Frage der Woche

Was müssen wir auf dem Balkon tolerieren?

Fra­ge: Unter uns wohnt ein begei­ster­ter Gril­leur. Im Som­mer liegt unse­re gan­ze Woh­nung im Rauch­schild, abends zieht sein Ziga­ret­ten­rauch durchs gekipp­te Schlaf­zim­mer­fen­ster. Nun füt­tert er auch noch Vögel auf dem Bal­kon. Müs­sen wir das alles hinnehmen?

Ant­wort: Nein. Auf dem eige­nen Bal­kon ist vie­les erlaubt, aber nicht alles. Gril­lie­ren und Rau­chen sind grund­sätz­lich zuläs­sig. Ver­bo­ten sind erst über­mäs­si­ge Immis­sio­nen, also Ein­wir­kun­gen wie Rauch oder Gestank, die nach Lage der Woh­nun­gen und Orts­ge­brauch nicht mehr zumut­bar sind. Ob eine Stö­rung «über­mäs­sig» ist, beur­tei­len die Gerich­te nach objek­ti­ven Kri­te­ri­en und einer Interessenabwägung.

Das bedeu­tet für Sie kon­kret: Ver­schwin­den Sie regel­mäs­sig in einer Rauch- oder Grill­wol­ke oder dringt der Rauch stän­dig in Ihre Woh­nung, kann das eine über­mäs­si­ge Stö­rung sein. Dann darf – und muss – der Ver­mie­ter ein­schrei­ten, etwa Zei­ten ein­schrän­ken oder gewis­se Ver­hal­tens­re­geln durch­set­zen. Gibt es eine Haus­ord­nung, die Holz­koh­le­grills ver­bie­tet, muss Ihr Nach­bar tat­säch­lich auf Gas- oder Elek­tro­grill wech­seln. Hält er sich nicht dar­an, kön­nen Sie den Ver­mie­ter schrift­lich zur Durch­set­zung der Haus­ord­nung auf­for­dern. Zieht der Rauch nur gele­gent­lich bei offe­nem Fen­ster hoch, wird das eher als hin­zu­neh­men­de Beein­träch­ti­gung gelten.

Beim Ziga­ret­ten­rau­chen auf dem Bal­kon sind die Gerich­te zurück­hal­ten­der: Der blos­se Genuss – ohne Dau­er­qualm und ohne bewuss­tes Hin­ein­rau­chen ins Trep­pen­haus oder direkt in Nach­bars Fen­ster – gilt meist noch als sozi­al üblich.

Das Vogel­füt­tern ist erlaubt, solan­ge kei­ne über­mäs­si­ge Ver­schmut­zung oder Lärm­pla­ge ent­steht. Sing­vö­gel sind sel­ten ein Pro­blem. Anders bei Tau­ben: Wer­den die­se ange­füt­tert und ver­schmut­zen Fas­sa­de, Bal­kon oder gefähr­den die Gesund­heit, kann der Ver­mie­ter ein Füt­te­rungs­ver­bot durchsetzen.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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