Frage: Im Herbst war ich für einige Wochen nicht in der Schweiz. Während diesem Zeitraum habe ich meine Wohnung untervermietet. Ich habe einen höheren Mietzins verlangt, als ich bezahlen muss. Mein Vermieter hat davon erfahren und hält mir vor, dass ich Profit aus der Untermiete geschlagen hätte. Nun verlangt er von mir, dass ich ihm den Gewinn herausgebe. Muss ich das?
Antwort: Ja, das müssen Sie und zudem besteht das Risiko, dass Ihnen Ihr Vermieter den Mietvertrag kündigt. Grundsätzlich sind Mieter zwar berechtigt, ihre Mietwohnung unterzuvermieten. Dazu muss der Mieter aber vorgängig die Zustimmung des Vermieters einholen. Der Vermieter kann diese bloss aus bestimmten Gründen verweigern. Dies, wenn der Mieter sich weigert, dem Vermieter die Bedingungen der Untermiete bekannt zu geben, die Bedingungen der Untermiete im Vergleich zu denjenigen des Hauptmietvertrags missbräuchlich sind oder wenn dem Vermieter aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen. Das Recht der Untermiete kann nicht vertraglich eingeschränkt werden. Da Sie die Zustimmung des Vermieters nicht eingeholt haben, handelt es sich um eine unbewilligte Untermiete. Indem Sie die Wohnung dennoch untervermietet haben, haben Sie eine sogenannte unechte Geschäftsführung ohne Auftrag geführt und Ihr Vermieter darf den von Ihnen erzielten Gewinn herausverlangen. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter und versuchen Sie eine Lösung zu finden. Denn Ihr Vermieter kann nicht bloss den Gewinn von Ihnen herausverlangen, sondern er hat auch das Recht, das Mietverhältnis aufzulösen. Das Bundesgericht hat nämlich entschieden, dass der Vermieter eine Kündigung aussprechen darf, wenn der Mieter heimlich einen Profit aus einer Untervermietung erzielt.