Leserfragen

Wenn der Herd streikt

Fra­ge: Seit eini­ger Zeit funk­tio­niert der Herd in mei­ner Woh­nung nicht mehr rich­tig. Als ich mei­nen Ver­mie­ter dar­über infor­mier­te, liess die­ser den Herd von einem Hand­wer­ker repa­rie­ren. Nun erhielt ich die­se Woche per Post die Rech­nung über 190 Fran­ken für die Repa­ra­tur. Als ich mei­nen Ver­mie­ter dar­auf ansprach, mein­te er, ich müs­se die Rech­nung bezah­len. Schliess­lich benut­ze ich den Herd. Stimmt das, muss ich die Repa­ra­tur bezahlen?

Ant­wort: Nein. Män­gel, die Mie­te­rin­nen und Mie­ter nicht sel­ber ver­schul­det haben, müs­sen grund­sätz­lich vom Ver­mie­ter besei­tigt wer­den. Davon aus­ge­nom­men ist der soge­nann­te »klei­ne Unter­halt«. Das sind Män­gel in der Woh­nung, die der Mie­ter auf eige­ne Kosten besei­ti­gen muss. Zum »klei­nen Unter­halt« gehö­ren Arbei­ten, die der Mie­ter mühe­los von Hand repa­rie­ren kann und zu denen kei­ne Fach­per­son bei­gezo­gen wer­den muss. So etwa das Ölen von Schar­nie­ren oder das Ent­stop­fen vom Siphon beim Lav­abo. Beauf­tragt der Mie­ter den­noch einen Hand­wer­ker, weil er die Repa­ra­tur nicht selbst aus­füh­ren will, muss er die Kosten dafür sel­ber tra­gen. Eben­falls vom Mie­ter bezahlt wer­den müs­sen Klein­tei­le wie zum Bei­spiel Back­ble­che, Fil­ter beim Dampf­ab­zug oder Dusch­schläu­che bis rund 150 Fran­ken. Teu­re­re Repa­ra­tu­ren muss der Ver­mie­ter über­neh­men. Die­se muss der Mie­ter dem Ver­mie­ter mel­den, damit Letz­te­rer sie besei­ti­gen kann. Die Kosten für den »gewöhn­li­chen Unter­halt« muss der Ver­mie­ter in vol­lem Umfang selbst tra­gen. Einen Selbst­be­halt vom Mie­ter für sol­che Repa­ra­tu­ren zu ver­lan­gen, ist unzu­läs­sig. Ihr Ver­mie­ter muss­te für die Repa­ra­tur des Herds eine Fach­per­son bezie­hen. Somit gehört die Repa­ra­tur zum »gewöhn­li­chen Unter­halt« und muss vom Ver­mie­ter über­nom­men wer­den. Die Rech­nung soll­ten Sie ein­ge­schrie­ben Ihrem Ver­mie­ter zurückschicken.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.