Frage der Woche

Verlorene Erbschaft?

Fra­ge: Als ich mei­nen Mann gehei­ra­tet habe, befand er sich noch im Stu­di­um und hat­te kaum Ein­kom­men. Ich hin­ge­gen hat­te rund 50’000.00 Fran­ken ange­spart. Die­ses Geld wur­de im Lau­fe der Ehe für unse­ren Unter­halt ver­braucht. Heu­te ver­dient mein Mann sehr gut. Da unse­re Ehe zwi­schen­zeit­lich geschei­tert ist, befin­den wir uns in Schei­dungs­ver­hand­lun­gen. Muss mein Mann mir nichts zurückzahlen?

Ant­wort: Doch. Ehe­gat­ten müs­sen gemein­sam für den Unter­halt der Fami­lie sor­gen, ein jeder im Rah­men sei­ner Mög­lich­kei­ten. Für den Fall, dass ein Ehe­gat­te aus sei­nem Ein­kom­men oder Ver­mö­gen bedeu­tend mehr an den Unter­halt der Fami­lie bei­trägt als er dazu ver­pflich­tet war, sieht das Gesetz vor, dass er dafür vom ande­ren Ehe­gat­ten ange­mes­sen ent­schä­digt wird. Vor­aus­ge­setzt ist, dass die finan­zi­el­len Zuwen­dun­gen das Selbst­ver­ständ­li­che deut­lich über­tref­fen. Ob dies der Fall ist, hängt nicht nur von der in der Fami­lie geleb­ten Rol­len­ver­tei­lung ab, son­dern auch von all­fäl­lig zwi­schen den Ehe­gat­ten getrof­fe­nen Ver­ein­ba­run­gen hin­sicht­lich der erbrach­ten Son­der­lei­stun­gen. Die finan­zi­el­len Mehr­lei­stun­gen sind meist auf Krank­heit, Arbeits­lo­sig­keit oder Aus­bil­dung des ande­ren Ehe­gat­ten zurück­zu­füh­ren. Eine Ent­schä­di­gung begrün­den aber auch aus­ser­ge­wöhn­li­che Zuwen­dun­gen, die erfor­der­lich sind, weil der ande­re Ehe­gat­te sei­ne Unter­halts­pflicht ver­nach­läs­sigt. Die Höhe der Ent­schä­di­gung hängt von den gesam­ten Umstän­den ab und muss nicht zwin­gend der Höhe der erbrach­ten Son­der­lei­stung ent­spre­chen. Sie wird vom Rich­ter nach Ermes­sen fest­ge­legt. Von die­ser Rege­lung aus­ge­nom­men sind finan­zi­el­le Zuwen­dun­gen, die nicht dem Unter­halt der Fami­lie zugu­te kom­men. Hier hängt die Fra­ge der Abgel­tung von der ver­trag­li­chen Abre­de zwi­schen den Ehe­gat­ten ab.

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Hätten Sie es gewusst?

Darf ich beschwipst die Piste runterfahren?

Fra­ge: Nach einer feucht­fröh­li­chen Après-Ski-Fei­er behaup­te­te mein Freund, auf der Ski­pi­ste gäbe es kei­ne Alko­hol­gren­ze wie im Stras­sen­ver­kehr und des­halb sei auch „betrun­ken Ski fah­ren“ völ­lig legal. Stimmt das wirk­lich? Ant­wort: Ja, aller­dings ist es nicht ganz so ein­fach – und auf der siche­ren Sei­te ist Ihr Freund kei­nes­falls. Fakt ist: In der Schweiz exi­stiert für Ski­pi­sten tat­säch­lich kei­ne konkrete,

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Plötzliche Kündigung vor der Pension

Fra­ge: Ich bin seit über 35 Jah­ren als Elek­tri­ker in der­sel­ben Fir­ma ange­stellt. Kurz vor mei­ner Pen­si­on hat mir der neue Chef über­ra­schend gekün­digt, angeb­lich aus Grün­den der Erschöp­fung und wegen Kon­flik­ten mit mei­nem direk­ten Vor­ge­setz­ten. Die Kün­di­gung kam ohne Vor­war­nung. Darf er das ein­fach so – ins­be­son­de­re, weil ich kurz vor der Pen­sio­nie­rung ste­he und mein gan­zes Berufs­le­ben für

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.