Frage: Meine beiden Geschwister und ich haben nach dem Tod unserer Eltern deren Haus geerbt. Ich bin Mieterin in diesem Haus. Jetzt haben mir meine Geschwister den Mietvertrag gekündigt. Geht das, muss ich nun aus dem Haus ausziehen?
Antwort: Nein. Da Sie das Haus Ihrer Eltern gemeinsam geerbt haben, sind Sie und Ihre Geschwister eine Erbengemeinschaft. Diese besteht solange, bis der gesamte Nachlass in einem Erbteilungsvertrag aufgeteilt ist und jeder von Ihnen seinen Erbteil erhalten hat. Bis zur Erbteilung sind Sie und Ihre Geschwister zu gleichen Teilen Eigentümer des Hauses. In einer Erbengemeinschaft können die Erben nur gemeinsam und einstimmig über die Nachlassgegenstände entscheiden. Damit das Mietverhältnis gekündigt werden kann, ist somit Ihre Zustimmung nötig. Wenn Sie der Kündigung nicht zustimmen, können Ihre Geschwister die Einsetzung eines amtlichen Erbenvertreters fordern. Ein solcher Vertreter wird etwa eingesetzt, wenn die Verwaltung der Erbschaft unmöglich ist oder wenn die Erben total zerstritten sind und keine einstimmigen Entscheide fällen können — wie dies bei Ihnen der Fall ist. Der Erbenvertreter wickelt wie der Willensvollstrecker den Nachlass ab und verwaltet diesen. Er kann auch bloss für einzelne, bestimmte Handlungen eingesetzt werden. Für den Bereich, indem der Vertreter eingesetzt wurde, können die Erben nicht mehr selbst handeln. Die Kosten für die Nachlassverwaltung gehen zulasten des Nachlasses. Sobald die zuständige Behörde einen Nachlassverwalter eingesetzt hat, kann dieser Ihren Mietvertrag kündigen, sofern sachliche Gründe für die Kündigung vorliegen. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihren Geschwistern zusammen zu setzen und eine gemeinsame Lösung zu suchen. Dadurch können unnötige Kosten und Aufwand vermieden werden.