Frage der Woche

«Unten ohne» im Auto

Fra­ge: Als es in den letz­ten Tagen so heiss war, fuh­ren wir mit dem Auto in die Badi. Für die kur­ze Strecke und bei den heis­sen Tem­pe­ra­tu­ren woll­te ich nicht extra Schu­he dafür anzie­hen. Als wir ins Auto ein­ge­stie­gen sind und mein Mann mei­ne nack­ten Füs­se sah, mein­te er, das sei ver­bo­ten. Zum Auto­fah­ren müs­se man Schu­he tra­gen. Stimmt das?

Ant­wort: Nein. Laut Gesetz ist es nicht aus­drück­lich ver­bo­ten «unten ohne» also ohne Schu­he Auto zu fah­ren. An heis­sen Tagen wie jetzt ist die Ver­lockung gross, auch mal ohne Schu­he ins Auto zu stei­gen oder bloss mit Flip-Flops. Obwohl es kein aus­drück­li­ches Ver­bot gibt, müs­sen Sie als Fahr­zeug­len­ker das Stras­sen­ver­kehrs­ge­setz beach­ten. Die­ses schreibt vor, dass der Len­ker sein Fahr­zeug jeder­zeit so beherr­schen muss, dass er sei­nen Vor­sichts­pflich­ten nach­kom­men kann. Das kann bei unge­eig­ne­tem Schuh­werk pro­ble­ma­tisch sein. Meist hat man weni­ger Gefühl für die Peda­le. Gas und Brem­se kön­nen schlech­ter dosiert wer­den, man läuft eher Gefahr, vom Pedal abzu­rut­schen oder noch schlim­mer: Loses Schuh­werk ver­hed­dert sich in den Peda­len. Das kann zu schlim­men Unfäl­len füh­ren. Geht alles gut, kön­nen Sie ohne Schu­he oder gar mit High Heels Auto fah­ren. Pro­ble­me erge­ben sich, wenn durch das unge­eig­ne­te Schuh­werk ein Unfall ver­ur­sacht wird. Zum einen droht Ihnen eine straf­recht­li­che Ver­ur­tei­lung. Über­dies kann Ihnen unter Umstän­den auch der Fahr­aus­weis ent­zo­gen wer­den. Zudem kann die Ver­si­che­rung die Lei­stun­gen kür­zen oder auf Sie zurück­grei­fen, sodass Sie einen Teil des Scha­dens selbst tra­gen müs­sen. Die Tem­pe­ra­tu­ren spie­len im Übri­gen kei­ne Rol­le. So dür­fen Sie auch im tie­fen Win­ter mit San­da­len Auto fah­ren oder im Hoch­som­mer Gum­mi­stie­fel tra­gen. Emp­feh­lens­wert sind jedoch stets fla­che, feste Schu­he, wel­che gut am Fuss halten.

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Hätten Sie es gewusst?

Wohnung “besenrein“ reinigen?

Fra­ge: Ich habe mei­ne Miet­woh­nung auf Ende Monat gekün­digt. Im Miet­ver­trag steht nichts bezüg­lich des Umfangs der Schluss­rei­ni­gung. Ein Kol­le­ge hat mir nun gesagt, in einem sol­chen Fall habe ich Glück und müs­se die Woh­nung ledig­lich “besen­rein“ abge­ben. Stimmt das und was bedeu­tet das genau? Ant­wort: Nein, Ihr Kol­le­ge liegt falsch. Wie sau­ber ein Mie­ter die Woh­nung vor dem Aus­zug putzen

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Änderungskündigung rechtsmissbräuchlich?

Fra­ge: Mein Chef hat mir eine soge­nann­te Ände­rungs­kün­di­gung unter­brei­tet. Wenn ich nicht einen um 400 Fran­ken tie­fe­ren Lohn akzep­tie­re, wer­de er mei­nen Arbeits­ver­trag unter Ein­hal­tung der Kün­di­gungs­frist auf­lö­sen. Grund für die­ses Vor­ge­hen sei­en die mir bekann­ten wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten der Fir­ma, er kön­ne sich mei­nen bis­he­ri­gen Lohn nicht mehr lei­sten. Nun habe ich gehört, eine sol­che Ände­rungs­kün­di­gung sei rechts­miss­bräuch­lich und ungültig.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.