Frage der Woche

Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle?

Fra­ge: Neu­lich geriet ich in eine Poli­zei­kon­trol­le. Die Poli­zi­sten for­der­ten mich auf, mich aus­zu­wei­sen und einen Alko­hol- und Dro­gen­test vor­zu­neh­men. Darf die Poli­zei ein­fach jede Per­son wie einen Kri­mi­nel­len behandeln?

Ant­wort: Nein. Wenn Sie in der Schweiz zu Fuss unter­wegs sind, müs­sen Sie kei­ne ID bei sich tra­gen. Die Poli­zei kann Sie jedoch auf den Poli­zei­po­sten mit­neh­men, um Ihre Iden­ti­tät zu klären. 

Bei einer all­ge­mei­nen Ver­kehrs­kon­trol­le müs­sen Sie Füh­rer- und Fahr­zeug­aus­weis vor­zei­gen sowie Anga­ben zur Per­son machen.

Zudem gibt es seit dem 1. Okto­ber 2016 die beweis­si­che­re Atem­al­ko­hol­kon­trol­le, wel­che die Blut­pro­be erset­zen soll. Die Poli­zei braucht kein Ver­dachts­mo­ment, um die­se durch­zu­füh­ren. Sie haben jedoch das Recht, auf einer zusätz­li­chen Blut­pro­be zu bestehen. Bei einer Wei­ge­rung oder Ver­ei­te­lung droht eine Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren oder Geld­stra­fe. Dazu ris­kie­ren Sie einen Aus­weis­ent­zug von min­de­stens drei Monaten.

Zur Durch­füh­rung eines Dro­gen­tests braucht die Poli­zei dem­ge­gen­über wei­ter­hin einen Anfangs­ver­dacht. Die Anfor­de­run­gen an die­sen Anfangs­ver­dacht sind jedoch rela­tiv tief. Ver­dachts­grün­de für eine Fahr­un­fä­hig­keit wegen des Ein­flus­ses von Betäu­bungs- oder Arz­nei­mit­teln lie­gen bereits dann vor, wenn Sie einen berausch­ten, müden oder eupho­ri­schen Ein­druck hin­ter­las­sen oder Betäu­bungs­mit­tel bei Ihnen gefun­den wur­den. Fällt der Dro­gen­test posi­tiv aus, müs­sen Sie sich im Spi­tal Blut abneh­men lassen.

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Hätten Sie es gewusst?

Ohne Unterhaltsbeitrag kein Besuchsrecht?

Fra­ge: Seit der Schei­dung kann ich mit mei­nem Ex-Mann kein ver­nünf­ti­ges Wort wech­seln, auch nicht in Bezug auf das Besuchs­recht unse­rer Kin­der. In den letz­ten bei­den Mona­ten hat er sogar den Unter­halts­bei­trag für die Kin­der nicht mehr bezahlt. Am lieb­sten wür­de ich ihm des­halb das Besuchs­recht ver­bie­ten. Darf ich das? Ant­wort: Nein. Das Besuchs­recht ist kei­ne Beloh­nung für ein Wohl­ver­hal­ten Ihres

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Trotz Vertrag nicht bezahlen?

Fra­ge: Nach drei Jah­ren streik­te mein Geschirr­spü­ler plötz­lich, er liess sich nicht mehr star­ten. Mein Ver­mie­ter reagier­te prompt und kurz dar­auf wur­de der Scha­den durch einen Hand­wer­ker beho­ben. Mei­ne Freu­de währ­te jedoch nicht lan­ge, bekam ich doch wenig spä­ter eine Rech­nung über 180 Fran­ken. In mei­nem Miet­ver­trag steht, der Mie­ter muss für Repa­ra­tur­ko­sten bis zu 200 Fran­ken sel­ber auf­kom­men. Bin

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.