Leserfragen

Unfaire Nebenkosten?

Fra­ge: Als ich mei­ne letz­te Neben­ko­sten­ab­rech­nung erhielt, ist mir auf­ge­fal­len, dass mein Ver­mie­ter gewis­se Kosten gleich­mäs­sig auf alle Woh­nun­gen ver­teilt. So müs­sen etwa alle Mie­ter gleich hohe Kosten für die Haus­war­tung wie Trep­pen­rei­ni­gung und die Gar­ten­pfle­ge bezah­len. Bei uns im Haus woh­nen aber auch Fami­li­en mit Kin­dern. Die­se ver­ur­sa­chen mehr Schmutz im Trep­pen­haus, den der Abwart weg­räu­men muss. Zudem spie­len sie öfter im Gar­ten. Müs­sen die Kosten daher nicht nach Woh­nungs­grös­se und Benut­zung auf­ge­teilt werden?

Ant­wort: Nein. Neben­ko­sten kön­nen indi­vi­du­ell ver­rech­net wer­den (was ein Haus­halt tat­säch­lich ver­braucht) oder aber nach einem Ver­teil­schlüs­sel. Ihr Ver­mie­ter ver­teilt die Neben­ko­sten nach einem Ver­teil­schlüs­sel. Die­ser kommt zur Anwen­dung, wenn die indi­vi­du­el­le Zuord­nung der Kosten nicht mög­lich ist. Dabei wer­den die Kosten mög­lichst sach­ge­recht auf die ein­zel­nen Mie­ter ver­teilt. Es wird zwi­schen soge­nann­ten neu­tra­len und ver­brauchs­ab­hän­gi­gen Neben­ko­sten unter­schie­den. Die neu­tra­len Kosten wer­den nach Anzahl Woh­nun­gen ver­teilt, da sie nicht in direk­tem Zusam­men­hang zur Grös­se der Woh­nung ste­hen. Die ist bei­spiels­wei­se bei Anten­nen- und Kabel­ge­büh­ren der Fall. Bei den ver­brauchs­ab­hän­gi­gen Kosten hin­ge­gen erfolgt die Auf­tei­lung nach der Grös­se der Woh­nung. Dazu gehö­ren Abwas­ser- und Keh­richt­ge­büh­ren. Haus­war­tungs­ko­sten und Gar­ten­pfle­ge gehö­ren zu den neu­tra­len Neben­ko­sten. Sie wer­den nicht ver­brauchs­ab­hän­gig erho­ben. Ihr Ver­mie­ter muss die­se Neben­ko­sten des­halb nicht an die Woh­nungs­grös­se oder Benut­zung anpassen.

Wich­tig: Die ein­zel­nen Neben­ko­sten müs­sen aus­drück­lich im Miet­ver­trag auf­ge­führt sein. Sonst gel­ten sie als im Net­to­miet­zins inbe­grif­fen. Nicht zu den Neben­ko­sten gehö­ren Repa­ra­tu­ren und Auf­wen­dun­gen für den Unter­halt. Die­se Kosten muss der Ver­mie­ter übernehmen.

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Hätten Sie es gewusst?

Rückgabe erlaubt?

Fra­ge: Ich habe vor einer Woche einen neu­en Fern­se­her für 900 Fran­ken gekauft. Ich habe die Opti­on gewählt, in monat­li­chen Raten zu bezah­len inklu­si­ve dem Zins für zwei Jah­re. Jetzt erhielt ich aber eine teu­re Arzt­rech­nung und da ich zur Zeit etwas knapp bei Kas­se bin, kann ich mir den Fern­se­her nun nicht mehr lei­sten. Daher möch­te ich den Fernseher

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Neuer Vertrag – was nun?

Fra­ge: Anfang die­ses Jah­res wur­de die Woh­nung total­sa­niert, in der ich woh­ne. Nun erhielt ich vom Ver­mie­ter einen neu­en Miet­ver­trag zuge­schickt, den ich gegen­zeich­nen soll­te. Grund­sätz­lich bin ich mit dem neu­en Ver­trag ein­ver­stan­den, ledig­lich ein Punkt bei den Neben­ko­sten akzep­tie­re ich nicht. Kann ich die ent­spre­chen­de Klau­sel durch­strei­chen, bevor ich den Ver­trag unter­zeich­ne? Ant­wort: Nein. Denn Ach­tung, wenn Sie den

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.