Frage der Woche

Von der Schlittelpiste zum Richter?

Fra­ge: Da am letz­ten Wochen­en­de Schnee lag und schö­nes Wet­ter herrsch­te, ging ich mit mei­nem Sohn schlit­teln. Wir waren nicht die Ein­zi­gen, die die­se Idee hat­ten. Es waren auch ande­re Fami­li­en mit ihren Kin­dern auf der Schlit­tel­pi­ste unter­wegs. Gera­de als ich den Hügel hin­un­ter­fuhr, über­quer­te plötz­lich ein neun Jah­re altes Mäd­chen die Piste. Sie lief mir direkt vor den Schlit­ten. Ich konn­te nicht mehr brem­sen und das Mäd­chen brach sich beim Unfall den Arm. Ihr Vater droht mir jetzt mit einem Straf­ver­fah­ren. Muss ich mit einer Ver­ur­tei­lung rechnen?

Ant­wort: Nein. Nach Art. 125 StGB macht sich straf­bar, wer fahr­läs­sig einen Men­schen am Kör­per oder an der Gesund­heit ver­letzt. Fahr­läs­sig han­delt, wer auf­grund einer pflicht­wid­ri­gen Unvor­sich­tig­keit die Fol­gen sei­nes Ver­hal­tens nicht bedenkt. Beim Ski­fah­ren und Schlit­ten — wie auch im Stras­sen­ver­kehr — gilt das soge­nann­te Ver­trau­ens­prin­zip: Jeder darf sich grund­sätz­lich dar­auf ver­las­sen, dass sich auch die ande­ren »Ver­kehrs­teil­neh­mer« regel­kon­form ver­hal­ten. Sie dür­fen davon aus­ge­hen, dass sich die ande­ren Per­so­nen auf der Schlit­tel­pi­ste nicht selbst oder ande­re durch ihr Ver­hal­ten gefähr­den. Indem das klei­ne Mäd­chen ein­fach ohne zu schau­en die Piste über­quer­te, ver­hielt es sich nicht regel­kon­form. Damit gefähr­de­te es sich selbst und auch Sie als Schlit­teln­den. Da das Mäd­chen plötz­lich vor Ihrem Schlit­ten auf­tauch­te, war es Ihnen nicht mög­lich zu rufen oder aus­zu­wei­chen, um den Unfall noch zu ver­mei­den. Sie waren zudem nicht mit über­setz­tem Tem­po unter­wegs. Da das Mäd­chen bereits im schul­pflich­ti­gen Alter war, konn­te von ihm ein Min­dest­mass an Vor­sicht erwar­tet wer­den. Unter die­sen Umstän­den haben Sie kei­ne Sorg­falts­pflicht ver­letzt und haben sich somit auch nicht straf­bar gemacht.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.