Leserfragen

Von der Schlittelpiste zum Richter?

Fra­ge: Da am letz­ten Wochen­en­de Schnee lag und schö­nes Wet­ter herrsch­te, ging ich mit mei­nem Sohn schlit­teln. Wir waren nicht die Ein­zi­gen, die die­se Idee hat­ten. Es waren auch ande­re Fami­li­en mit ihren Kin­dern auf der Schlit­tel­pi­ste unter­wegs. Gera­de als ich den Hügel hin­un­ter­fuhr, über­quer­te plötz­lich ein neun Jah­re altes Mäd­chen die Piste. Sie lief mir direkt vor den Schlit­ten. Ich konn­te nicht mehr brem­sen und das Mäd­chen brach sich beim Unfall den Arm. Ihr Vater droht mir jetzt mit einem Straf­ver­fah­ren. Muss ich mit einer Ver­ur­tei­lung rechnen?

Ant­wort: Nein. Nach Art. 125 StGB macht sich straf­bar, wer fahr­läs­sig einen Men­schen am Kör­per oder an der Gesund­heit ver­letzt. Fahr­läs­sig han­delt, wer auf­grund einer pflicht­wid­ri­gen Unvor­sich­tig­keit die Fol­gen sei­nes Ver­hal­tens nicht bedenkt. Beim Ski­fah­ren und Schlit­ten — wie auch im Stras­sen­ver­kehr — gilt das soge­nann­te Ver­trau­ens­prin­zip: Jeder darf sich grund­sätz­lich dar­auf ver­las­sen, dass sich auch die ande­ren »Ver­kehrs­teil­neh­mer« regel­kon­form ver­hal­ten. Sie dür­fen davon aus­ge­hen, dass sich die ande­ren Per­so­nen auf der Schlit­tel­pi­ste nicht selbst oder ande­re durch ihr Ver­hal­ten gefähr­den. Indem das klei­ne Mäd­chen ein­fach ohne zu schau­en die Piste über­quer­te, ver­hielt es sich nicht regel­kon­form. Damit gefähr­de­te es sich selbst und auch Sie als Schlit­teln­den. Da das Mäd­chen plötz­lich vor Ihrem Schlit­ten auf­tauch­te, war es Ihnen nicht mög­lich zu rufen oder aus­zu­wei­chen, um den Unfall noch zu ver­mei­den. Sie waren zudem nicht mit über­setz­tem Tem­po unter­wegs. Da das Mäd­chen bereits im schul­pflich­ti­gen Alter war, konn­te von ihm ein Min­dest­mass an Vor­sicht erwar­tet wer­den. Unter die­sen Umstän­den haben Sie kei­ne Sorg­falts­pflicht ver­letzt und haben sich somit auch nicht straf­bar gemacht.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.