Frage: Als ich meinen Mann geheiratet habe, befand er sich noch im Studium und hatte kaum Einkommen. Ich hingegen hatte rund 50’000.00 Franken angespart. Dieses Geld wurde im Laufe der Ehe für unseren Unterhalt verbraucht. Heute verdient mein Mann sehr gut. Da unsere Ehe zwischenzeitlich gescheitert ist, befinden wir uns in Scheidungsverhandlungen. Muss mein Mann mir nichts zurückzahlen?
Antwort: Doch. Ehegatten müssen gemeinsam für den Unterhalt der Familie sorgen, ein jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten. Für den Fall, dass ein Ehegatte aus seinem Einkommen oder Vermögen bedeutend mehr an den Unterhalt der Familie beiträgt als er dazu verpflichtet war, sieht das Gesetz vor, dass er dafür vom anderen Ehegatten angemessen entschädigt wird. Vorausgesetzt ist, dass die finanziellen Zuwendungen das Selbstverständliche deutlich übertreffen. Ob dies der Fall ist, hängt nicht nur von der in der Familie gelebten Rollenverteilung ab, sondern auch von allfällig zwischen den Ehegatten getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich der erbrachten Sonderleistungen. Die finanziellen Mehrleistungen sind meist auf Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Ausbildung des anderen Ehegatten zurückzuführen. Eine Entschädigung begründen aber auch aussergewöhnliche Zuwendungen, die erforderlich sind, weil der andere Ehegatte seine Unterhaltspflicht vernachlässigt. Die Höhe der Entschädigung hängt von den gesamten Umständen ab und muss nicht zwingend der Höhe der erbrachten Sonderleistung entsprechen. Sie wird vom Richter nach Ermessen festgelegt. Von dieser Regelung ausgenommen sind finanzielle Zuwendungen, die nicht dem Unterhalt der Familie zugute kommen. Hier hängt die Frage der Abgeltung von der vertraglichen Abrede zwischen den Ehegatten ab.