Frage der Woche

Unfaire Nebenkosten?

Fra­ge: Als ich mei­ne letz­te Neben­ko­sten­ab­rech­nung erhielt, ist mir auf­ge­fal­len, dass mein Ver­mie­ter gewis­se Kosten gleich­mäs­sig auf alle Woh­nun­gen ver­teilt. So müs­sen etwa alle Mie­ter gleich hohe Kosten für die Haus­war­tung wie Trep­pen­rei­ni­gung und die Gar­ten­pfle­ge bezah­len. Bei uns im Haus woh­nen aber auch Fami­li­en mit Kin­dern. Die­se ver­ur­sa­chen mehr Schmutz im Trep­pen­haus, den der Abwart weg­räu­men muss. Zudem spie­len sie öfter im Gar­ten. Müs­sen die Kosten daher nicht nach Woh­nungs­grös­se und Benut­zung auf­ge­teilt werden?

Ant­wort: Nein. Neben­ko­sten kön­nen indi­vi­du­ell ver­rech­net wer­den (was ein Haus­halt tat­säch­lich ver­braucht) oder aber nach einem Ver­teil­schlüs­sel. Ihr Ver­mie­ter ver­teilt die Neben­ko­sten nach einem Ver­teil­schlüs­sel. Die­ser kommt zur Anwen­dung, wenn die indi­vi­du­el­le Zuord­nung der Kosten nicht mög­lich ist. Dabei wer­den die Kosten mög­lichst sach­ge­recht auf die ein­zel­nen Mie­ter ver­teilt. Es wird zwi­schen soge­nann­ten neu­tra­len und ver­brauchs­ab­hän­gi­gen Neben­ko­sten unter­schie­den. Die neu­tra­len Kosten wer­den nach Anzahl Woh­nun­gen ver­teilt, da sie nicht in direk­tem Zusam­men­hang zur Grös­se der Woh­nung ste­hen. Die ist bei­spiels­wei­se bei Anten­nen- und Kabel­ge­büh­ren der Fall. Bei den ver­brauchs­ab­hän­gi­gen Kosten hin­ge­gen erfolgt die Auf­tei­lung nach der Grös­se der Woh­nung. Dazu gehö­ren Abwas­ser- und Keh­richt­ge­büh­ren. Haus­war­tungs­ko­sten und Gar­ten­pfle­ge gehö­ren zu den neu­tra­len Neben­ko­sten. Sie wer­den nicht ver­brauchs­ab­hän­gig erho­ben. Ihr Ver­mie­ter muss die­se Neben­ko­sten des­halb nicht an die Woh­nungs­grös­se oder Benut­zung anpassen.

Wich­tig: Die ein­zel­nen Neben­ko­sten müs­sen aus­drück­lich im Miet­ver­trag auf­ge­führt sein. Sonst gel­ten sie als im Net­to­miet­zins inbe­grif­fen. Nicht zu den Neben­ko­sten gehö­ren Repa­ra­tu­ren und Auf­wen­dun­gen für den Unter­halt. Die­se Kosten muss der Ver­mie­ter übernehmen.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Wer zahlt, wenn Teenager sprayen?

Fra­ge: Mein 16-jäh­ri­ger Sohn wur­de erwischt, wie er mit einer Spray­do­se eine Skulp­tur ver­un­stal­te­te. Die Rei­ni­gung kostet 4’200 Fran­ken. Der Eigen­tü­mer fin­det, ich müs­se als Vater bezah­len, weil ich «für mein Kind ver­ant­wort­lich» sei. Stimmt das – oder haf­tet mein Sohn selbst?

Weiterlesen »

Die nicht abgeholte Kündigung

Fra­ge: In mei­nem Miet­ver­trag ist eine Kün­di­gungs­frist von drei Mona­ten vor­ge­se­hen. Ich habe die Woh­nung frist­ge­recht per Ein­schrei­ben gekün­digt. Der Brief wur­de vom Ver­mie­ter weder ent­ge­gen­ge­nom­men noch auf der Post abge­holt und kam als «nicht abge­holt» zurück. Ist mei­ne Kün­di­gung jetzt ungül­tig und muss ich auf einen spä­te­ren Ter­min noch­mals kündigen?

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.