Frage der Woche

Teurer als abgemacht

Fra­ge: Um mein Auto zu repa­rie­ren, brach­te ich die­ses zum Gara­gi­sten. Für die Arbei­ten ver­ab­re­de­ten wir einen Preis von 350 Fran­ken. Als ich das Auto abho­len woll­te, mein­te der Gara­gist, die Repa­ra­tur wäre nun doch 40 Fran­ken teu­rer, da die Arbei­ten auf­wen­di­ger waren, als er anfäng­lich dach­te. Muss ich die zusätz­li­chen 40 Fran­ken bezahlen?

Ant­wort: Nein. Grund­sätz­lich kann der Preis auf vier Arten ver­ein­bart wer­den. Wird ein fester Preis ver­ein­bart, kann kein höhe­rer Preis im Nach­hin­ein ver­langt wer­den. Aus­ge­nom­men, wenn nicht vor­her­seh­ba­re, aus­ser­or­dent­li­che Umstän­de ein­tre­ten, wie etwa eine uner­war­te­te Ver­teue­rung von Ersatz­tei­len. In einem sol­chen Fall kön­nen die Mehr­ko­sten in Rech­nung gestellt wer­den. Ist die Repa­ra­tur weni­ger kost­spie­lig als ver­ein­bart, muss den­noch der vol­le ver­ein­bar­te Preis bezahlt wer­den. Bei einem Kosten­dach wird ein Preis­li­mit fest­ge­legt. Bis zum ver­ein­bar­ten Preis kön­nen die Kosten in Rech­nung gestellt wer­den, nicht aber dar­über hin­aus. Im Gegen­satz zum fest ver­ein­bar­ten Preis müs­sen bloss die tat­säch­li­chen Kosten bezahlt wer­den. Liegt der effek­ti­ve Auf­wand unter dem Preis­li­mit, muss nur die­ser bezahlt wer­den. Wird ein unge­fäh­rer Preis ver­ein­bart, kann der tat­säch­li­che Auf­wand in Rech­nung gestellt wer­den. Eine Über­schrei­tung der ver­ein­bar­ten Kosten von mehr als rund zehn Pro­zent ist jedoch unzu­läs­sig. Wur­de kein Preis abge­spro­chen, son­dern ledig­lich «gemäss Auf­wand» oder «nach Regie» ver­ein­bart, kön­nen alle effek­ti­ven Kosten in Rech­nung gestellt wer­den. Da Sie mit Ihrem Gara­gi­sten einen festen Preis von 350 Fran­ken ver­ab­re­det haben, schul­den Sie auch bloss die­sen Betrag. Dass die Repa­ra­tur auf­wen­di­ger als erwar­tet war, ist kein aus­ser­or­dent­li­cher Umstand, der eine Kosten­er­hö­hung recht­fer­ti­gen wür­de. Sie müs­sen die zusätz­li­chen 40 Fran­ken nicht bezahlen.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.