Frage der Woche

Überstunden gegen meinen Willen auszahlen?

Fra­ge: Ich habe bei mei­nem der­zei­ti­gen Arbeit­ge­ber auf Ende August gekün­digt. Ich habe bis dahin noch 5 Feri­en­ta­ge und 2 Wochen Über­stun­den zugu­te. Ich teil­te mei­nem Chef mit, dass ich die letz­ten drei Wochen im August frei machen möch­te. Die­ser wei­gert sich aber und will mir die Über­stun­den aus­zah­len. Darf er das auch gegen mei­nen Willen?

Ant­wort: Ja. Über­stun­den sind Arbeits­stun­den, wel­che über die ver­trag­li­che, betriebs- oder bran­chen­üb­li­che Arbeits­zeit hin­aus gelei­stet wer­den. Als Arbeit­neh­mer sind Sie ver­pflicht, Über­stun­den zu lei­sten, sofern die­se not­wen­dig sind, Sie die­se zu lei­sten ver­mö­gen und sie Ihnen zuge­mu­tet wer­den kön­nen. Wenn Sie sich grund­los wei­gern, die Über­stun­den zu lei­sten, kann Ihnen die frist­lo­se Kün­di­gung dro­hen wegen Arbeits­ver­wei­ge­rung. Über­stun­den kön­nen einer­seits aus­be­zahlt wer­den. Der Arbeit­neh­mer hat dann Anspruch auf den Nor­mal­lohn plus einen Zuschlag von min­de­stens 25 %. Ande­rer­seits kön­nen Über­stun­den mit Frei­zeit abge­gol­ten wer­den. Dann hat der Arbeit­neh­mer Anspruch auf Frei­zeit von min­de­stens glei­cher Dau­er. Eine sol­che Kom­pen­sa­ti­on muss aber im Vor­aus zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer ver­ein­bart wor­den sein. Von die­sen Vor­schrif­ten zu den Über­stun­den kann jedoch im gegen­sei­ti­gen Ein­ver­ständ­nis schrift­lich abge­wi­chen wer­den. So kann etwa im Arbeits­ver­trag ver­ein­bart wer­den, dass Über­stun­den weder kom­pen­siert noch aus­be­zahlt wer­den oder dass Über­stun­den bereits im Lohn ent­hal­ten sind. Da Ihr Chef der Kom­pen­sa­ti­on mit Frei­zeit nicht zustimmt, bleibt Ihnen nur nach­zu­se­hen, ob in ihrem Arbeits­ver­trag oder gege­be­nen­falls einem Gesamt­ar­beits­ver­trag eine Bestim­mung ent­hal­ten ist, wel­che die Abgel­tung durch Frei­zeit ein­räumt. Wenn das nicht der Fall ist, müs­sen Sie bis zum Kün­di­gungs­ter­min arbei­ten und erhal­ten einen etwas höhe­ren Lohn.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Wohnung “besenrein“ reinigen?

Fra­ge: Ich habe mei­ne Miet­woh­nung auf Ende Monat gekün­digt. Im Miet­ver­trag steht nichts bezüg­lich des Umfangs der Schluss­rei­ni­gung. Ein Kol­le­ge hat mir nun gesagt, in einem sol­chen Fall habe ich Glück und müs­se die Woh­nung ledig­lich “besen­rein“ abge­ben. Stimmt das und was bedeu­tet das genau? Ant­wort: Nein, Ihr Kol­le­ge liegt falsch. Wie sau­ber ein Mie­ter die Woh­nung vor dem Aus­zug putzen

Weiterlesen »

Änderungskündigung rechtsmissbräuchlich?

Fra­ge: Mein Chef hat mir eine soge­nann­te Ände­rungs­kün­di­gung unter­brei­tet. Wenn ich nicht einen um 400 Fran­ken tie­fe­ren Lohn akzep­tie­re, wer­de er mei­nen Arbeits­ver­trag unter Ein­hal­tung der Kün­di­gungs­frist auf­lö­sen. Grund für die­ses Vor­ge­hen sei­en die mir bekann­ten wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten der Fir­ma, er kön­ne sich mei­nen bis­he­ri­gen Lohn nicht mehr lei­sten. Nun habe ich gehört, eine sol­che Ände­rungs­kün­di­gung sei rechts­miss­bräuch­lich und ungültig.

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.