Leserfragen

Sind seine Schulden auch meine Schulden?

Fra­ge: Mein Mann hat sich neu einen teu­ren Old­ti­mer gekauft. Da wir nicht über so viel Geld ver­fü­gen, muss­te er dafür einen Klein­kre­dit bei unse­rer Bank auf­neh­men. Ich war von Beginn an aus­drück­lich gegen den Kauf des Autos und die Auf­nah­me des Kre­dits. Haf­te ich trotz­dem mit mei­nem Ver­mö­gen mit, wenn mein Mann den Kre­dit nicht mehr zurück­zah­len kann?

Ant­wort: Nein. Jeder Ehe­part­ner ver­wal­tet und nutzt sein Ver­mö­gen allei­ne. Genau wie er auch nur mit sei­nem eige­nen Ver­mö­gen für sei­ne Schul­den gra­de zu ste­hen hat. Das gilt für alle Ver­trä­ge, die nicht im Inter­es­se der Fami­lie, son­dern aus­schliess­lich für per­sön­li­che Inter­es­sen eines Ehe­gat­ten abge­schlos­sen wur­den. Der Ehe­part­ner wird nicht mit­ver­pflich­tet. Unter sol­che Ver­trä­ge fal­len soge­nann­te Luxus­ar­ti­kel wie kost­spie­li­ge Hob­bys, teu­re Möbel und auch Kre­dit­ver­trä­ge wie jener, der Ihr Mann für den Kauf des Old­ti­mers ange­schlos­sen hat. Da Sie dem Kre­dit nicht zuge­stimmt, son­dern aus­drück­lich abge­lehnt haben, haf­tet Ihr Mann allei­ne mit sei­nem eige­nen Ver­mö­gen und die Bank kann nur ihn betrei­ben. Anders ist die Situa­ti­on bei Ver­trä­gen, die für lau­fen­de Bedürf­nis­se der Fami­lie abge­schlos­sen wur­den. Hier haf­ten die zusam­men­le­ben­den Ehe­gat­ten gemein­sam für die Schul­den. Lau­fen­de Bedürf­nis­se umfas­sen den not­wen­di­gen und übli­chen täg­li­chen Unter­halt. Dazu zäh­len etwa die Strom­ko­sten der Woh­nung, Haus­halts­ge­rä­te oder Kosten für Lebens­mit­tel und Klei­der. Für sol­che Kosten haf­ten bei­de Ehe­gat­ten gemein­sam. Das gilt auch, wenn ein Ehe­gat­te nichts vom Kauf wuss­te oder sogar dage­gen war. Über­schrei­tet ein Ehe­gat­te wie­der­holt mas­siv sei­ne Ver­tre­tungs­be­fug­nis gegen­über der ehe­li­chen Gemein­schaft, kann der ande­re vom Gericht ver­lan­gen, dass die­se ein­ge­schränkt oder gar ganz ent­zo­gen wird.

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Hätten Sie es gewusst?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.