Frage: Während meinen Ferien diesen Herbst habe ich das Arbeitszimmer in unserem Haus renoviert. Dabei ist mir die Bohrmaschine auf die Hand gefallen und ich habe mir zwei Finger gebrochen. Die geplante Klettertour musste ich daher absagen. Kann ich die verpassten Kletterferien nachholen?
Antwort: Nein. Denn wer arbeitsunfähig ist, ist nicht immer auch ferienunfähig. Arbeitsunfähig bedeutet, dass jemand durch eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben. Ferienunfähigkeit hingegen bedeutet, dass eine Erholung während der Ferien aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr möglich ist. Der Zweck der Ferien liegt darin, dass sich der Arbeitnehmer erholen kann. Damit eine Ferienunfähigkeit gegeben ist und die Ferien nachgeholt werden können, muss die Krankheit eine gewisse Intensität und Dauer aufweisen. So etwa, wenn Sie durch eine schwere Infektion mehrere Tage ans Bett gefesselt sind. Durch eine bloss leichte Einschränkung wie ein Schnupfen oder leichte Zahnschmerzen wird die Erholung nicht verunmöglicht. Ihre zwei gebrochenen Finger verunmöglichen es Ihnen nicht, Ihre Ferien dennoch zu geniessen und sich zu erholen. Es spielt keine Rolle, dass Sie Ihre geplante Klettertour absagen mussten. Es genügt, wenn Sie stattdessen bloss kleine Spaziergänge unternehmen oder auch einfach bloss im Liegestuhl liegen konnten. Die zwei gebrochenen Finger genügen nicht, dass Sie Ihre geplatzte Klettertour bzw. Ihre Ferien nachholen können. Sollten Sie jedoch tatsächlich einmal schwer krank und ferienunfähig sein, müssen Sie ein Arztzeugnis einholen. Denn bloss dann haben Sie einen Anspruch auf Nachholung der Ferientage. Für die Tage, welche Sie krank waren, erhalten Sie den Lohn, wie wenn Sie während der Arbeitszeit krank gewesen wären.