Frage der Woche

Wem gehört eigentlich das Trinkgeld?

Fra­ge: Das Café, in dem ich als Kell­ne­rin arbei­te, wur­de von einem neu­en Besit­zer über­nom­men. Bis­her durf­ten wird das Trink­geld, das wir von den Gästen erhiel­ten, immer behal­ten. Der neue Chef aber schreibt nun vor, dass wir das Trink­geld in eine gemein­sa­me Kas­se abge­ben müs­sen. Er ent­schei­det dann, wie das Geld dar­aus auf­ge­teilt wird und bedient sich dabei gleich selbst noch aus der Kas­se. Darf er das?

Ant­wort: Nein. Trink­gel­der und ande­re Gele­gen­heits­ge­schen­ke von gerin­gem Wert, die Sie am Arbeits­platz erhal­ten, gehö­ren Ihnen und nicht dem Arbeit­ge­ber. Nach Gesetz müs­sen Sie alles dem Arbeit­ge­ber her­aus­ge­ben, was Sie bei Ihrer ver­trag­li­chen Tätig­keit für die­sen erhal­ten. Da Trink­gel­der und Gele­gen­heits­ge­schen­ke für den Arbeit­neh­mer auf­grund sei­ner Lei­stung gedacht sind, kann der Arbeit­ge­ber die­se nicht von ihm her­aus­ver­lan­gen. Der Arbeit­ge­ber hat aber das Recht, in einem Regle­ment zu bestim­men, dass das Trink­geld in eine gemein­sa­me Kas­se abzu­ge­ben ist und allen Arbeit­neh­mern zugu­te­kommt. Er kann, mit Zustim­mung der Arbeit­neh­mer, über die Ver­tei­lung ent­schei­den. Er selbst darf sich aber nicht aus der Kas­se berei­chern, da das Geld allein den Arbeit­neh­mern gehört. Besteht kei­ne sol­che Rege­lung, kann jeder Arbei­ter das Trink­geld, wel­ches er bekommt, selbst behal­ten. Ihr Chef hat somit das Recht, sofern ein Regle­ment besteht, die Trink­gel­der ein­zu­zie­hen und zu ver­tei­len. Er darf sich aber nicht selbst dar­aus bedie­nen. Aber Ach­tung, auch Trink­gel­der müs­sen ver­steu­ert wer­den, da es ein Ent­gelt für gelei­ste­te Arbeit ist. Zahlt Ihnen der Arbeit­ge­ber das Trink­geld aus, erscheint es auf der Lohn­ab­rech­nung. Ist das nicht der Fall, müs­sen Sie es in der Steu­er­erklä­rung dekla­rie­ren. Tun Sie das nicht, kann ein Nach- und gege­be­nen­falls Straf­steu­er­ver­fah­ren gegen Sie ein­ge­lei­tet werden.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Gestohlenes Handy

Fra­ge: Ich habe bei einem Fuss­ball­tur­nier in der Gar­de­ro­be ein Han­dy gestoh­len. Die gan­ze Sache ist auf­ge­flo­gen und ich habe kürz­lich einen Straf­be­fehl erhal­ten. Dar­in steht geschrie­ben, das Han­dy habe einen Wert von 450 Fran­ken und dass ich wegen Dieb­stahls bestraft wer­de. Im Swis­s­­com-Shop ist das Gerät jedoch schon ab 270 Fran­ken (ohne Abo) aus­ge­schrie­ben. Ändert dies etwas am Ergebnis?

Weiterlesen »

Wenn nichts mehr geht

Fra­ge: In mei­ner Miet­woh­nung läuft das Was­ser im Spül­becken nicht mehr ab. Das Abfluss­rohr ist nach dem Siphon ver­stopft. Ich habe direkt den Sani­tär auf­ge­bo­ten und ihm gesagt, er müs­se die Rech­nung dem Ver­mie­ter zustel­len. Ist die­ses Vor­ge­hen kor­rekt? Ant­wort: Nein. Liegt ein Man­gel vor, stellt sich die Fra­ge, ob die­sen der Ver­mie­ter oder der Mie­ter zu behe­ben hat. Gemäss

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.