Frage: Ich habe bei meinem derzeitigen Arbeitgeber auf Ende August gekündigt. Ich habe bis dahin noch 5 Ferientage und 2 Wochen Überstunden zugute. Ich teilte meinem Chef mit, dass ich die letzten drei Wochen im August frei machen möchte. Dieser weigert sich aber und will mir die Überstunden auszahlen. Darf er das auch gegen meinen Willen?
Antwort: Ja. Überstunden sind Arbeitsstunden, welche über die vertragliche, betriebs- oder branchenübliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Als Arbeitnehmer sind Sie verpflicht, Überstunden zu leisten, sofern diese notwendig sind, Sie diese zu leisten vermögen und sie Ihnen zugemutet werden können. Wenn Sie sich grundlos weigern, die Überstunden zu leisten, kann Ihnen die fristlose Kündigung drohen wegen Arbeitsverweigerung. Überstunden können einerseits ausbezahlt werden. Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf den Normallohn plus einen Zuschlag von mindestens 25 %. Andererseits können Überstunden mit Freizeit abgegolten werden. Dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Freizeit von mindestens gleicher Dauer. Eine solche Kompensation muss aber im Voraus zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart worden sein. Von diesen Vorschriften zu den Überstunden kann jedoch im gegenseitigen Einverständnis schriftlich abgewichen werden. So kann etwa im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass Überstunden weder kompensiert noch ausbezahlt werden oder dass Überstunden bereits im Lohn enthalten sind. Da Ihr Chef der Kompensation mit Freizeit nicht zustimmt, bleibt Ihnen nur nachzusehen, ob in ihrem Arbeitsvertrag oder gegebenenfalls einem Gesamtarbeitsvertrag eine Bestimmung enthalten ist, welche die Abgeltung durch Freizeit einräumt. Wenn das nicht der Fall ist, müssen Sie bis zum Kündigungstermin arbeiten und erhalten einen etwas höheren Lohn.