Frage der Woche

Unliebsame Überraschung

Fra­ge: Ich bin schon lan­ge am Auto eines Freun­des inter­es­siert. Nach eini­gem hin und her haben wir den Kauf­ver­trag auf­ge­setzt und unter­zeich­net. Als ich am näch­sten Tag zur Abho­lung vor­bei­ging, stell­te ich mit Schrecken fest, dass das Auto über Nacht zer­kratzt wur­de. Ich habe den Kauf­preis noch nicht bezahlt. Der Wagen stand noch auf sei­nem Grund­stück, somit war das Auto doch unter der Obhut mei­nes Freun­des und er muss für die Repa­ra­tur aufkommen?

Ant­wort: Nein. Grund­sätz­lich gehen Nut­zen und Gefahr mit dem Abschluss des Kauf­ver­trags auf den Erwer­ber über. Das bedeu­tet, dass Sie bei­spiels­wei­se beim Kauf eines Huhns all die Eier erhal­ten, die sie nach Ver­trags­ab­schluss legt. Eine Aus­nah­me stellt die soge­nann­te Gat­tungs­wa­re dar. Die­se bezeich­net Sachen, die in gros­sen Men­gen vor­han­den und unter­ein­an­der aus­tausch­bar sind. Es han­delt sich mit ande­ren Wor­ten um iden­ti­sche Gegen­stän­de. Das sind bei­spiels­wei­se ein neu­es Buch, ein neu­er Gar­ten­stuhl oder ein Neu­wa­gen. Bei einer Gat­tungs­wa­re gehen Gefahr und Nut­zen erst auf den Käu­fer über, wenn das Kauf­ob­jekt aus­ge­son­dert ist. Das ist zum Bei­spiel dann der Fall, wenn ein Neu­wa­gen für Sie zur Abho­lung im Auto­haus bereit­steht. Im Gegen­satz zur Gat­tungs­wa­re han­delt es sich bei Spe­zies­wa­ren um Din­ge, die sich durch ihre Ein­zig­ar­tig­keit aus­zeich­nen. Als Bei­spie­le sind Ori­gi­nal­ge­mäl­de wie die Mona Lisa oder — ange­lehnt an Ihren Fall — ein Gebraucht­wa­gen zu nen­nen. Letz­te­rer zeich­net sich dadurch aus, dass es genau die­sen Wagen mit genau die­sen Gebrauchs­spu­ren nur ein­mal gibt. Wie schon erwähnt, gehen hier Gefahr und Nut­zen bereits beim Ver­trags­ab­schluss auf den Käu­fer über. Da Sie den Ver­trag am Vor­tag geschlos­sen haben, waren Sie bei der Beschä­di­gung bereits Trä­ger der Gefahr und müs­sen für den Scha­den lei­der sel­ber aufkommen.

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Hätten Sie es gewusst?

Kostenvoranschlag wertlos?

Fra­ge: Wir haben einen Schrei­ner mit ver­schie­de­nen Reno­va­ti­ons­ar­bei­ten in unse­rer Küche beauf­tragt. Er mach­te einen “unver­bind­li­chen Richt­preis (Preis­schät­zung) für den Küchen­um­bau“ in der Höhe von 15’000 Fran­ken. Mit der Arbeit waren wir zufrie­den. Nach der Been­di­gung der Arbei­ten kam aber die gros­se Über­ra­schung. Wir erhiel­ten näm­lich eine Rech­nung über 20’220 Fran­ken. Damit waren wir nicht ein­ver­stan­den. Der Schrei­ner will jedoch

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Nichts passiert und trotzdem Ausweisentzug?

Fra­ge: Vor einer Woche habe ich in der Nacht in einer Rechts­kur­ve die Kon­trol­le über mein Auto ver­lo­ren. Ich bin im Acker gelan­det. Es ist jedoch nichts wei­ter pas­siert. Lei­der ist kurz dar­auf die Poli­zei vor­bei­ge­fah­ren. Die Poli­zi­sten haben mir gesagt, es wer­de ein Straf­ver­fah­ren gegen mich eröff­net und ich müs­se ver­mut­lich zudem den Aus­weis abge­ben. Stimmt das, obwohl gar

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.