Frage der Woche

Was darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle?

Fra­ge: Neu­lich geriet ich in eine Poli­zei­kon­trol­le. Die Poli­zi­sten for­der­ten mich auf, mich aus­zu­wei­sen und einen Alko­hol- und Dro­gen­test vor­zu­neh­men. Darf die Poli­zei ein­fach jede Per­son wie einen Kri­mi­nel­len behandeln?

Ant­wort: Nein. Wenn Sie in der Schweiz zu Fuss unter­wegs sind, müs­sen Sie kei­ne ID bei sich tra­gen. Die Poli­zei kann Sie jedoch auf den Poli­zei­po­sten mit­neh­men, um Ihre Iden­ti­tät zu klären. 

Bei einer all­ge­mei­nen Ver­kehrs­kon­trol­le müs­sen Sie Füh­rer- und Fahr­zeug­aus­weis vor­zei­gen sowie Anga­ben zur Per­son machen.

Zudem gibt es seit dem 1. Okto­ber 2016 die beweis­si­che­re Atem­al­ko­hol­kon­trol­le, wel­che die Blut­pro­be erset­zen soll. Die Poli­zei braucht kein Ver­dachts­mo­ment, um die­se durch­zu­füh­ren. Sie haben jedoch das Recht, auf einer zusätz­li­chen Blut­pro­be zu bestehen. Bei einer Wei­ge­rung oder Ver­ei­te­lung droht eine Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren oder Geld­stra­fe. Dazu ris­kie­ren Sie einen Aus­weis­ent­zug von min­de­stens drei Monaten.

Zur Durch­füh­rung eines Dro­gen­tests braucht die Poli­zei dem­ge­gen­über wei­ter­hin einen Anfangs­ver­dacht. Die Anfor­de­run­gen an die­sen Anfangs­ver­dacht sind jedoch rela­tiv tief. Ver­dachts­grün­de für eine Fahr­un­fä­hig­keit wegen des Ein­flus­ses von Betäu­bungs- oder Arz­nei­mit­teln lie­gen bereits dann vor, wenn Sie einen berausch­ten, müden oder eupho­ri­schen Ein­druck hin­ter­las­sen oder Betäu­bungs­mit­tel bei Ihnen gefun­den wur­den. Fällt der Dro­gen­test posi­tiv aus, müs­sen Sie sich im Spi­tal Blut abneh­men lassen.

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Hätten Sie es gewusst?

Uhr und Geld verloren?

Fra­ge: Mir hat vor vier Wochen ein Bekann­ter eine gebrauch­te Arm­band­uhr für 800 Fran­ken ange­bo­ten. Nach eini­gem hin und her habe ich ihm die Uhr schliess­lich für 650 Fran­ken abge­kauft. Vor zwei Tagen ist nun der Bru­der mei­nes Bekann­ten zu mir gekom­men. Er hat mich auf­ge­for­dert, ihm die Uhr sofort zurück­ge­ben, da ihm die­se gestoh­len wur­de. Kann ich die Uhr

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Pistenrowdy zerstört Urlaubsfreude

Fra­ge: Mein ver­meint­lich unbe­schwer­ter Ski­aus­flug wäh­rend der Wei­h­­nachts- und Neu­jahrs­zeit nahm eine uner­war­te­te Wen­dung, als mich ein Snow­boar­der buch­stäb­lich “über­fah­ren” hat. Er ist auf der Piste unge­bremst in mich hin­ein­ge­rast. Dabei brach ich mir die rech­te Schul­ter. Mit mei­nen 66 Jah­ren gestal­tet sich die Hei­lung lang­wie­rig. Der Unfall ver­ur­sacht erheb­li­che Kosten. Muss der Snow­boar­der die­se über­neh­men? Ant­wort: Ja, der Snowboarder

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.