Frage der Woche

Verletzt in den Ferien

Fra­ge: Wäh­rend mei­nen Feri­en die­sen Herbst habe ich das Arbeits­zim­mer in unse­rem Haus reno­viert. Dabei ist mir die Bohr­ma­schi­ne auf die Hand gefal­len und ich habe mir zwei Fin­ger gebro­chen. Die geplan­te Klet­ter­tour muss­te ich daher absa­gen. Kann ich die ver­pass­ten Klet­ter­fe­ri­en nachholen?

Ant­wort: Nein. Denn wer arbeits­un­fä­hig ist, ist nicht immer auch feri­en­un­fä­hig. Arbeits­un­fä­hig bedeu­tet, dass jemand durch eine kör­per­li­che oder gei­sti­ge Beein­träch­ti­gung nicht mehr in der Lage ist, sei­ne bis­he­ri­ge beruf­li­che Tätig­keit aus­zu­üben. Feri­en­un­fä­hig­keit hin­ge­gen bedeu­tet, dass eine Erho­lung wäh­rend der Feri­en auf­grund eines Unfalls oder einer Krank­heit nicht mehr mög­lich ist. Der Zweck der Feri­en liegt dar­in, dass sich der Arbeit­neh­mer erho­len kann. Damit eine Feri­en­un­fä­hig­keit gege­ben ist und die Feri­en nach­ge­holt wer­den kön­nen, muss die Krank­heit eine gewis­se Inten­si­tät und Dau­er auf­wei­sen. So etwa, wenn Sie durch eine schwe­re Infek­ti­on meh­re­re Tage ans Bett gefes­selt sind. Durch eine bloss leich­te Ein­schrän­kung wie ein Schnup­fen oder leich­te Zahn­schmer­zen wird die Erho­lung nicht ver­un­mög­licht. Ihre zwei gebro­che­nen Fin­ger ver­un­mög­li­chen es Ihnen nicht, Ihre Feri­en den­noch zu genies­sen und sich zu erho­len. Es spielt kei­ne Rol­le, dass Sie Ihre geplan­te Klet­ter­tour absa­gen muss­ten. Es genügt, wenn Sie statt­des­sen bloss klei­ne Spa­zier­gän­ge unter­neh­men oder auch ein­fach bloss im Lie­ge­stuhl lie­gen konn­ten. Die zwei gebro­che­nen Fin­ger genü­gen nicht, dass Sie Ihre geplatz­te Klet­ter­tour bzw. Ihre Feri­en nach­ho­len kön­nen. Soll­ten Sie jedoch tat­säch­lich ein­mal schwer krank und feri­en­un­fä­hig sein, müs­sen Sie ein Arzt­zeug­nis ein­ho­len. Denn bloss dann haben Sie einen Anspruch auf Nach­ho­lung der Feri­en­ta­ge. Für die Tage, wel­che Sie krank waren, erhal­ten Sie den Lohn, wie wenn Sie wäh­rend der Arbeits­zeit krank gewe­sen wären.

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Hätten Sie es gewusst?

Darf ich beschwipst die Piste runterfahren?

Fra­ge: Nach einer feucht­fröh­li­chen Après-Ski-Fei­er behaup­te­te mein Freund, auf der Ski­pi­ste gäbe es kei­ne Alko­hol­gren­ze wie im Stras­sen­ver­kehr und des­halb sei auch „betrun­ken Ski fah­ren“ völ­lig legal. Stimmt das wirk­lich? Ant­wort: Ja, aller­dings ist es nicht ganz so ein­fach – und auf der siche­ren Sei­te ist Ihr Freund kei­nes­falls. Fakt ist: In der Schweiz exi­stiert für Ski­pi­sten tat­säch­lich kei­ne konkrete,

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Plötzliche Kündigung vor der Pension

Fra­ge: Ich bin seit über 35 Jah­ren als Elek­tri­ker in der­sel­ben Fir­ma ange­stellt. Kurz vor mei­ner Pen­si­on hat mir der neue Chef über­ra­schend gekün­digt, angeb­lich aus Grün­den der Erschöp­fung und wegen Kon­flik­ten mit mei­nem direk­ten Vor­ge­setz­ten. Die Kün­di­gung kam ohne Vor­war­nung. Darf er das ein­fach so – ins­be­son­de­re, weil ich kurz vor der Pen­sio­nie­rung ste­he und mein gan­zes Berufs­le­ben für

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.