Frage der Woche

Tempoüberschreitung mit kaputtem Tacho

Fra­ge: Ein Kol­le­ge behaup­tet, Velo­fah­rer wür­den nicht gebüsst, weil sie kei­nen Tacho haben und ihre Geschwin­dig­keit gar nicht ken­nen. Ich selbst wur­de aber aus­ser­orts mit 118 km/h (erlaubt 80 km/h) geblitzt. Mein Tacho war defekt. Habe ich mit einer Ein­spra­che eine Chance?

Ant­wort: Ehr­lich gesagt, nein. Weder das Velo noch Ihr Auto bewe­gen sich in einem rechts­frei­en Raum. Auch Velo­fah­rer müs­sen ihre Geschwin­dig­keit den Ver­hält­nis­sen anpas­sen. Wer etwa in einer engen 30er‑Zone tal­wärts „im Sturz­flug“ unter­wegs ist, ris­kiert sehr wohl eine Bus­se – not­falls wegen unan­ge­pass­ter Geschwin­dig­keit oder Gefähr­dung. Für schnel­le E‑Bikes mit Unter­stüt­zung bis 45 km/h gilt bei neu­en Velos eine Tachopflicht. Hier kön­nen Über­schrei­tun­gen in einer Tem­po-30-Zone direkt gemes­sen und bestraft werden.

Zu Ihrem Fall: Juri­stisch unter­schei­det man zwi­schen dem objek­ti­ven Tat­be­stand (Was ist pas­siert?) und dem sub­jek­ti­ven Tat­be­stand (mit wel­cher inne­ren Hal­tung wur­de gehan­delt?). Eine Über­schrei­tung von 38 km/h aus­ser­orts erfüllt den objek­ti­ven Tat­be­stand der gro­ben Ver­kehrs­re­gel­ver­let­zung – dar­an ändert der defek­te Tacho nichts. Span­nen­der ist die inne­re Sei­te: Für eine gro­be Ver­kehrs­re­gel­ver­let­zung genügt grob­fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten. Als orts­kun­di­ger, erfah­re­ner Len­ker ken­nen Sie die Begren­zung, und der Unter­schied im Fahr­ge­fühl zwi­schen 80 km/h und fast 120 km/h ist deut­lich. Wer trotz­dem so schnell unter­wegs ist, nimmt eine mas­si­ve Über­schrei­tung zumin­dest in Kauf. Das wer­tet die Recht­spre­chung regel­mäs­sig als gro­be Fahr­läs­sig­keit. Ein kaput­ter Tacho ent­schul­digt die­se Sorg­falts­pflicht­ver­let­zung nicht – im Gegen­teil: Wenn ein Instru­ment defekt ist, muss man sich umso mehr auf die Stras­se und den Ver­kehr ach­ten. Mit einer Ver­ur­tei­lung und einem Füh­rer­aus­weis­ent­zug ist daher zu rechnen.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.