Frage: Als ich meine letzte Nebenkostenabrechnung erhielt, ist mir aufgefallen, dass mein Vermieter gewisse Kosten gleichmässig auf alle Wohnungen verteilt. So müssen etwa alle Mieter gleich hohe Kosten für die Hauswartung wie Treppenreinigung und die Gartenpflege bezahlen. Bei uns im Haus wohnen aber auch Familien mit Kindern. Diese verursachen mehr Schmutz im Treppenhaus, den der Abwart wegräumen muss. Zudem spielen sie öfter im Garten. Müssen die Kosten daher nicht nach Wohnungsgrösse und Benutzung aufgeteilt werden?
Antwort: Nein. Nebenkosten können individuell verrechnet werden (was ein Haushalt tatsächlich verbraucht) oder aber nach einem Verteilschlüssel. Ihr Vermieter verteilt die Nebenkosten nach einem Verteilschlüssel. Dieser kommt zur Anwendung, wenn die individuelle Zuordnung der Kosten nicht möglich ist. Dabei werden die Kosten möglichst sachgerecht auf die einzelnen Mieter verteilt. Es wird zwischen sogenannten neutralen und verbrauchsabhängigen Nebenkosten unterschieden. Die neutralen Kosten werden nach Anzahl Wohnungen verteilt, da sie nicht in direktem Zusammenhang zur Grösse der Wohnung stehen. Die ist beispielsweise bei Antennen- und Kabelgebühren der Fall. Bei den verbrauchsabhängigen Kosten hingegen erfolgt die Aufteilung nach der Grösse der Wohnung. Dazu gehören Abwasser- und Kehrichtgebühren. Hauswartungskosten und Gartenpflege gehören zu den neutralen Nebenkosten. Sie werden nicht verbrauchsabhängig erhoben. Ihr Vermieter muss diese Nebenkosten deshalb nicht an die Wohnungsgrösse oder Benutzung anpassen.
Wichtig: Die einzelnen Nebenkosten müssen ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt sein. Sonst gelten sie als im Nettomietzins inbegriffen. Nicht zu den Nebenkosten gehören Reparaturen und Aufwendungen für den Unterhalt. Diese Kosten muss der Vermieter übernehmen.