lung stel­len. Das Gericht wird die frag­li­chen Aus­künf­te von Ihrem Ehe­mann oder direkt bei der Bank ein­ho­len. Da Sie zudem befürch­ten, dass Ihr Mann im Hin­blick auf eine all­fäl­li­ge Schei­dung Geld ver­schleu­dert oder ver­schwin­den lässt, kön­nen Sie beim Gericht zusätz­lich eine Beschrän­kung der Ver­fü­gungs­be­fug­nis bean­tra­gen. Wenn Sie das Bestehen einer tat­säch­li­chen Gefahr nach­wei­sen kön­nen, dass Ihr Ehe­mann Geld ver­schwin­den lässt, wird das Gericht Ihrem Ehe­mann ver­bie­ten, über einen Teil sei­nes Ver­mö­gens zu ver­fü­gen. Ihr Mann kann dann bloss mit Ihrer Zustim­mung Geld vom Bank­kon­to abhe­ben oder er kann gewis­se Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de nicht mehr ver­kau­fen. In sel­te­nen Fäl­len, in denen schnel­les Han­deln not­wen­dig ist, kann das Gericht sogar noch vor Anhö­rung Ihres Man­nes vor­über­ge­hend Bank­kon­ten ein­frie­ren oder Ver­mö­gens­wer­te in Beschlag nehmen.

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Hätten Sie es gewusst?

Wer zahlt, wenn Teenager sprayen?

Fra­ge: Mein 16-jäh­ri­ger Sohn wur­de erwischt, wie er mit einer Spray­do­se eine Skulp­tur ver­un­stal­te­te. Die Rei­ni­gung kostet 4’200 Fran­ken. Der Eigen­tü­mer fin­det, ich müs­se als Vater bezah­len, weil ich «für mein Kind ver­ant­wort­lich» sei. Stimmt das – oder haf­tet mein Sohn selbst?

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Die nicht abgeholte Kündigung

Fra­ge: In mei­nem Miet­ver­trag ist eine Kün­di­gungs­frist von drei Mona­ten vor­ge­se­hen. Ich habe die Woh­nung frist­ge­recht per Ein­schrei­ben gekün­digt. Der Brief wur­de vom Ver­mie­ter weder ent­ge­gen­ge­nom­men noch auf der Post abge­holt und kam als «nicht abge­holt» zurück. Ist mei­ne Kün­di­gung jetzt ungül­tig und muss ich auf einen spä­te­ren Ter­min noch­mals kündigen?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.