Leserfragen

Wenn der Mann schweigt

Fra­ge: Mein Mann und ich spie­len mit dem Gedan­ken, uns schei­den zu las­sen. Da in unse­rer Ehe bis­her mein Mann die Finan­zen gere­gelt hat, weiss ich nicht, was mich bei einer Tren­nung erwar­tet. Als ich mei­nen Mann auf unse­re finan­zi­el­len Ver­hält­nis­se ange­spro­chen habe, ver­wei­ger­te er mir die Aus­kunft. Nun befürch­te ich, dass er Ver­mö­gen ver­schwin­den lässt, um bei einer all­fäl­li­gen Schei­dung weni­ger bezah­len zu müs­sen. Kann ich mei­nen Mann zur Aus­kunft zwingen?

Ant­wort: Ja. Jeder Ehe­gat­te hat das Recht, über die finan­zi­el­len Ver­hält­nis­se des ande­ren infor­miert zu wer­den. Dies gilt für des­sen Ein­kom­men, Ver­mö­gen und Schul­den. Das Aus­kunfts­recht besteht eigen­stän­dig und kann auch unab­hän­gig von einer Schei­dung oder Tren­nung durch­ge­setzt wer­den. Da sich Ihr Mann wei­gert, Ihnen Aus­kunft über die Finan­zen zu ertei­len und Sie ein berech­tig­tes Inter­es­se an den Infor­ma­tio­nen haben, kön­nen Sie beim Gericht einen Antrag auf Aus­kunfts­er­tei­lung stel­len. Das Gericht wird die frag­li­chen Aus­künf­te von Ihrem Ehe­mann oder direkt bei der Bank ein­ho­len. Da Sie zudem befürch­ten, dass Ihr Mann im Hin­blick auf eine all­fäl­li­ge Schei­dung Geld ver­schleu­dert oder ver­schwin­den lässt, kön­nen Sie beim Gericht zusätz­lich eine Beschrän­kung der Ver­fü­gungs­be­fug­nis bean­tra­gen. Wenn Sie das Bestehen einer tat­säch­li­chen Gefahr nach­wei­sen kön­nen, dass Ihr Ehe­mann Geld ver­schwin­den lässt, wird das Gericht Ihrem Ehe­mann ver­bie­ten, über einen Teil sei­nes Ver­mö­gens zu ver­fü­gen. Ihr Mann kann dann bloss mit Ihrer Zustim­mung Geld vom Bank­kon­to abhe­ben oder er kann gewis­se Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de nicht mehr ver­kau­fen. In sel­te­nen Fäl­len, in denen schnel­les Han­deln not­wen­dig ist, kann das Gericht sogar noch vor Anhö­rung Ihres Man­nes vor­über­ge­hend Bank­kon­ten ein­frie­ren oder Ver­mö­gens­wer­te in Beschlag nehmen.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Ein teurer Ehemann?

Fra­ge: Mein Mann ist begei­ster­ter Motor­rad­fah­rer. Nun hat er sich ein neu­es Motor­rad gekauft, um damit Ren­nen fah­ren zu kön­nen. Da wir nicht über vie­le Rück­la­gen ver­fü­gen, hat der das Motor­rad trotz mei­nes aus­drück­li­chen Wider­spruchs auf Raten gekauft. Wenn mein Mann die Raten nicht bezah­len kann, haf­te ich dann mit mei­nem Ver­mö­gen mit für sei­ne Schul­den? Bei der Hei­rat haben

Weiterlesen »

Wenn plötzlich der Vermieter in der Wohnung steht

Fra­ge: Mein Ver­mie­ter will mei­ne Woh­nung besich­ti­gen, um zu prü­fen, ob die Hei­zung ord­nungs­ge­mäss funk­tio­niert. Ich möch­te das jedoch nicht und habe ihm den Besuch ver­wei­gert. Er mein­te dar­auf­hin, dass er trotz­dem kom­me, da es noch immer sei­ne Woh­nung ist und er das Recht habe, jeder­zeit vor­bei­zu­kom­men. Muss ich ihn in mei­ne Woh­nung las­sen? Ant­wort: Ja. Zwar ver­liert der Vermieter

Weiterlesen »
Scroll to Top
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
...
...

Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.