Frage der Woche

«Unten ohne» im Auto

Fra­ge: Als es in den letz­ten Tagen so heiss war, fuh­ren wir mit dem Auto in die Badi. Für die kur­ze Strecke und bei den heis­sen Tem­pe­ra­tu­ren woll­te ich nicht extra Schu­he dafür anzie­hen. Als wir ins Auto ein­ge­stie­gen sind und mein Mann mei­ne nack­ten Füs­se sah, mein­te er, das sei ver­bo­ten. Zum Auto­fah­ren müs­se man Schu­he tra­gen. Stimmt das?

Ant­wort: Nein. Laut Gesetz ist es nicht aus­drück­lich ver­bo­ten «unten ohne» also ohne Schu­he Auto zu fah­ren. An heis­sen Tagen wie jetzt ist die Ver­lockung gross, auch mal ohne Schu­he ins Auto zu stei­gen oder bloss mit Flip-Flops. Obwohl es kein aus­drück­li­ches Ver­bot gibt, müs­sen Sie als Fahr­zeug­len­ker das Stras­sen­ver­kehrs­ge­setz beach­ten. Die­ses schreibt vor, dass der Len­ker sein Fahr­zeug jeder­zeit so beherr­schen muss, dass er sei­nen Vor­sichts­pflich­ten nach­kom­men kann. Das kann bei unge­eig­ne­tem Schuh­werk pro­ble­ma­tisch sein. Meist hat man weni­ger Gefühl für die Peda­le. Gas und Brem­se kön­nen schlech­ter dosiert wer­den, man läuft eher Gefahr, vom Pedal abzu­rut­schen oder noch schlim­mer: Loses Schuh­werk ver­hed­dert sich in den Peda­len. Das kann zu schlim­men Unfäl­len füh­ren. Geht alles gut, kön­nen Sie ohne Schu­he oder gar mit High Heels Auto fah­ren. Pro­ble­me erge­ben sich, wenn durch das unge­eig­ne­te Schuh­werk ein Unfall ver­ur­sacht wird. Zum einen droht Ihnen eine straf­recht­li­che Ver­ur­tei­lung. Über­dies kann Ihnen unter Umstän­den auch der Fahr­aus­weis ent­zo­gen wer­den. Zudem kann die Ver­si­che­rung die Lei­stun­gen kür­zen oder auf Sie zurück­grei­fen, sodass Sie einen Teil des Scha­dens selbst tra­gen müs­sen. Die Tem­pe­ra­tu­ren spie­len im Übri­gen kei­ne Rol­le. So dür­fen Sie auch im tie­fen Win­ter mit San­da­len Auto fah­ren oder im Hoch­som­mer Gum­mi­stie­fel tra­gen. Emp­feh­lens­wert sind jedoch stets fla­che, feste Schu­he, wel­che gut am Fuss halten.

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Hätten Sie es gewusst?

Rückgabe trotz Garantieausschluss möglich?

Fra­ge: Auf­grund eines Inse­rats im Inter­net habe ich vor vier Wochen einen VW Golf gekauft. Im Kauf­ver­trag steht „Wie gese­hen so gefah­ren ohne Garan­tie ab Platz“. Nach­dem ich das Auto in den Ser­vice gebracht habe, teil­te mir der Gara­gist mit, der Per­so­nen­wa­gen wei­se einen mas­si­ven Rost­be­fall auf. Gemäss dem dar­auf­hin erstell­ten Gut­ach­ten ist das Fahr­zeug nicht mehr ver­kehrs­taug­lich. Zudem stellte

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Beinaheunfall mit einem Kind

Fra­ge: Ein Kol­le­ge erzähl­te kürz­lich, er hät­te einen schlim­men Unfall nur knapp ver­hin­dern kön­nen, als ihm ein Kind vor das Auto rann­te. Nach­dem er sein Fahr­zeug zum Ste­hen gebracht habe, sei die Mut­ter des Kin­des auf ihn zuge­lau­fen und habe ihn laut­hals beschimpft. Als Auto­fah­rer müs­se er bes­ser auf­pas­sen, wenn Kin­der in der Nähe sei­en. Das Kind spa­zier­te jedoch in

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.