Leserfragen

Überstunden gegen meinen Willen auszahlen?

Fra­ge: Ich habe bei mei­nem der­zei­ti­gen Arbeit­ge­ber auf Ende August gekün­digt. Ich habe bis dahin noch 5 Feri­en­ta­ge und 2 Wochen Über­stun­den zugu­te. Ich teil­te mei­nem Chef mit, dass ich die letz­ten drei Wochen im August frei machen möch­te. Die­ser wei­gert sich aber und will mir die Über­stun­den aus­zah­len. Darf er das auch gegen mei­nen Willen?

Ant­wort: Ja. Über­stun­den sind Arbeits­stun­den, wel­che über die ver­trag­li­che, betriebs- oder bran­chen­üb­li­che Arbeits­zeit hin­aus gelei­stet wer­den. Als Arbeit­neh­mer sind Sie ver­pflicht, Über­stun­den zu lei­sten, sofern die­se not­wen­dig sind, Sie die­se zu lei­sten ver­mö­gen und sie Ihnen zuge­mu­tet wer­den kön­nen. Wenn Sie sich grund­los wei­gern, die Über­stun­den zu lei­sten, kann Ihnen die frist­lo­se Kün­di­gung dro­hen wegen Arbeits­ver­wei­ge­rung. Über­stun­den kön­nen einer­seits aus­be­zahlt wer­den. Der Arbeit­neh­mer hat dann Anspruch auf den Nor­mal­lohn plus einen Zuschlag von min­de­stens 25 %. Ande­rer­seits kön­nen Über­stun­den mit Frei­zeit abge­gol­ten wer­den. Dann hat der Arbeit­neh­mer Anspruch auf Frei­zeit von min­de­stens glei­cher Dau­er. Eine sol­che Kom­pen­sa­ti­on muss aber im Vor­aus zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer ver­ein­bart wor­den sein. Von die­sen Vor­schrif­ten zu den Über­stun­den kann jedoch im gegen­sei­ti­gen Ein­ver­ständ­nis schrift­lich abge­wi­chen wer­den. So kann etwa im Arbeits­ver­trag ver­ein­bart wer­den, dass Über­stun­den weder kom­pen­siert noch aus­be­zahlt wer­den oder dass Über­stun­den bereits im Lohn ent­hal­ten sind. Da Ihr Chef der Kom­pen­sa­ti­on mit Frei­zeit nicht zustimmt, bleibt Ihnen nur nach­zu­se­hen, ob in ihrem Arbeits­ver­trag oder gege­be­nen­falls einem Gesamt­ar­beits­ver­trag eine Bestim­mung ent­hal­ten ist, wel­che die Abgel­tung durch Frei­zeit ein­räumt. Wenn das nicht der Fall ist, müs­sen Sie bis zum Kün­di­gungs­ter­min arbei­ten und erhal­ten einen etwas höhe­ren Lohn.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

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