Frage: Ich war die letzten 3 Wochen krank. Diese Woche erschien ich wieder im Büro. Mein Chef sagte mir, dass er meinen zukünftigen Ferienanspruch gestützt auf das Personalreglement kürzen wird. Nach einer so langen Absenz wäre das gerechtfertigt. Stimmt das, kann mein Chef meine Ferien kürzen, weil ich krank war?
Antwort: Nein. Laut Gesetz hat der Arbeitnehmende Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr. Der Ferienanspruch kann jedoch unter Umständen durch den Arbeitgeber gekürzt werden. Eine solche Ferienkürzung ist nur bei längeren Arbeitsverhinderungen erlaubt.
Ist die Arbeitsverhinderung durch eigenes Verschulden des Arbeitnehmers entstanden, darf für jeden vollen Monat der Abwesenheit ein Zwölftel des Ferienanspruchs gekürzt werden. Trifft den Arbeitnehmer kein Verschulden an der Verhinderung – wie etwa bei Krankheit oder Militär – darf der Ferienanspruch für den ersten Monat nicht gekürzt werden. Ab dem zweiten Monat erfolgt eine Kürzung für jeden weiteren Monat der Abwesenheit um einen Zwölftel der Ferien. Absenzen wegen einer Schwangerschaft dürfen in den ersten zwei Monaten nicht gekürzt werden. Danach ebenfalls für jeden vollen Monat um einen Zwölftel. Keine Kürzung der Ferien ist bei Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub und bei Betreuungsurlaub für ein schwer krankes oder verunfalltes Kind erlaubt.
In Ihrem Fall handelt es sich um eine unverschuldete Arbeitsverhinderung. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist einseitig zwingender Natur. Das bedeutet, von der Regelung kann bloss zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Die gegenteilige Regelung in Ihrem Personalreglement ist ungültig. Da Sie bloss drei Wochen krank waren und es sich um Ihre erste Absenz im Büro handelt, kann Ihr Chef Ihren Ferienanspruch nicht kürzen.