Frage der Woche

Vereinsmitglied wider Willen?

Fra­ge: Ich war an einem Info­abend des Natur­schutz­ver­eins im Nach­bar­dorf. Aus Inter­es­se habe ich dort mei­ne Adres­se für den posta­li­schen News­let­ter hin­ter­las­sen – von einem Bei­tritt war nie die Rede. Nun teilt mir der Ver­ein schrift­lich mit, ich sei «auf­grund mei­nes Inter­es­ses» als Mit­glied erfasst wor­den. Wenn ich nicht innert zwei Wochen wider­spre­che, wer­de der Mit­glie­der­bei­trag von 100 Fran­ken erwar­tet. Darf ein Ver­ein mich so zur zah­len­den Mit­glied­schaft «machen»?

Ant­wort: Nein. Eine Ver­eins­mit­glied­schaft ist recht­lich ein Ver­trag. Damit ein sol­cher zustan­de kommt, braucht es zwei über­ein­stim­men­de Schrit­te: Zuerst ein Ange­bot (Antrag), dann eine Annah­me. Das Schrei­ben des Ver­eins ist recht­lich bloss ein Ange­bot an Sie, dem Ver­ein bei­zu­tre­ten – nicht mehr. Ihre News­let­ter-Anmel­dung ist ledig­lich die Zustim­mung, Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten, nicht aber eine Bei­tritts­er­klä­rung mit Bei­trags­pflicht. Ent­schei­dend ist: Im Schwei­zer Recht gilt Schwei­gen grund­sätz­lich nicht als Zustim­mung. Dar­an ändert auch der Hin­weis nichts, die Mit­glied­schaft kom­me «auto­ma­tisch» zustan­de, wenn Sie nicht innert Frist wider­spre­chen. Eine soge­nann­te still­schwei­gen­de Annah­me wird nur aus­nahms­wei­se ange­nom­men, wenn Ihr Ver­hal­ten objek­tiv wie eine Zustim­mung wirkt und eine aus­drück­li­che Erklä­rung nicht zu erwar­ten ist – etwa wenn Sie über län­ge­re Zeit typi­sche Mit­glie­der­rech­te in Anspruch neh­men. Der Besuch eines Info­abends und der Wunsch nach einem News­let­ter rei­chen dafür klar nicht. Sie haben daher drei Mög­lich­kei­ten: Ent­we­der erklä­ren Sie aus­drück­lich, dass Sie Mit­glied wer­den wol­len und den Bei­trag akzep­tie­ren. Oder Sie tei­len dem Ver­ein mit, dass Sie kein Mit­glied sein möch­ten. Sie kön­nen aber auch ein­fach den Brief igno­rie­ren. Eine Zah­lungs­pflicht ent­steht dadurch nicht.

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Hätten Sie es gewusst?

Muss ich Überstunden «abbauen»?

Fra­ge: Seit Anfang Jahr arbei­te ich wegen gros­ser Auf­trä­ge deut­lich mehr als ver­ein­bart. Nun sagt mein Chef, ich müs­se die ange­sam­mel­ten Stun­den bis Ende Jahr mit Frei­zeit kom­pen­sie­ren – sonst sei­en sie weg. Darf er das tat­säch­lich anordnen?

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Wenn das Gratispäckli plötzlich kostet

Fra­ge: Letz­ten Monat lag ein klei­nes Päck­li im Brief­ka­sten: zwei Fläsch­chen mit Duft- und Bade­zu­sät­zen. Ich hielt es für ein Wer­be­ge­schenk und freu­te mich dar­über. In den nach­fol­gen­den Tagen habe ich die Pro­duk­te bereits benutzt. Zwei Wochen spä­ter kam plötz­lich eine Rech­nung: 29 Fran­ken, weil ich die Ware nicht zurück­ge­schickt hät­te. Bestellt habe ich nichts. Muss ich zahlen?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.