Leserfragen

Unfaire Nebenkosten?

Fra­ge: Als ich mei­ne letz­te Neben­ko­sten­ab­rech­nung erhielt, ist mir auf­ge­fal­len, dass mein Ver­mie­ter gewis­se Kosten gleich­mäs­sig auf alle Woh­nun­gen ver­teilt. So müs­sen etwa alle Mie­ter gleich hohe Kosten für die Haus­war­tung wie Trep­pen­rei­ni­gung und die Gar­ten­pfle­ge bezah­len. Bei uns im Haus woh­nen aber auch Fami­li­en mit Kin­dern. Die­se ver­ur­sa­chen mehr Schmutz im Trep­pen­haus, den der Abwart weg­räu­men muss. Zudem spie­len sie öfter im Gar­ten. Müs­sen die Kosten daher nicht nach Woh­nungs­grös­se und Benut­zung auf­ge­teilt werden?

Ant­wort: Nein. Neben­ko­sten kön­nen indi­vi­du­ell ver­rech­net wer­den (was ein Haus­halt tat­säch­lich ver­braucht) oder aber nach einem Ver­teil­schlüs­sel. Ihr Ver­mie­ter ver­teilt die Neben­ko­sten nach einem Ver­teil­schlüs­sel. Die­ser kommt zur Anwen­dung, wenn die indi­vi­du­el­le Zuord­nung der Kosten nicht mög­lich ist. Dabei wer­den die Kosten mög­lichst sach­ge­recht auf die ein­zel­nen Mie­ter ver­teilt. Es wird zwi­schen soge­nann­ten neu­tra­len und ver­brauchs­ab­hän­gi­gen Neben­ko­sten unter­schie­den. Die neu­tra­len Kosten wer­den nach Anzahl Woh­nun­gen ver­teilt, da sie nicht in direk­tem Zusam­men­hang zur Grös­se der Woh­nung ste­hen. Die ist bei­spiels­wei­se bei Anten­nen- und Kabel­ge­büh­ren der Fall. Bei den ver­brauchs­ab­hän­gi­gen Kosten hin­ge­gen erfolgt die Auf­tei­lung nach der Grös­se der Woh­nung. Dazu gehö­ren Abwas­ser- und Keh­richt­ge­büh­ren. Haus­war­tungs­ko­sten und Gar­ten­pfle­ge gehö­ren zu den neu­tra­len Neben­ko­sten. Sie wer­den nicht ver­brauchs­ab­hän­gig erho­ben. Ihr Ver­mie­ter muss die­se Neben­ko­sten des­halb nicht an die Woh­nungs­grös­se oder Benut­zung anpassen.

Wich­tig: Die ein­zel­nen Neben­ko­sten müs­sen aus­drück­lich im Miet­ver­trag auf­ge­führt sein. Sonst gel­ten sie als im Net­to­miet­zins inbe­grif­fen. Nicht zu den Neben­ko­sten gehö­ren Repa­ra­tu­ren und Auf­wen­dun­gen für den Unter­halt. Die­se Kosten muss der Ver­mie­ter übernehmen.

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Hätten Sie es gewusst?

Ein teurer Ehemann?

Fra­ge: Mein Mann ist begei­ster­ter Motor­rad­fah­rer. Nun hat er sich ein neu­es Motor­rad gekauft, um damit Ren­nen fah­ren zu kön­nen. Da wir nicht über vie­le Rück­la­gen ver­fü­gen, hat der das Motor­rad trotz mei­nes aus­drück­li­chen Wider­spruchs auf Raten gekauft. Wenn mein Mann die Raten nicht bezah­len kann, haf­te ich dann mit mei­nem Ver­mö­gen mit für sei­ne Schul­den? Bei der Hei­rat haben

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Wenn plötzlich der Vermieter in der Wohnung steht

Fra­ge: Mein Ver­mie­ter will mei­ne Woh­nung besich­ti­gen, um zu prü­fen, ob die Hei­zung ord­nungs­ge­mäss funk­tio­niert. Ich möch­te das jedoch nicht und habe ihm den Besuch ver­wei­gert. Er mein­te dar­auf­hin, dass er trotz­dem kom­me, da es noch immer sei­ne Woh­nung ist und er das Recht habe, jeder­zeit vor­bei­zu­kom­men. Muss ich ihn in mei­ne Woh­nung las­sen? Ant­wort: Ja. Zwar ver­liert der Vermieter

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.