Frage: Ich bin nun seit mehr als 10 Jahren mit meinem Mann verheiratet und wir haben zwei gemeinsame Kinder. Bis zur Geburt des ersten Kindes habe ich gearbeitet. Danach habe ich mich zu Hause um die Kinder und den Haushalt gekümmert. Mein Mann arbeitet bei einer Bank und verdient das Geld, um die Familie zu unterhalten. Da die Kinder nun älter sind, möchte ich wieder anfangen zu fotografieren. Als ich meinen Mann darauf ansprach, meinte dieser, ich solle selbst arbeiten gehen, um mein Hobby finanzieren zu können. Stimmt das, kann mir mein Mann das Geld verweigern?
Antwort: Nein. Ihr Mann hat zwar grundsätzlich recht, wenn er sagt, dass sein Lohn ihm gehört. Auch wenn Sie unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung leben, hat das keinen Einfluss auf Ihre Eigentumsverhältnisse. Der Lohn, welcher Ihr Mann verdient, gehört weiterhin ihm. Erst im Falle einer Scheidung müsste Ihr Mann die Hälfte seines während der Ehe erwirtschafteten Vermögens mit Ihnen teilen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie nicht auch bereits während der Ehe einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch Ihren Ehemann haben. Denn laut Gesetz hat der Ehegatte, welcher den Haushalt besorgt und die Kinder betreut, einen Anspruch darauf, dass der andere ihm regelmässig einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung ausrichtet. Damit soll sichergestellt werden, dass beide Ehegatten einen ähnlichen Lebensstil führen können. Sie verfügen über zu wenig eigene Einkünfte, um die Fotografie finanzieren zu können. Der Lohn Ihres Mannes reicht demgegenüber aus, damit am Ende des Monats Geld übrig bleibt. Unter diesen Umständen haben Sie einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Mit anderen Worten hat Ihnen Ihr Mann das nötige Geld zur Verfügung zu stellen, damit Sie Ihrem Hobby nachgehen können.