Frage: Ich bin zur Zeit arbeitslos. In der Zwischenzeit habe ich eine Teilzeitstelle gefunden, bei der ich während zwei Tagen arbeite. Die letzten Monate erhielt ich wie gewohnt eine Arbeitslosenentschädigung. Diesen Monat habe ich einige Tage mehr gearbeitet und keine Entschädigung mehr erhalten. Habe ich nicht Anspruch auf das Geld?
Antwort: Nein. Arbeitslose, welche einen Zwischenverdienst annehmen, erhalten von der Arbeitslosenkasse sogenannte Kompensationszahlungen. In der Regel erfolgen diese Zahlungen während 12 Monaten, in Ausnahmefällen auch länger. Der ausbezahlte Betrag ist die Differenz zwischen dem Zwischenverdienst und dem versicherten Lohn aus dem alten Arbeitsverhältnis. Rund 70 – 80 % dieser Differenz wird dem Versicherten ausbezahlt. Diese Kompensationszahlungen werden jedoch bloss solange ausbezahlt, solange der erzielte Erlös aus dem Zwischenverdienst tiefer ist als das Arbeitslosentaggeld. Da Sie letzten Monat mehr Tage gearbeitet haben als sonst, haben Sie mehr verdient als Ihr Arbeitslosentaggeld beträgt. Daher haben Sie diesen Monat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung. Dennoch sind Sie mit einem Zwischenverdienst nicht schlechter gestellt als ohne. Denn insgesamt haben Sie mit einem Zwischenverdienst eine längere Bezugsdauer der Entschädigungsgelder. Die Kompensationszahlungen werden in Taggelder umgerechnet. Durch den Zwischenverdienst beziehen Sie somit weniger Taggelder pro Monat, wodurch Ihr Maximalanspruch an Taggelder für eine längere Zeitspanne ausreicht. Wichtig zu wissen ist, dass Sie keine Arbeitsstelle mit Dumpinglöhnen annehmen sollten. Die Arbeitslosenkasse rechnet Ihnen in einem solchen Fall den orts- und berufsüblichen Lohn an. Unter Umständen erhalten Sie dann weniger Geld, als dass Sie ohne Zwischenverdienst erzielt hätten.