Frage der Woche

Stillgestanden und trotzdem gebüsst?

Fra­ge: Neu­lich war ich mit dem Last­wa­gen in einer Fuss­gän­ger­zo­ne unter­wegs. Ich bemerk­te einen Fuss­gän­ger, der auf sein Han­dy fixiert war. Er hat mei­nen Last­wa­gen daher nicht wahr­ge­nom­men. Als er nur noch weni­ge Meter von mir ent­fernt war, habe ich mein Fahr­zeug zum Still­stand gebracht. Trotz­dem lief er unge­bremst in mein Fahr­zeug. Obwohl der Mann unter Dro­gen­ein­fluss stand, habe ich eine Bus­se von 100 Fran­ken bekom­men. Muss ich die­se tat­säch­lich bezahlen?

Ant­wort: Nach Ansicht des Bun­des­ge­richts, Ja. Fuss­gän­ger­zo­nen sind grund­sätz­lich Fuss­gän­gern vor­be­hal­ten. Wird aus­nahms­wei­se beschränk­ter Fahr­zeug­ver­kehr zuge­las­sen, darf höch­stens im Schritt­tem­po gefah­ren wer­den. Die Fuss­gän­ger haben dabei immer Vor­tritt. Nach dem soge­nann­ten Ver­trau­ens­grund­satz darf jeder Stras­sen­be­nüt­zer auf das ord­nungs­ge­mäs­se Ver­hal­ten der ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer ver­trau­en. Der Ver­trau­ens­grund­satz wird dann beschränkt, wenn Anzei­chen dafür bestehen, dass sich ein Stras­sen­be­nüt­zer nicht rich­tig ver­hal­ten wird. Fahr­zeug­füh­rer sind ver­pflich­tet, die übri­gen Stras­sen­be­nüt­zer zu war­nen, wenn es die Sicher­heit erfor­dert. In einem ähn­li­chen Fall hat das Bun­des­ge­richt argu­men­tiert, dass der Len­ker des Fahr­zeugs nicht dar­auf ver­trau­en durf­te, dass der Fuss­gän­ger das Fahr­zeug noch recht­zei­tig wahr­neh­men wird. Er hät­te sich viel­mehr der – vom ste­hen­den Fahr­zeug aus­ge­hen­den – Gefahr bewusst sein und hupen müs­sen. Mit gros­ser Wahr­schein­lich­keit wäre dadurch die Kol­li­si­on ver­hin­dert wor­den. Ob die feh­len­de Auf­merk­sam­keit nicht nur auf den Blick auf das Han­dy, son­dern auch auf den Dro­gen­kon­sum zurück­zu­füh­ren ist, spielt kei­ne Rol­le. Ihr Ver­hal­ten stellt somit eine ein­fa­che Ver­let­zung der Ver­kehrs­re­geln dar und die Bus­se dürf­te des­halb in einem Gerichts­ver­fah­ren kaum umzu­stos­sen sein.

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Hätten Sie es gewusst?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.