Frage der Woche

Wenn aus Geld Liebe werden soll

Fra­ge: Ich bin nun bereits seit rund vier Jah­ren von mei­ner Frau geschie­den. Um nicht mehr allein sein zu müs­sen, habe ich ein Abo bei einer Part­ner­ver­mitt­lung abge­schlos­sen. Der erhoff­te Erfolg blieb jedoch aus und so habe ich letz­ten Monat mein Abo gekün­digt. Jetzt hat mir die Part­ner­ver­mitt­lung aber mit­ge­teilt, dass ich bloss jeweils jedes hal­be Jahr kün­di­gen kann. Dies ste­he so auch in ihren all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen. Stimmt das, muss ich auf den nächst­mög­li­chen Kün­di­gungs­ter­min war­ten, um kün­di­gen zu können?

Ant­wort: Nein. Die Part­ner­ver­mitt­lungs­agen­tur, mit der Sie den Ver­trag geschlos­sen haben, unter­brei­tet ihren Kun­den anhand eines Per­sön­lich­keits­pro­fils auf sie zuge­schnit­te­ne Vor­schlä­ge. Ver­trä­ge mit sol­chen Anbie­tern unter­lie­gen den beson­de­ren Bestim­mun­gen für die Part­ner­schafts­ver­mitt­lung. Als Kun­de haben Sie das Recht, den Ver­trag jeder­zeit auf­zu­lö­sen. Sie sind an kei­ne Kün­di­gungs­frist gebun­den. Selbst wenn die Part­ner­ver­mitt­lung eine Kün­di­gungs­frist in ihren all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen vor­sieht, hat das kei­nen Ein­fluss. Denn das jeder­zei­ti­ge Kün­di­gungs­recht ist abso­lut zwin­gend und kann nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Damit die Kün­di­gung gül­tig ist, muss sie schrift­lich erfol­gen und eigen­hän­dig unter­zeich­net sein. Es emp­fiehlt sich das Schrei­ben ein­ge­schrie­ben zu ver­sen­den, damit die Kün­di­gung bei all­fäl­li­gen spä­te­ren Strei­tig­kei­ten bewie­sen wer­den kann. Ein Grund für die Kün­di­gung muss nicht ange­ge­ben wer­den. Ihre Kün­di­gung ist gül­tig. Sie haben den Ver­trag wirk­sam auf­ge­löst und müs­sen bloss die Mit­glieds­ge­büh­ren bis zum Kün­di­gungs­zeit­punkt bezah­len. Wich­tig zu wis­sen: Wenn Sie neu ein Abo abschlies­sen und sich innert 14 Tagen ument­schei­den, kön­nen Sie vom Ver­trag zurück­tre­ten, ohne die Part­ner­ver­mitt­lung ent­schä­di­gen zu müssen.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Muss ich das Haus verlassen?

Fra­ge: Mein Mann und ich strei­ten uns die gan­ze Zeit. Ich möch­te daher eine Aus­zeit und mich zumin­dest vor­über­ge­hend von ihm tren­nen. Ich habe ihn des­halb gebe­ten, das Haus zu ver­las­sen. Davon will er aller­dings nichts wis­sen. Er behaup­tet, ihm gehö­re das Haus. Wenn schon jemand aus­zie­hen müs­se, dann sei ich das mit den Kin­dern. Stimmt das? Ant­wort: Nein. Nachdem

Weiterlesen »

Teurer Freundschaftsdienst?

Fra­ge: Ein Freund hat mich gefragt, ob er sich mei­nen Foto­ap­pa­rat für ein paar Tage aus­lei­hen dür­fe. Ich war zwar nicht begei­stert, habe ich ihm den Appa­rat aber den­noch über­las­sen. Lei­der wur­de der Foto­ap­pa­rat mei­nem Freund gestoh­len. Nun will er mir den Scha­den nicht erset­zen, weil er am Dieb­stahl nicht schuld sei. Ist er im Recht? Ant­wort: Ja. Bei der Überlassung

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.