Frage der Woche

Stillgestanden und trotzdem gebüsst?

Fra­ge: Neu­lich war ich mit dem Last­wa­gen in einer Fuss­gän­ger­zo­ne unter­wegs. Ich bemerk­te einen Fuss­gän­ger, der auf sein Han­dy fixiert war. Er hat mei­nen Last­wa­gen daher nicht wahr­ge­nom­men. Als er nur noch weni­ge Meter von mir ent­fernt war, habe ich mein Fahr­zeug zum Still­stand gebracht. Trotz­dem lief er unge­bremst in mein Fahr­zeug. Obwohl der Mann unter Dro­gen­ein­fluss stand, habe ich eine Bus­se von 100 Fran­ken bekom­men. Muss ich die­se tat­säch­lich bezahlen?

Ant­wort: Nach Ansicht des Bun­des­ge­richts, Ja. Fuss­gän­ger­zo­nen sind grund­sätz­lich Fuss­gän­gern vor­be­hal­ten. Wird aus­nahms­wei­se beschränk­ter Fahr­zeug­ver­kehr zuge­las­sen, darf höch­stens im Schritt­tem­po gefah­ren wer­den. Die Fuss­gän­ger haben dabei immer Vor­tritt. Nach dem soge­nann­ten Ver­trau­ens­grund­satz darf jeder Stras­sen­be­nüt­zer auf das ord­nungs­ge­mäs­se Ver­hal­ten der ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer ver­trau­en. Der Ver­trau­ens­grund­satz wird dann beschränkt, wenn Anzei­chen dafür bestehen, dass sich ein Stras­sen­be­nüt­zer nicht rich­tig ver­hal­ten wird. Fahr­zeug­füh­rer sind ver­pflich­tet, die übri­gen Stras­sen­be­nüt­zer zu war­nen, wenn es die Sicher­heit erfor­dert. In einem ähn­li­chen Fall hat das Bun­des­ge­richt argu­men­tiert, dass der Len­ker des Fahr­zeugs nicht dar­auf ver­trau­en durf­te, dass der Fuss­gän­ger das Fahr­zeug noch recht­zei­tig wahr­neh­men wird. Er hät­te sich viel­mehr der – vom ste­hen­den Fahr­zeug aus­ge­hen­den – Gefahr bewusst sein und hupen müs­sen. Mit gros­ser Wahr­schein­lich­keit wäre dadurch die Kol­li­si­on ver­hin­dert wor­den. Ob die feh­len­de Auf­merk­sam­keit nicht nur auf den Blick auf das Han­dy, son­dern auch auf den Dro­gen­kon­sum zurück­zu­füh­ren ist, spielt kei­ne Rol­le. Ihr Ver­hal­ten stellt somit eine ein­fa­che Ver­let­zung der Ver­kehrs­re­geln dar und die Bus­se dürf­te des­halb in einem Gerichts­ver­fah­ren kaum umzu­stos­sen sein.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Darf ich beschwipst die Piste runterfahren?

Fra­ge: Nach einer feucht­fröh­li­chen Après-Ski-Fei­er behaup­te­te mein Freund, auf der Ski­pi­ste gäbe es kei­ne Alko­hol­gren­ze wie im Stras­sen­ver­kehr und des­halb sei auch „betrun­ken Ski fah­ren“ völ­lig legal. Stimmt das wirk­lich? Ant­wort: Ja, aller­dings ist es nicht ganz so ein­fach – und auf der siche­ren Sei­te ist Ihr Freund kei­nes­falls. Fakt ist: In der Schweiz exi­stiert für Ski­pi­sten tat­säch­lich kei­ne konkrete,

Weiterlesen »

Plötzliche Kündigung vor der Pension

Fra­ge: Ich bin seit über 35 Jah­ren als Elek­tri­ker in der­sel­ben Fir­ma ange­stellt. Kurz vor mei­ner Pen­si­on hat mir der neue Chef über­ra­schend gekün­digt, angeb­lich aus Grün­den der Erschöp­fung und wegen Kon­flik­ten mit mei­nem direk­ten Vor­ge­setz­ten. Die Kün­di­gung kam ohne Vor­war­nung. Darf er das ein­fach so – ins­be­son­de­re, weil ich kurz vor der Pen­sio­nie­rung ste­he und mein gan­zes Berufs­le­ben für

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.