Frage: Mein Mann hat sich neu einen teuren Oldtimer gekauft. Da wir nicht über so viel Geld verfügen, musste er dafür einen Kleinkredit bei unserer Bank aufnehmen. Ich war von Beginn an ausdrücklich gegen den Kauf des Autos und die Aufnahme des Kredits. Hafte ich trotzdem mit meinem Vermögen mit, wenn mein Mann den Kredit nicht mehr zurückzahlen kann?
Antwort: Nein. Jeder Ehepartner verwaltet und nutzt sein Vermögen alleine. Genau wie er auch nur mit seinem eigenen Vermögen für seine Schulden grade zu stehen hat. Das gilt für alle Verträge, die nicht im Interesse der Familie, sondern ausschliesslich für persönliche Interessen eines Ehegatten abgeschlossen wurden. Der Ehepartner wird nicht mitverpflichtet. Unter solche Verträge fallen sogenannte Luxusartikel wie kostspielige Hobbys, teure Möbel und auch Kreditverträge wie jener, der Ihr Mann für den Kauf des Oldtimers angeschlossen hat. Da Sie dem Kredit nicht zugestimmt, sondern ausdrücklich abgelehnt haben, haftet Ihr Mann alleine mit seinem eigenen Vermögen und die Bank kann nur ihn betreiben. Anders ist die Situation bei Verträgen, die für laufende Bedürfnisse der Familie abgeschlossen wurden. Hier haften die zusammenlebenden Ehegatten gemeinsam für die Schulden. Laufende Bedürfnisse umfassen den notwendigen und üblichen täglichen Unterhalt. Dazu zählen etwa die Stromkosten der Wohnung, Haushaltsgeräte oder Kosten für Lebensmittel und Kleider. Für solche Kosten haften beide Ehegatten gemeinsam. Das gilt auch, wenn ein Ehegatte nichts vom Kauf wusste oder sogar dagegen war. Überschreitet ein Ehegatte wiederholt massiv seine Vertretungsbefugnis gegenüber der ehelichen Gemeinschaft, kann der andere vom Gericht verlangen, dass diese eingeschränkt oder gar ganz entzogen wird.