Frage der Woche

Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle?

Fra­ge: Neu­lich geriet ich in eine Poli­zei­kon­trol­le. Die Poli­zi­sten for­der­ten mich auf, mich aus­zu­wei­sen und einen Alko­hol- und Dro­gen­test vor­zu­neh­men. Darf die Poli­zei ein­fach jede Per­son wie einen Kri­mi­nel­len behandeln?

Ant­wort: Nein. Wenn Sie in der Schweiz zu Fuss unter­wegs sind, müs­sen Sie kei­ne ID bei sich tra­gen. Die Poli­zei kann Sie jedoch auf den Poli­zei­po­sten mit­neh­men, um Ihre Iden­ti­tät zu klären. 

Bei einer all­ge­mei­nen Ver­kehrs­kon­trol­le müs­sen Sie Füh­rer- und Fahr­zeug­aus­weis vor­zei­gen sowie Anga­ben zur Per­son machen.

Zudem gibt es seit dem 1. Okto­ber 2016 die beweis­si­che­re Atem­al­ko­hol­kon­trol­le, wel­che die Blut­pro­be erset­zen soll. Die Poli­zei braucht kein Ver­dachts­mo­ment, um die­se durch­zu­füh­ren. Sie haben jedoch das Recht, auf einer zusätz­li­chen Blut­pro­be zu bestehen. Bei einer Wei­ge­rung oder Ver­ei­te­lung droht eine Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren oder Geld­stra­fe. Dazu ris­kie­ren Sie einen Aus­weis­ent­zug von min­de­stens drei Monaten.

Zur Durch­füh­rung eines Dro­gen­tests braucht die Poli­zei dem­ge­gen­über wei­ter­hin einen Anfangs­ver­dacht. Die Anfor­de­run­gen an die­sen Anfangs­ver­dacht sind jedoch rela­tiv tief. Ver­dachts­grün­de für eine Fahr­un­fä­hig­keit wegen des Ein­flus­ses von Betäu­bungs- oder Arz­nei­mit­teln lie­gen bereits dann vor, wenn Sie einen berausch­ten, müden oder eupho­ri­schen Ein­druck hin­ter­las­sen oder Betäu­bungs­mit­tel bei Ihnen gefun­den wur­den. Fällt der Dro­gen­test posi­tiv aus, müs­sen Sie sich im Spi­tal Blut abneh­men lassen.

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Hätten Sie es gewusst?

Wenn Kinder zum Problem werden

Fra­ge: In mei­nem Block ist in der Eta­ge über mir eine Fami­lie mit 2 Kin­dern im Alter von 6 und 8 Jah­ren ein­ge­zo­gen. Den gan­zen Tag hört man die Kin­der spie­len, schrei­en oder hüp­fen. An den Wochen­en­den ist es ganz beson­ders schlimm. Da spie­len sie oft im Trep­pen­haus mit ihren Freun­den und ich kann kaum in Ruhe mei­ne Zei­tung lesen.

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Haftet mein Freund?

Fra­ge: Ich habe einem Freund mein Velo gelie­hen, da sei­nes kürz­lich abhan­den­ge­kom­men ist und er täg­lich damit zum Bahn­hof fah­ren muss. Unglück­li­cher­wei­se ist die­ses Fahr­rad nun auch gestoh­len wor­den. Kann ich von mei­nem Freund ver­lan­gen, dass er mir den Scha­den ersetzt? Ant­wort: Es kommt auf die Umstän­de an. Eine Leih­ga­be ist stets mit der Pflicht der Rück­ga­be ver­bun­den. Ihr Freund

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.