Frage der Woche

Wem gehört der Garten?

Fra­ge: Ich woh­ne in einer Eigen­tums­woh­nung im 3. Stock. Als es in letz­ter Zeit so heiss war, wur­de es bei­na­he uner­träg­lich auf unse­rem Bal­kon. Nei­disch sah ich, wie unser Nach­bar im unter­sten Stock sei­nen Lie­ge­stuhl im Schat­ten auf dem Rasen auf­stellt. Kann ich mei­nen Lie­ge­stuhl das näch­ste Mal auch auf dem Rasen auf­stel­len? Schliess­lich muss­te ich für den Neu­an­bau des Rasens bezah­len, als die­ser beim letz­ten Unwet­ter rui­niert wurde.

Ant­wort: Nein. Als Stock­werk­ei­gen­tü­mer sind Sie Mit­ei­gen­tü­mer der gesam­ten Lie­gen­schaft. Sie erwer­ben mit dem Kauf der Woh­nung eine bestimm­te Quo­te am gesam­ten Grund­stück. Damit Sie aber den­noch über Ihre Woh­nung frei ver­fü­gen kön­nen, haben Sie ein soge­nann­tes Son­der­recht an Ihrer Woh­nung. Dadurch haben Sie das Recht, Ihre Woh­nung aus­schliess­lich zu benut­zen, zu ver­wal­ten und zu gestal­ten. Jene Tei­le, die nicht zum Son­der­recht eines Stock­werk­ei­gen­tü­mers gehö­ren, sind gemein­schaft­li­che Tei­le. Zwin­gend gemein­schaft­lich sind tra­gen­de Mau­ern, die Fas­sa­de sowie der Boden der Lie­gen­schaft. Wenn ein sol­cher Teil ver­än­dert wird, ist die Zustim­mung der gesam­ten Stock­werk­ge­mein­schaft nötig. Der Gar­ten der Lie­gen­schaft gehört zu den zwin­gend gemein­schaft­li­chen Tei­len. Ihr Nach­bar im unter­sten Stock hat jedoch ein beson­de­res Nut­zungs­recht an dem Gar­ten. Dadurch ist er berech­tigt, den Gar­ten aus­schliess­lich zu nut­zen. Sie haben kein Recht, Ihren Lie­ge­stuhl auf dem Rasen auf­zu­stel­len. Das beson­de­re Nut­zungs­recht des Nach­bars ändert aber nichts dar­an, dass der Gar­ten ein gemein­schaft­li­cher Teil ist. Der Unter­halt, bei dem es um Erneue­rung oder Erhal­tung des Gar­tens in sei­ner Sub­stanz geht, fällt daher in die Zustän­dig­keit der Gemein­schaft. Aus die­sem Grund muss­ten Sie sich auch an den Kosten für den Neu­an­bau des Rasens betei­li­gen, obwohl Sie den Rasen selbst nicht nut­zen dürfen.

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Hätten Sie es gewusst?

Uhr und Geld verloren?

Fra­ge: Mir hat vor vier Wochen ein Bekann­ter eine gebrauch­te Arm­band­uhr für 800 Fran­ken ange­bo­ten. Nach eini­gem hin und her habe ich ihm die Uhr schliess­lich für 650 Fran­ken abge­kauft. Vor zwei Tagen ist nun der Bru­der mei­nes Bekann­ten zu mir gekom­men. Er hat mich auf­ge­for­dert, ihm die Uhr sofort zurück­ge­ben, da ihm die­se gestoh­len wur­de. Kann ich die Uhr

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Pistenrowdy zerstört Urlaubsfreude

Fra­ge: Mein ver­meint­lich unbe­schwer­ter Ski­aus­flug wäh­rend der Wei­h­­nachts- und Neu­jahrs­zeit nahm eine uner­war­te­te Wen­dung, als mich ein Snow­boar­der buch­stäb­lich “über­fah­ren” hat. Er ist auf der Piste unge­bremst in mich hin­ein­ge­rast. Dabei brach ich mir die rech­te Schul­ter. Mit mei­nen 66 Jah­ren gestal­tet sich die Hei­lung lang­wie­rig. Der Unfall ver­ur­sacht erheb­li­che Kosten. Muss der Snow­boar­der die­se über­neh­men? Ant­wort: Ja, der Snowboarder

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.