Leserfragen

Weniger Ferien, weil ich krank war?

Fra­ge: Ich war die letz­ten 3 Wochen krank. Die­se Woche erschien ich wie­der im Büro. Mein Chef sag­te mir, dass er mei­nen zukünf­ti­gen Feri­en­an­spruch gestützt auf das Per­so­nal­re­gle­ment kür­zen wird. Nach einer so lan­gen Absenz wäre das gerecht­fer­tigt. Stimmt das, kann mein Chef mei­ne Feri­en kür­zen, weil ich krank war?

Ant­wort: Nein. Laut Gesetz hat der Arbeit­neh­men­de Anspruch auf min­de­stens vier Wochen Feri­en pro Jahr. Der Feri­en­an­spruch kann jedoch unter Umstän­den durch den Arbeit­ge­ber gekürzt wer­den. Eine sol­che Feri­en­kür­zung ist nur bei län­ge­ren Arbeits­ver­hin­de­run­gen erlaubt.

Ist die Arbeits­ver­hin­de­rung durch eige­nes Ver­schul­den des Arbeit­neh­mers ent­stan­den, darf für jeden vol­len Monat der Abwe­sen­heit ein Zwölf­tel des Feri­en­an­spruchs gekürzt wer­den. Trifft den Arbeit­neh­mer kein Ver­schul­den an der Ver­hin­de­rung – wie etwa bei Krank­heit oder Mili­tär – darf der Feri­en­an­spruch für den ersten Monat nicht gekürzt wer­den. Ab dem zwei­ten Monat erfolgt eine Kür­zung für jeden wei­te­ren Monat der Abwe­sen­heit um einen Zwölf­tel der Feri­en. Absen­zen wegen einer Schwan­ger­schaft dür­fen in den ersten zwei Mona­ten nicht gekürzt wer­den. Danach eben­falls für jeden vol­len Monat um einen Zwölf­tel. Kei­ne Kür­zung der Feri­en ist bei Mut­ter­schafts- bzw. Vater­schafts­ur­laub und bei Betreu­ungs­ur­laub für ein schwer kran­kes oder ver­un­fall­tes Kind erlaubt.

In Ihrem Fall han­delt es sich um eine unver­schul­de­te Arbeits­ver­hin­de­rung. Die ent­spre­chen­de gesetz­li­che Rege­lung ist ein­sei­tig zwin­gen­der Natur. Das bedeu­tet, von der Rege­lung kann bloss zugun­sten des Arbeit­neh­mers abge­wi­chen wer­den. Die gegen­tei­li­ge Rege­lung in Ihrem Per­so­nal­re­gle­ment ist ungül­tig. Da Sie bloss drei Wochen krank waren und es sich um Ihre erste Absenz im Büro han­delt, kann Ihr Chef Ihren Feri­en­an­spruch nicht kürzen.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.