Frage der Woche

So weit kommt’s noch!

Fra­ge: In mei­nen Betrieb müs­sen wir zur Oster­zeit Hasen­oh­ren tra­gen. Zudem dro­hen uns neu­er­dings im Dezem­ber die­se komi­schen Sami­ch­laus-Kap­pen sowie ein Schmink­zwang. Das ist doch ein­fach nur pein­lich! Müs­sen wir uns den­noch an die Vor­schrift des Chefs halten?

Ant­wort: Nein. Der Arbeit­ge­ber hat gegen­über sei­nen Ange­stell­ten ein Wei­sungs­recht. Die­se Wei­sun­gen erstrecken sich nicht nur auf die Aus­füh­rung der Arbeit, son­dern kön­nen auch Klei­der­vor­schrif­ten beinhal­ten. Und obwohl sol­che Klei­der­vor­ga­ben einen Ein­griff in das Per­sön­lich­keits­recht bedeu­ten, muss man ins­be­son­de­re in Betrie­ben mit einer spe­zi­el­len Ziel­set­zung stren­ge­re Regeln ertra­gen. So dür­fen Pfle­gen­de bei­spiels­wei­se oft­mals kei­ne sicht­ba­ren Täto­wie­run­gen oder Pier­cings tra­gen und in Gross­ban­ken sind T‑Shirts, rücken­freie Ober­tei­le und Turn­schu­he nicht ger­ne gese­hen. Nicht gefal­len las­sen muss man sich aber sach­lich nicht begründ­ba­re, offen­sicht­lich schi­ka­nö­se oder sexi­sti­sche Wei­sun­gen. So ist es – wie in Ihrem Fall – nicht zuläs­sig, von einer Ver­käu­fe­rin in einer Bäcke­rei zu ver­lan­gen, dass sie zur Oster­zeit einen Haar­reif mit Hasen­oh­ren trägt. Auch ein Schmink­zwang greift zu sehr in Ihre per­sön­li­chen Rech­te ein. Und die von Ihnen erwähn­te Sami­ch­laus-Kap­pe zum 6. Dezem­ber dürf­te eben­falls ein Grenz­fall sein. Suchen Sie am besten das Gespräch und erklä­ren Sie Ihrem Chef, dass Sie sich durch sei­ne Klei­der­vor­schrif­ten dis­kri­mi­niert füh­len und lächer­lich wir­ken kön­nen. Hält der Chef trotz eines Gesprächs an dis­kri­mi­nie­ren­den Klei­der­vor­schrif­ten fest, müs­sen Sie die­se nicht befol­gen. Falls Sie sich jedoch einer berech­tig­ten Wei­sung wider­set­zen, ver­stos­sen Sie gegen Ihre Treue­pflicht als Arbeit­neh­mer und müs­sen mit Kon­se­quen­zen rech­nen. Die­se rei­chen von einer ein­fa­chen Abmah­nung bis hin zur frist­lo­sen Entlassung.

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Hätten Sie es gewusst?

Beinaheunfall mit einem Kind

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Baubewilligungspflicht auch ohne Bauarbeiten?

Fra­ge: Ich habe vor einem Jahr ein altes Bau­ern­haus gekauft. Um mir neben­her etwas Geld zu ver­die­nen, habe ich im Schopf eine Repa­ra­tur­werk­statt ein­ge­rich­tet. Für das Ein­rich­ten der Werk­statt waren kei­ner­lei Umbau­ar­bei­ten not­wen­dig. Ich habe daher auch kei­ne Bau­be­wil­li­gung ein­ge­holt. Nun hat mir ein Bekann­ter gesagt, dies sei nicht zuläs­sig. Auch ohne Umbau­ar­bei­ten müs­se ich eine Bau­be­wil­li­gung ein­ho­len. Stimmt das?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.