Frage: Mein Mann und ich spielen mit dem Gedanken, uns scheiden zu lassen. Da in unserer Ehe bisher mein Mann die Finanzen geregelt hat, weiss ich nicht, was mich bei einer Trennung erwartet. Als ich meinen Mann auf unsere finanziellen Verhältnisse angesprochen habe, verweigerte er mir die Auskunft. Nun befürchte ich, dass er Vermögen verschwinden lässt, um bei einer allfälligen Scheidung weniger bezahlen zu müssen. Kann ich meinen Mann zur Auskunft zwingen?
Antwort: Ja. Jeder Ehegatte hat das Recht, über die finanziellen Verhältnisse des anderen informiert zu werden. Dies gilt für dessen Einkommen, Vermögen und Schulden. Das Auskunftsrecht besteht eigenständig und kann auch unabhängig von einer Scheidung oder Trennung durchgesetzt werden. Da sich Ihr Mann weigert, Ihnen Auskunft über die Finanzen zu erteilen und Sie ein berechtigtes Interesse an den Informationen haben, können Sie beim Gericht einen Antrag auf Auskunftserteilung stellen. Das Gericht wird die fraglichen Auskünfte von Ihrem Ehemann oder direkt bei der Bank einholen. Da Sie zudem befürchten, dass Ihr Mann im Hinblick auf eine allfällige Scheidung Geld verschleudert oder verschwinden lässt, können Sie beim Gericht zusätzlich eine Beschränkung der Verfügungsbefugnis beantragen. Wenn Sie das Bestehen einer tatsächlichen Gefahr nachweisen können, dass Ihr Ehemann Geld verschwinden lässt, wird das Gericht Ihrem Ehemann verbieten, über einen Teil seines Vermögens zu verfügen. Ihr Mann kann dann bloss mit Ihrer Zustimmung Geld vom Bankkonto abheben oder er kann gewisse Vermögensgegenstände nicht mehr verkaufen. In seltenen Fällen, in denen schnelles Handeln notwendig ist, kann das Gericht sogar noch vor Anhörung Ihres Mannes vorübergehend Bankkonten einfrieren oder Vermögenswerte in Beschlag nehmen.